Darf man schon verklebte, nicht abgestempelte Briefmarken neu verwenden?
Hab einen Brief verschickt, mit 2 Briefmarken, der kam nun zurück, da zu wenig Porto drauf war... Darf ich denn die Briefmarken auf dem Brief ausschneiden und mit Tesa an einen anderen Brief kleben? Oder sind die dann ungültig?
Der Brief kam wieder zu mir zurück, ist also nicht abgestempelt.
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Du solltest den Umschlag so verwenden, wie er zu Dir zurück gekommen ist. Du klebst einfach noch die fehlenden marken nach und gut ist.
Ausgeschnittenen Briefmarken werden nicht angerechnet, wenn Du sie auf einen neuen Umschlag klebst.
Falls Du unbedingt einen neuen Umschlag verwenden möchstest, solltest Du den alten Briefumschlag komplett in eine Postfiliale bringen (am besten in eine "echte" Filiale, kein Postpoint o.ä., die kennen sich damit oft nicht aus) , dann bekommst Du die Briefmarken erstattet.
http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=yes&lang=deDE&xmlFile=link10153231006278 -
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Wenn sie keinen Stempel haben kann man sie noch einmal verwenden. Aber nimm einen Klebestick, o.ä.
Kommentar von AlihaAliha 27.08.2011DH war ein Versehen. Antwort ist falsch.
Kommentar von flyrobbinflyrobbin 27.08.2011Die Antwort ist aus nachvollziehbaren Gründen richtig.
Sebstverständlich kannst Du ungestempelte Briefmarken eines erhaltenen Briefes ablösen und wiederverwenden. Der Grund ist sehr einfach: Die Post kann im Zweifel nicht nachvollziehen, von wo bzw. mit welcher Begründung die Briefmarke abgelöst wurde. Es kann schließlich sein, dass ich die Marke lediglich zuhause fehlerhaft aufgeklebt, es bemerkt und wieder abgelöst habe.
Eine ungestempelte Briefmarke ist das Risiko der Post, nicht des Verwenders. Und mit dem Begriff "Betrug" sollte man, vor dem Hintergrund der strafrechtlichen Voraussetzungen, sehr vorsichtig umgehen. In diesem Fall liegt dieser nicht einmal ansatzweise vor. Denn der neue Verwender nutzt lediglich eine Briefmarke, deren Voraussetzungen für die regelrechten Beförderung nicht die selbstklebende Rückseite, sondern einzig und allein der auf ihr gedruckte Wert sind.
Kommentar von AlihaAliha 27.08.2011http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=yes&lang=deDE&xmlFile=link10153231006278
Versuche mal diesen Link, oder gib auf der Seite der Post den Suchbegriff "abgelöste Marken" ein.nicht ich habe diese Vorschriften gemacht, sondern die Post.
Kommentar von flyrobbinflyrobbin 28.08.2011Wie schon gesagt, eine "Vorschrift" kann jedes Unternehmen gern formulieren, die Frage für die Realität bedeutet immer, ob sie, im Zweifel, (rechtlichen) Bestand hat - das gilt übrigens auch für AGB. Und in diesem Fall hat sie keinen Bestand, da sie lediglich einen eigenformulierten (und aus wirtschaftlichen Gründen durchaus nachvollziehbaren) Schutz der Post auf ein Nochmaliges Verwenden dar, mehr nicht.
Denn was lesen wir dort? "Von einer Sendung ausgeschnittene oder abgelöste Briefmarken sind ungültig." - Hier fehlt die Formulierung "ungestempelte" - da der Post sehr wohl besusst ist, dass sie a) weder eine Handhabe zur Nachprüfung hat und b) den Kunden, der zahlreiche Gründe haben kann, eine Marke abzulösen, nicht benachteiligen kann.
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Abgelöste oder ausgeschnittene Marken sind grundsätzlich ungültig und werden von der Post, so sie erkannt werden, nicht akzeptiert. Es kann sich sogar um versuchten Betrug handeln. Grundsätzlich kann man einen frankierten Umschlag, der aus irgendwelchen Gründen nicht versendet wurde, bei der Post in Marken entsprechenden Wertes umgetauscht werden. Die Frage ist allerdings, ob sich der Aufwand lohnt.
