crasycat am 10.08.2008 um 23:31 Uhr
was kann man tun zwecks unterkunft und so?
Rauswerfer, also das geht nicht - er ist noch nicht erwachsen. Du must zum Jugendamt und Dir Hilfe holen. Vieleicht kann er ins betreute Wohnen, wenn Ihr Euch nicht mit einander auskommt.
Eltern haben nicht nur Rechte (Erziehungsberechtigung), sondern auch Pflichten. Diese ergeben sich in Deutschland vorrangig aus dem BGB, dort vorrangig aus der Unterhaltspflicht (die aber, wie schon beschrieben, für alle untereinander verwandten in gerader Linie gilt - wenn also der Sohn mit 40 Jahren Top-Manager einer Aktiengesellschaft ist, und seine Eltern auf HartzIV angewiesen sind, muss er sehrwohl für deren Unterhalt sorgen.
Für diesen Fall gilt aber vor allem der Teil der Elterlichen Sorge und hier § 1631 BGB im speziellen: (1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
eben auch die PFLICHT, das Kind zu beaufsichtigen und den Aufenthalt zu bestimmen - dagegen machen sich also Eltern bei einem Minderjährigen durch einen Rauswurf strafbar.
Hilfe gibt es hierbei natürlich vom Jugendamt, auf deren Hilfe man bis einschließlich des 21. Lebensjahres einen Anspruch hat, mit Ausnahme sogar darüber hinaus.

Das Kind sollte sich schleunigst an das Jugendamt wenden. Die Jugendämter haben Einrichtungen wie betreute WG's, in die solche Kinder kommen können, allerdings müssen eigentlich die Eltern diesen Antrag stellen. Aber ich denke mal, dass es in diesen Fällen auch anders herum gehen kann.
LG
Wieselchen
ich muß mal ganz weit zurück, damals als ich so 20 war haben einige Punker mein Wohnzimmer benutzt, da Sie Zuhause unerwünscht waren. Ich hab das immer an das Jugendzentrum weitergegeben, und ein paar Tage später hatten Sie eine andere Bleibe. Ob das heute noch funktioniert, weiß ich nicht. L.G.

BGB § 1626 Elterliche Sorge, Grundsätze (1) 1 Die Eltern haben die Pflicht ... für das minderjährige Kind zu sorgen ....usw.
Deine Frage wird wohl nur auf Unverständnis und Kopfschütteln stoßen.

Richtig ist es natürlich nicht- es gibt genug Heime und Unterbringungsmöglichkeitern in einem solchen Fall, bis 18 Jahre ist das Jugendamt für solche Sachen zuständig und kann auch Wohnplätze vermitteln.
crasycat am 10. August 2008 23:40 aber ich glaub ich hab mal gehört das die eltern verpflichtet sind wenn das kind nix hat, dass es bis 23 oder 25 jahre zuhause wohnen darf und das sich die eltern strafbar machen wenn sie es einfach vor die tür setzen.
gertrude2 am 10. August 2008 23:44 nein, ab 18 kann das kind ausziehen, aber die miete wird nicht von der arge übernommen, wenn er/sie noch nicht 25 ist. der kann auch ab 18 auf der straße leben, da sind die eltern nicht mehr für das "kind" verantwortlich
nein eigl.nicht aser wen se ne unterkunft für dich hat
Warum??????? Warum willst Du Dir und den Kind das antun? Was kann so schlimm sein, das Du Dein Kind nicht mehr willst??????
gertrude2 am 10. August 2008 23:35 siehe geburtsdatum in ihrem profil..
Also danach ist Sie auch nicht 16. L.G.
crasycat am 10. August 2008 23:35 mmmh...das ist nicht mein kind aber ich wüsste es gerne weil jemand genau das passiert ist.

es gibt betreute heime für solche fälle, aber zuerst schauen wo das problem liegt und mit jugendamt gespräche führen
genau! Aber erst einmal ganz wichtig: Das Jugendamt anlaufen, die leiten alles nötige in die Wege und helfen