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Darf man Schuhe vor die Wohnungstür stellen ?

gefragt von heiandfam am 20.03.2007 um 11:39 Uhr

Darf man Schuhe vor die Wohnungstür stellen. Das istbei uns im Wohnhaus mit 12 Mietern die große Frage. Wir haben die Schuhe auf einem kl. Regal vor der Türe, es ist eine kleine Niesche, stört niemanden und auch der Fluchtweg ist für niemanden versperrt, da nur wir da wohnen. Darf man das ?

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Schuhe x 3.007

anonym
beantwortet von Kaktuspink am 20. März 2007 13:50
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Ich frage mich wozu stellt man seine Schuhe vor die Abschlußtüre ?weil sie stinken,oder dreckig sind.Man kann doch die Schuhe auch innerhalb der Wohnung an einen geeigneten Platz stellen.Wenn in einem Hochhaus jeder seine Stinkstiefel vor die Tür stellt,was für eine Ansicht und gerüchle

Kommentar von corinnaw am 20. März 2007 15:23

Sehe ich genauso!!

Kommentar von E13351831a85b89ecf151faf443695fesmallRolfHoegemann am 20. März 2007 17:25

Man stellt seine Schuhe auch noch raus, weil man in der Wohnung keinen Platz hat und vielleicht dauernd über die Schuhe stolpert wenn der Flur zu klein ist. :-)


anonym
beantwortet von enidan am 20. März 2007 12:03
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Grundsätzlich dient der Flur auch dazu, daß man Fluchtwege im Falle eines Brandes hat. Insoweit entspricht es nicht den Brandschutzvorschriften, wenn man den Flur zustellt mit Schuhen. Andererseits müsste es auch zusätzlich in der Hausordnung des Vermieters ausgeschlossen sein. Bei Unsicherheiten und einer Abstellfläche (die gerade nicht den Weg nach unten zustellt) würde ich sicherheitshalber den Vermieter fragen. Er kann aber auch in einem solchen Fall das Abstellen verhindern, in dem er keine Zustimmung hierfür erteilt!


Vollstrecker
beantwortet von Vollstrecker am 20. März 2007 11:44
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Der Flur ist eine Gemeinschaftseinrichtung, daher steht allen ein Anspruch auf Unterlassung der Besitzstörung zu, der auch im Wege der Besitzstörungsklage (§§ 862, 866 BGB) durchgesetzt werden kann. Der Vermieter ist dagegen verpflichtet, Störungen des Gebrauchs der Wohnung und der Hausordnung abzuwehren - auch dann, wenn sie von Mitmietern ausgehen. Dies kann bis zur Verpflichtung, das Mietverhältnis mit Ihnen zu kündigen, führen. Fragen Sie Ihren Vermieter ob Sie es dürfen.


luperi
beantwortet von luperi am 20. März 2007 11:43
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Ließ doch mal die Hausordnung, wenn nichts drin steht, darfst du das! Wußte ich gar nicht, das man das nicht darf?


RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 20. März 2007 17:23
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Im Prinzip darf man das nicht - aber mach es einfach, wenn niemand behindert wird. Falls sich jemand beschweren sollte nimmst die Schuhe halt wieder rein.

Wir haben daheim einen schmalen Schuhschrank im hausflur stehen - das habe ich mit der Hauswirtin voe über 10 Jahren abgesprochen und bis dato stört sich da keiner dran - die Wohnung ist so klein, da ist einfach kein Platz.


bommel65
beantwortet von bommel65 am 20. März 2007 15:27
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Ich nehme mein Schuhe mit rein, habe eine Abtropfschale für ganz dreckige Exemplare. Das letzte Mal, als ich sie draußen ließ, hat die (wirklich liebe) Nachbarskatze mir dran gepinkelt - pfui Spinne, den Gestank habe ich nie mehr wegbekommen und musste mir neue Arbeitsschuhe kaufe.... :-(


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 20. März 2007 14:35
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Im Hause unserer Tochter wohnen auch türkische Familien, vor deren Türen meist bis zu zwölf Paar Schuhe stehen - das ist schon ganz schön lästig.

Verboten ist das eindeutig, aber wenn man in solchem Fall etwas sagt, dann kann man fest damit rechnen, als "Rassist" beschimpft zu werden.

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 20. März 2007 15:31

Brandschutzverordnungen regeln solche Punkte. Man muss genug Platz für den Fluchtfall haben. Bei so vielen Schuhen sehe ich im Brandfall ein Riesen-Problem. Bei Feuer rennt man raus, stolpert drüber und die restlichen 20 Schuhbesitzer, die ebenfalls raus wollen, rollen über einen hinweg...

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 20. März 2007 17:26

Du hast völlig recht!

Wenn auf einer Etage mit zwei Wohnungen bis zu 24 Paar, also 48 Schuhe herumliegen, dann ist im Brandfall bei Rauch und ausgefallener Beleuchtung die Katastrophe programmiert.

Da das "die Schuhe bleiben draussen" bei Türken aber völlig "normal" ist, versuch mal Verständnis für deutsche Feuerschutzvorschriften zu wecken - viel Erfolg!


anonym
beantwortet von heiandfam am 20. März 2007 12:54
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Das mit der Hausordnung ist so eine Sache, die ist total veraltert, da gibt es noch eine Waschordnung ..... lol.... ich glaube darin ist es untersagt etwas ins Treppenhaus zu stellen, aber ich dachte es gibt vielleicht eine allg. Sonderregelung evtl. vom Miterschutzbund für Schuhe.


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