Kommentar von danitomdanitom 27.08.2011Wenn die Briefmarken keinen Stempel tragen, kann man sie selbstverständlich wieder verwenden. Was hat denn das mit Betrug zu tun, wenn der Brief zurück kommt und den Vermerk trägt, dass zu wenig Porto drauf ist. Man klebt eine entsprechend fehlende Marke dazu und schickt ihn wieder weg.
Kommentar von AlihaAliha 27.08.2011Lies mal die Bestimmungen der Post dazu, da steht eindeutig dass abgelöste Marken ungültig sind. Ich postete von ausgeschnittenen und abgelösten Marken. Darauf bezog sich auch die Frage.
Kommentar von helmutgerkehelmutgerke 27.08.2011dann stelle uns doch hier einmal die Bestimmungen ein.
Kommentar von AlihaAliha 27.08.2011Gerne.
Hinweis zu gültigen Briefmarkenausgaben Frankaturgültige Briefmarken sind seit dem 1. Juli 2002 alle Ausgaben mit doppelter Währungsauszeichnung in Pfennig und Euro beziehungsweise reine Euro-Briefmarken. Reine Pfennigbriefmarken dürfen nicht mehr verwendet werden. Es dürfen ausschließlich die vom Bundesfinanzminister herausgegebenen deutschen Postwertzeichen verklebt werden. Briefmarken ausländischer Postorganisationen haben hierzulande keine Gültigkeit. Die Briefmarken müssen ungebraucht und ohne Stempel sein. Von einer Sendung ausgeschnittene oder abgelöste Briefmarken sind ungültig.
http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=yes&lang=deDE&am...
Kommentar von helmutgerkehelmutgerke 27.08.2011o.k. die Betonung liegt allerdings auf das Wort "Sendung"
Der Fragesteller hat aber einen Brief mit unzureichender Frankierung versandt - der Brief kam zurück, wenn auf dem die Postwertzeichen nicht abgestempelt sind, war der ja auch noch nicht auf Sendung, sondern wurde im Briefverteilzentrum aussortiert und retourniert.
Das mit dem ausschneiden und daher der Begriff der Ungültigkeit basiert doch lediglich darauf, dass die Maschinen beim abtasten/einlesen u.a. das Wasserzeichen nicht erkennen.
Kommentar von flyrobbinflyrobbin 27.08.2011Der zitierte Link existiert nicht und die Quellenangabe somit nicht mehr aktuell. Ohne Zweifel aufgrund den von mir mehrfach geschilderten Gründen.
Kommentar von AlihaAliha 27.08.2011Gehe bitte mal auf die Seite der Post und gib den Suchbegriff "abgelöste Briefmarke" ein. Du wirst genau dort landen, warum der kopierte Link nicht funktioniert kann ich auch nicht nachvollziehen. Warum wohl bietet die Post an, verklebte Marken gegen Abgabe des gesamten Umschlages gegen neue Marken einzutauschen?
Kommentar von flyrobbinflyrobbin 28.08.2011Wie schon gesagt, eine "Vorschrift" kann jedes Unternehmen gern formulieren, die Frage für die Realität bedeutet immer, ob sie, im Zweifel, (rechtlichen) Bestand hat. Und in diesem Fall hat sie keinen Bestand, da sie lediglich einen eigenformulierten (und aus wirtschaftlichen Gründen durchaus nachvollziehbaren) Schutz der Post auf ein Nochmaliges Verwenden dar, mehr nicht.
Denn was lesen wir dort? "Von einer Sendung ausgeschnittene oder abgelöste Briefmarken sind ungültig." - Hier fehlt die Formulierung "ungestempelte" - da der Post sehr wohl besusst ist, dass sie a) weder eine Handhabe zur Nachprüfung hat und b) den Kunden, der zahlreiche Gründe haben kann, eine Marke abzulösen, nicht benachteiligen kann.
Kommentar von AlihaAliha 29.08.2011Hier die Antwort der Post auf meine entsprechende Anfrage:
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir gerne beantworten.
Leider ist es nicht möglich, Briefmarken - die bereits verklebt waren - zur Freimachung von Sendungen zu verwenden. Hierauf weisen wir auch in unserer Broschüre "Leistungen und Preise" hin, die Bestandteil unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist. Sie finden sie im Internet unter www.deutschepost.de/preise - wählen Sie dort oder fragen Sie in einer unserer Filialen danach.
