gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Darf man privat egal welche Schlange als Haustier halten? Zum Beispiel eine Boa?

gefragt von huxley am 04.03.2009 um 19:22 Uhr

Klingt etwas merkwürdig, ich weiß: aber ich hab heute mitbekommen, wie sich ein Kollege mit einem anderen unterhalten hat über Schlangenhaltung und dass er sich eine Boa als Haustier anschaffen möchte. Ich frage mich seitdem, ob man wirklich jede Schlange einfach so halten darf oder ob es da Grenzen gibt? Mal ganz davon abgesehen, was ich davon halte (oder Ihr)- wie ist das rechtlich?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (34629)
Tiere (13968)
Haustier (2045)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


kruemmelkeks2
beantwortet von kruemmelkeks2 am 4. März 2009 19:30
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo, Schlangen werden in Kategorien eingeteilt, nach dem WA (Washintor Artenschutzgesetz) 1-4 glaub ich. Sie werden unterschieden nach Sachen wie : Austerben bedroht, Gift oder Würgeschlangen, Länge. Eine einfache Kornnatter ist in BaWü nicht mal meldepflichtig beim Veterinäramt, eine Rote Regenbogenboa dagegen schon. Eine Boa Constrictor Imperator ist auch nur bedingt meldepflichtig da sie bis zu 4m werden kann(die weibchen halt..) Wenn sie gemeldet sind, dann muss man auch mit regelmässigen Kontrollen rechnen (Artgerecht gehalten, Gegengift vorhanden etc.) Wenn du züchtest musst du soviel ich weiss jede Schlange melden und mindestens 3 Tiere haben. Grüßle

Kommentar von E85fb514d762db091683e10b29af095dsmallgrada13 am 4. März 2009 19:48

super antworte Danke DH


Volker13
beantwortet von Volker13 am 5. März 2009 06:06
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Frage als solches wurde viel zu oberflächlich beantwortet. Das WA stellt die Tiere unter den besonderen Schutz. Das heißt, dass ein Import der Tiere nach deutschland gänzlich untersagt ist.

Erfolgt aber in deutschland eine genehmigte Nachzucht, so dürfen diese auch grundsätzlich gehalten werden.

Bei den einzelnen Arten sind jedoch landesrechtliche Vorschriften zu beachten. So sind in ganz Deutschland alle Giftschlangen meldepflichtig und in einigen BL muss sogar ein Sachkundenachweis vorgelegt werden.

Darüber hinaus müssen haltungsbedingungen genannt werden, welche sich an der artgerechten Haltung orientieren.

Die ungiftige Kornnatter darf problemlos gehalten werden. Die einheimische Ringelnatter steht jedoch unter Naturschutz und darf nicht in Gefangenschaft gehalten werden.

In jedem Fall ist es ratsam, sich beim zuständigen Ordnungsamt zu erkundigen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

aber nicht nur dort sollte man sich erkundigen, sonden auch beim Vermieter, der bei einer BOA sicher seine Genehmigung erteilen muss. Denn diese fällt nach einer gewissen Zeit nicht mehr in die Kategorie der Kleintiere.

Bei den Giftschlangen wird die Sache noch viel heikler. Denn dabei sollte man berücksichtigen, dass ggf. schon die Nachbarn Alarm machen.

Einem Anfänger sei es demnach nicht geraten, sich eine Giftschlange oder eine Riesenschlange anzuschaffen.

Bei den Giftschlangen in Gefangenschaft ist die Bissbereitschaft wesentlich höher als in der Natur, weil Schlangen in der regel Fluchttiere sind. Im terrarium können sie sich aber nicht zurückziehen und insoweit wird jede Handbewegung als Angriff gewertet.

