Klingt etwas merkwürdig, ich weiß: aber ich hab heute mitbekommen, wie sich ein Kollege mit einem anderen unterhalten hat über Schlangenhaltung und dass er sich eine Boa als Haustier anschaffen möchte. Ich frage mich seitdem, ob man wirklich jede Schlange einfach so halten darf oder ob es da Grenzen gibt? Mal ganz davon abgesehen, was ich davon halte (oder Ihr)- wie ist das rechtlich?

Hallo, Schlangen werden in Kategorien eingeteilt, nach dem WA (Washintor Artenschutzgesetz) 1-4 glaub ich. Sie werden unterschieden nach Sachen wie : Austerben bedroht, Gift oder Würgeschlangen, Länge. Eine einfache Kornnatter ist in BaWü nicht mal meldepflichtig beim Veterinäramt, eine Rote Regenbogenboa dagegen schon. Eine Boa Constrictor Imperator ist auch nur bedingt meldepflichtig da sie bis zu 4m werden kann(die weibchen halt..) Wenn sie gemeldet sind, dann muss man auch mit regelmässigen Kontrollen rechnen (Artgerecht gehalten, Gegengift vorhanden etc.) Wenn du züchtest musst du soviel ich weiss jede Schlange melden und mindestens 3 Tiere haben. Grüßle

Die Frage als solches wurde viel zu oberflächlich beantwortet. Das WA stellt die Tiere unter den besonderen Schutz. Das heißt, dass ein Import der Tiere nach deutschland gänzlich untersagt ist.
Erfolgt aber in deutschland eine genehmigte Nachzucht, so dürfen diese auch grundsätzlich gehalten werden.
Bei den einzelnen Arten sind jedoch landesrechtliche Vorschriften zu beachten. So sind in ganz Deutschland alle Giftschlangen meldepflichtig und in einigen BL muss sogar ein Sachkundenachweis vorgelegt werden.
Darüber hinaus müssen haltungsbedingungen genannt werden, welche sich an der artgerechten Haltung orientieren.
Die ungiftige Kornnatter darf problemlos gehalten werden. Die einheimische Ringelnatter steht jedoch unter Naturschutz und darf nicht in Gefangenschaft gehalten werden.
In jedem Fall ist es ratsam, sich beim zuständigen Ordnungsamt zu erkundigen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
aber nicht nur dort sollte man sich erkundigen, sonden auch beim Vermieter, der bei einer BOA sicher seine Genehmigung erteilen muss. Denn diese fällt nach einer gewissen Zeit nicht mehr in die Kategorie der Kleintiere.
Bei den Giftschlangen wird die Sache noch viel heikler. Denn dabei sollte man berücksichtigen, dass ggf. schon die Nachbarn Alarm machen.
Einem Anfänger sei es demnach nicht geraten, sich eine Giftschlange oder eine Riesenschlange anzuschaffen.
Bei den Giftschlangen in Gefangenschaft ist die Bissbereitschaft wesentlich höher als in der Natur, weil Schlangen in der regel Fluchttiere sind. Im terrarium können sie sich aber nicht zurückziehen und insoweit wird jede Handbewegung als Angriff gewertet.
Babsi82 am 3. April 2009 22:15 ich stimme Dir zu Volker, allerdings sind auch die vermeintlich Problemlosen Kornis artgerecht zu halten, genau wie all die anderen Schlangen. Temperatur, Feuchtzonen etc.. mitunter auch recht schwierig und kostenintensiv.
Du darfst Schlangen halten. Gewisse Arten nur unter bestimmten Voraussetzungen (Kenntnisprüfungen etc. Möglichkteit der artgerechten Haltung).

Es gibt Arten, für die Du eine Genehmigung benötigst. Ist in den Bundesländern unterschiedlich. Erkundige Dich bei der zuständigen Behörde - welche das ist? Such in Google: Tierhaltung, Schlangenhaltung etc.
In Berlin darf man zum Beispiel keine Boa halten, auch keine Giftnatter, Phyton oder Viper. Und das ist gut so ;-). Variiert allerdings von Bundesland zu Bundesland.
ja das geht! nur ob und wie man das rechtlich löst musst du dich ganz informieren nur weis ich dass es sicher geht!

Das ist in Ordnung, wenn man die Schlange artgerecht hält.

ja, aber es kann sein, dass der Amtstierarzt klingelt und überprüft, ob die Schlange artgerecht gehalten wird!

Ausser vom Austerben bedrohte arten dürfte er sich vermutlich alles holen dürfen?oder braucht man da einen Waffenschein xD
Terrier74 am 5. März 2009 12:56 Naja, für Kobras, Klapperschlangen usw. wären sicherlich entsprechende Genehmigungen erforderlich
In Berlin darf man zum Beispiel keine Boa halten, auch keine Giftnatter, Phyton oder Viper. Und das ist gut so ;-). Variiert allerdings von Bundesland zu Bundesland.
Hallo, die Bedingungen sind in jedem Bundesland anders. am besten beim zuständigen Veterinär oder Ordnungsamt nachfragen. Boas sind im allgemeinen bis 1,50m Länge erlaubt (aber wo soll das größere Tier später hin?) Da sollte man lieber mit dem Kollegen sachlich reden und ihm Aktivitäten in einem vorhandenen Terrarium vorschlagen (ich kaufe mir auch keine Kuh, weil ich Milch trinken will).
Ja dies darf man auch in Mietwohnungen ohne Erlaubnis solange es keine potenziele gefährliche Schlange ist wie z.B. Giftschlangen. Nur man muss darauf achten ob die Schlange im Artenschutzgesetz ist dann nur noch anmelden
Ja dies darf man auch in Mietwohnungen ohne Erlaubnis solange es keine potenziele gefährliche Schlange ist wie z.B. Giftschlangen. Nur man muss darauf achten ob die Schlange im Artenschutzgesetz ist dann nur noch anmelden

also ich habe eine kaiserboa die ist nicht Meldepflichtig sie wird auch nur so ca 2,5meter und 15-20kg schwer
super antworte Danke DH