Selbstverständlich können Sie verklebte, aber noch nicht benutzte Marken in unseren Filialen umtauschen. Legen Sie hierzu bitte die Briefumschläge oder Postkarten vor, auf denen sich die Briefmarken befinden.
Wir freuen uns, wenn Ihnen unsere Informationen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
-- Carmen Meyer Kundenservice BRIEF
Deutsche Post AG Kundenservice BRIEF 53247 Bonn Deutschland
Kommentar von flyrobbinflyrobbin 27.08.2011Diese Antwort ist aus nachvollziehbaren Gründen falsch.
Sebstverständlich kannst Du ungestempelte Briefmarken eines erhaltenen Briefes ablösen und wiederverwenden. Der Grund ist sehr einfach: Die Post kann im Zweifel nicht nachvollziehen, von wo bzw. mit welcher Begründung die Briefmarke abgelöst wurde. Es kann schließlich sein, dass ich die Marke lediglich zuhause fehlerhaft aufgeklebt, es bemerkt und wieder abgelöst habe.
Eine ungestempelte Briefmarke ist das Risiko der Post, nicht des Verwenders. Und mit dem Begriff "Betrug" sollte man, vor dem Hintergrund der strafrechtlichen Voraussetzungen, sehr vorsichtig umgehen. In diesem Fall liegt dieser nicht einmal ansatzweise vor. Denn der neue Verwender nutzt lediglich eine Briefmarke, deren Voraussetzungen für die regelrechten Beförderung nicht die selbstklebende Rückseite, sondern einzig und allein der auf ihr gedruckte Wert sind.
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Normalerweise sollte auf dem Brief ein kleiner gelber Zettel kleben, wo drauf steht, das du Nachporto zahlen mußt. Die Marken darfst du nochmal verwenden.
Kommentar von AlihaAliha 27.08.2011Hinweis zu gültigen Briefmarkenausgaben Frankaturgültige Briefmarken sind seit dem 1. Juli 2002 alle Ausgaben mit doppelter Währungsauszeichnung in Pfennig und Euro beziehungsweise reine Euro-Briefmarken. Reine Pfennigbriefmarken dürfen nicht mehr verwendet werden. Es dürfen ausschließlich die vom Bundesfinanzminister herausgegebenen deutschen Postwertzeichen verklebt werden. Briefmarken ausländischer Postorganisationen haben hierzulande keine Gültigkeit. Die Briefmarken müssen ungebraucht und ohne Stempel sein. Von einer Sendung ausgeschnittene oder abgelöste Briefmarken sind ungültig.
http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=yes&lang=deDE&am...
Kommentar von helmutgerkehelmutgerke 27.08.2011so ist es wie @glensas es beschreibt - die Briefmarken auf der unzureichend frankierten Sendung sind nicht abgestempelt -aber nach deiner Aussage ungültig.
Leute wenn das so wie du schreibst bzw. hier etwas interpretierst verwundert es mich, als ich einen solchen von mir versandten Brief wieder bei mir im Postfach vorfand. Aufgrund des kleinen gelben Zettels bin ich dann in der Postfiliale am Schalter gegangen und vorgelegt. Mann klebte zu den bereits vorhandenen (und nach deiner Meinung ungültigen) eine weitere Briefmarke drauf und das wars.
Frage; ist nun der Postfilialmitarbeiter ein Mittäter gar einer wie ich - Betrüger?
Kommentar von sheltiesunnysheltiesunny 27.08.2011Danke für die Aufklärung, da wollte wieder Jemand schlauer sein.
Kommentar von AlihaAliha 27.08.2011Es geht wie in der Frage um ausgeschnittene oder abgelöste Marken.
Kommentar von sheltiesunnysheltiesunny 28.08.2011Das ist und war mir klar
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Ja, die Briefmarken kannst Du ungestempelt nochmals verwenden. Allerdings solltest Du sie nicht mit Tesafilm aufkleben, sondern mit einem normalen Klebstoff.
