Darf man Restbeträge ausbuchen?

2 Antworten

Ob du das darfst, können wir wohl ganz schlecht beantworten, das hängt wie immer von einigen Faktoren ab.

a) Wenn ein Kunde jährlich mehrere Milionen Umsatz hat, ist es ein Kleinbetrag, wenn ein Kunde jährlich nur 300 Euro Umsatz hat, ist es kein Kleinbetrag.

b) Ist es eine offene Forderung gegenüber dem Kunden, oder hat der Kunde einen Anspruch gegenüber uns (Überzahlung).

c) Auf deine Vollmachten im Unternehmen,ob du überhaupt Ausbuchungen - ohne vorher um Erlaubnis zu fragen - vornehmen darfst. Es gibt ja den Grundsatz, keine Buchung ohne Beleg. 

 

Ein Problem würde ich dann sehen, wenn Du Artikel verkaufst, die der Preisbindung unterliegen.

Ansonsten bist Du in Deiner Kalkulation frei und darfst Rest- oder Kleinbeträge ausbuchen.