Kommentar von 487cf8a64fefa02d2653552b7b4dd9a1smallBabsi82 am 3. April 2009 22:15

ich stimme Dir zu Volker, allerdings sind auch die vermeintlich Problemlosen Kornis artgerecht zu halten, genau wie all die anderen Schlangen. Temperatur, Feuchtzonen etc.. mitunter auch recht schwierig und kostenintensiv.


belmondo
beantwortet von belmondo am 4. März 2009 19:23
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ist in jedem Bundesland laut Gesetz festgelegt!


deFleescha
beantwortet von deFleescha am 4. März 2009 19:24
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du darfst Schlangen halten. Gewisse Arten nur unter bestimmten Voraussetzungen (Kenntnisprüfungen etc. Möglichkteit der artgerechten Haltung).


ungererbad
beantwortet von ungererbad am 4. März 2009 19:26
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es gibt Arten, für die Du eine Genehmigung benötigst. Ist in den Bundesländern unterschiedlich. Erkundige Dich bei der zuständigen Behörde - welche das ist? Such in Google: Tierhaltung, Schlangenhaltung etc.


anonym
beantwortet von Fantastica am 4. März 2009 19:26
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

In Berlin darf man zum Beispiel keine Boa halten, auch keine Giftnatter, Phyton oder Viper. Und das ist gut so ;-). Variiert allerdings von Bundesland zu Bundesland.


anonym
beantwortet von Debauchery am 4. März 2009 19:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja das geht! nur ob und wie man das rechtlich löst musst du dich ganz informieren nur weis ich dass es sicher geht!


heialex
beantwortet von heialex am 4. März 2009 19:23
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ist in Ordnung, wenn man die Schlange artgerecht hält.


hajottka
beantwortet von hajottka am 4. März 2009 19:23
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja, aber es kann sein, dass der Amtstierarzt klingelt und überprüft, ob die Schlange artgerecht gehalten wird!


clearsky
beantwortet von clearsky am 4. März 2009 19:23
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ausser vom Austerben bedrohte arten dürfte er sich vermutlich alles holen dürfen?oder braucht man da einen Waffenschein xD

Kommentar von F26f6679d8af0e1d2fdcd77d87345526smallTerrier74 am 5. März 2009 12:56

Naja, für Kobras, Klapperschlangen usw. wären sicherlich entsprechende Genehmigungen erforderlich


anonym
beantwortet von Fantastica am 4. März 2009 19:27
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

In Berlin darf man zum Beispiel keine Boa halten, auch keine Giftnatter, Phyton oder Viper. Und das ist gut so ;-). Variiert allerdings von Bundesland zu Bundesland.


anonym
beantwortet von samtpfoten am 5. März 2009 17:14
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo, die Bedingungen sind in jedem Bundesland anders. am besten beim zuständigen Veterinär oder Ordnungsamt nachfragen. Boas sind im allgemeinen bis 1,50m Länge erlaubt (aber wo soll das größere Tier später hin?) Da sollte man lieber mit dem Kollegen sachlich reden und ihm Aktivitäten in einem vorhandenen Terrarium vorschlagen (ich kaufe mir auch keine Kuh, weil ich Milch trinken will).


anonym
beantwortet von dragonfire22 am 28. April 2009 14:33
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja dies darf man auch in Mietwohnungen ohne Erlaubnis solange es keine potenziele gefährliche Schlange ist wie z.B. Giftschlangen. Nur man muss darauf achten ob die Schlange im Artenschutzgesetz ist dann nur noch anmelden


anonym
beantwortet von dragonfire22 am 28. April 2009 14:33
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja dies darf man auch in Mietwohnungen ohne Erlaubnis solange es keine potenziele gefährliche Schlange ist wie z.B. Giftschlangen. Nur man muss darauf achten ob die Schlange im Artenschutzgesetz ist dann nur noch anmelden


sabrinam1306
beantwortet von sabrinam1306 am 31. Juli 2009 00:53
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

also ich habe eine kaiserboa die ist nicht Meldepflichtig sie wird auch nur so ca 2,5meter und 15-20kg schwer


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.