Kommentar von AlihaAliha 27.08.2011Hinweis zu gültigen Briefmarkenausgaben Frankaturgültige Briefmarken sind seit dem 1. Juli 2002 alle Ausgaben mit doppelter Währungsauszeichnung in Pfennig und Euro beziehungsweise reine Euro-Briefmarken. Reine Pfennigbriefmarken dürfen nicht mehr verwendet werden. Es dürfen ausschließlich die vom Bundesfinanzminister herausgegebenen deutschen Postwertzeichen verklebt werden. Briefmarken ausländischer Postorganisationen haben hierzulande keine Gültigkeit. Die Briefmarken müssen ungebraucht und ohne Stempel sein. Von einer Sendung ausgeschnittene oder abgelöste Briefmarken sind ungültig.
http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=yes&lang=deDE&xmlFile=link10153231006278
Kommentar von flyrobbinflyrobbin 27.08.2011Diese Antwort ist aus nachvollziehbaren Gründen falsch.
Sebstverständlich kannst Du ungestempelte Briefmarken eines erhaltenen Briefes ablösen und wiederverwenden. Der Grund ist sehr einfach: Die Post kann im Zweifel nicht nachvollziehen, von wo bzw. mit welcher Begründung die Briefmarke abgelöst wurde. Es kann schließlich sein, dass ich die Marke lediglich zuhause fehlerhaft aufgeklebt, es bemerkt und wieder abgelöst habe.
Eine ungestempelte Briefmarke ist das Risiko der Post, nicht des Verwenders. Und mit dem Begriff "Betrug" sollte man, vor dem Hintergrund der strafrechtlichen Voraussetzungen, sehr vorsichtig umgehen. In diesem Fall liegt dieser nicht einmal ansatzweise vor. Denn der neue Verwender nutzt lediglich eine Briefmarke, deren Voraussetzungen für die regelrechten Beförderung nicht die selbstklebende Rückseite, sondern einzig und allein der auf ihr gedruckte Wert sind.
Noch ein PS: Zitierst Du einen Link, sollte dieser Gültigkeit besitzen - und dieser genannte führt leider ins Leere. Sicher aus nachvollziehbaren Gründen.
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Du kann diese Briefmarken selbstverständlich wieder verwenden. Allerdings solltest Du sie nicht mit Tesa überkleben, sondern auf der Rückseite Klebestift, Uhu usw. auftragen und so auf den Umschlag kleben. Wenn Du Tesa darüber klebst, hält der Stempel nicht.
Kommentar von AlihaAliha 27.08.2011Nein
Kommentar von danitomdanitom 27.08.2011Doch, weil ich das schon öfter gemacht habe und ich habe mich diesbezüglich bei der Post erkundigt und die Auskunft erhalten, dass wenn Briefmarken noch nicht abgestempelt sind, wieder zu verwenden sind. Woher soll denn jemand wissen, ob die schon mal aufgeklebt waren, wenn man das ordentlich macht, müßten ja Hellseher sein.
Kommentar von AlihaAliha 30.08.2011Hier die Antwort der Post auf meine entsprechende Anfrage:
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir gerne beantworten.
Leider ist es nicht möglich, Briefmarken - die bereits verklebt waren - zur Freimachung von Sendungen zu verwenden. Hierauf weisen wir auch in unserer Broschüre "Leistungen und Preise" hin, die Bestandteil unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist. Sie finden sie im Internet unter www.deutschepost.de/preise - wählen Sie dort oder fragen Sie in einer unserer Filialen danach.
Selbstverständlich können Sie verklebte, aber noch nicht benutzte Marken in unseren Filialen umtauschen. Legen Sie hierzu bitte die Briefumschläge oder Postkarten vor, auf denen sich die Briefmarken befinden.
Wir freuen uns, wenn Ihnen unsere Informationen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
-- Carmen Meyer Kundenservice BRIEF
Deutsche Post AG Kundenservice BRIEF 53247 Bonn Deutschland
Kommentar von danitomdanitom 31.08.2011Siehst Du und das ist der feine Unterschied zwischen den Preissen und den Bayern, wir dürfen das.
Kommentar von AlihaAliha 31.08.2011Habt ihr jetzt auch eine eigene königlich bayrische Post? ;-)
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Ja man darf sie wieder verwenden!
Allerdings ist Tesa keine gute Variante . Eleganter und auch sicher klebend: Pritt Kleberoller!
Kommentar von AlihaAliha 27.08.2011Hinweis zu gültigen Briefmarkenausgaben Frankaturgültige Briefmarken sind seit dem 1. Juli 2002 alle Ausgaben mit doppelter Währungsauszeichnung in Pfennig und Euro beziehungsweise reine Euro-Briefmarken. Reine Pfennigbriefmarken dürfen nicht mehr verwendet werden. Es dürfen ausschließlich die vom Bundesfinanzminister herausgegebenen deutschen Postwertzeichen verklebt werden. Briefmarken ausländischer Postorganisationen haben hierzulande keine Gültigkeit. Die Briefmarken müssen ungebraucht und ohne Stempel sein. Von einer Sendung ausgeschnittene oder abgelöste Briefmarken sind ungültig.
http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=yes&lang=deDE&am...
Kommentar von AlihaAliha 30.08.2011Hier die Antwort der Post auf meine entsprechende Anfrage:
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir gerne beantworten.
Leider ist es nicht möglich, Briefmarken - die bereits verklebt waren - zur Freimachung von Sendungen zu verwenden. Hierauf weisen wir auch in unserer Broschüre "Leistungen und Preise" hin, die Bestandteil unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist. Sie finden sie im Internet unter www.deutschepost.de/preise - wählen Sie dort oder fragen Sie in einer unserer Filialen danach.
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-- Carmen Meyer Kundenservice BRIEF
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Kommentar von ABC234ABC234 02.09.2011Also ich hab diese Mmarken schon draufgeklebt und wiederverwendet, sie sind immer ohne Beanstandung angekommen.
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Solang eine Briefmarke nicht gestemmpelt ist darf man sie noch verwenden
Kommentar von AlihaAliha 27.08.2011Hinweis zu gültigen Briefmarkenausgaben Frankaturgültige Briefmarken sind seit dem 1. Juli 2002 alle Ausgaben mit doppelter Währungsauszeichnung in Pfennig und Euro beziehungsweise reine Euro-Briefmarken. Reine Pfennigbriefmarken dürfen nicht mehr verwendet werden. Es dürfen ausschließlich die vom Bundesfinanzminister herausgegebenen deutschen Postwertzeichen verklebt werden. Briefmarken ausländischer Postorganisationen haben hierzulande keine Gültigkeit. Die Briefmarken müssen ungebraucht und ohne Stempel sein. Von einer Sendung ausgeschnittene oder abgelöste Briefmarken sind ungültig.
http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=yes&lang=deDE&am...
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Ja kannst Du machen, doch würde ich es nicht gerade mit Tesa machen, wie sollen die Leute auf der Post das Tesaband stempeln, es ruchtscht doch ab,bzw. verschmiert. Hast Du keinen Klebestift oder Uhu, sowas in der Art zu Hause?
LG, sheltiesunny
Kommentar von AlihaAliha 27.08.2011Hinweis zu gültigen Briefmarkenausgaben Frankaturgültige Briefmarken sind seit dem 1. Juli 2002 alle Ausgaben mit doppelter Währungsauszeichnung in Pfennig und Euro beziehungsweise reine Euro-Briefmarken. Reine Pfennigbriefmarken dürfen nicht mehr verwendet werden. Es dürfen ausschließlich die vom Bundesfinanzminister herausgegebenen deutschen Postwertzeichen verklebt werden. Briefmarken ausländischer Postorganisationen haben hierzulande keine Gültigkeit. Die Briefmarken müssen ungebraucht und ohne Stempel sein. Von einer Sendung ausgeschnittene oder abgelöste Briefmarken sind ungültig.
http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=yes&lang=deDE&am...
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Hier die Antwort der Post auf meine entsprechende Anfrage:
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir gerne beantworten.
Leider ist es nicht möglich, Briefmarken - die bereits verklebt waren - zur Freimachung von Sendungen zu verwenden. Hierauf weisen wir auch in unserer Broschüre "Leistungen und Preise" hin, die Bestandteil unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist. Sie finden sie im Internet unter www.deutschepost.de/preise - wählen Sie dort oder fragen Sie in einer unserer Filialen danach.
Selbstverständlich können Sie verklebte, aber noch nicht benutzte Marken in unseren Filialen umtauschen. Legen Sie hierzu bitte die Briefumschläge oder Postkarten vor, auf denen sich die Briefmarken befinden.
Wir freuen uns, wenn Ihnen unsere Informationen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
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Meistens klebt da doch ein Zettel von der Post drauf. Da steht die Info drauf, daß zu wenig Porto drauf war. Und da steht auch drauf, daß Du die roten Ränder dieses Zettels dran lassen kannst, und einfach nachfrankieren sollst.
Siehe: Hinweis gültige Briefmarken