Ein Bekannter von mir fährt immer ohne Schuhe und zwar nur mit Socken. Er denkt sich nichts dabei aber ich bin mir nicht so sicher ob das erlaubt ist.

Er darf! Könnte nur Probleme mit der Versicherung bekommen, wenn die Ihm nachweid´sen können, das der Unfall MIT Schuhe nicht passiert wäre

Ist verboten und auch mit hinten offenen Sandalen
TheSchalker1980 am 19. Juli 2008 22:40 Stimmt nicht.Ist erlaubt auch mit Flip Flops.Nur eben wenn ein Unfall passiert könnte man Probleme bekommen
ich hab mal gehört es ist nicht verboten, aber wenn man einen unfall verursacht dann kann man wegen fährlässigkeit ärger bekommen. ich habs auch mal versucht, ich kann so nicht fahren! versteh nicht wie frauen das machen, die machen das ja öfters!

Ja, aber, wenn Du einen Unfall baust, werden sie prüfen, ob Deine barfüssigkeit daran schuld sein könnte. Wenn ja, zahlt die Versicherung nicht, auch wenn der Gegner schuld ist.
Man darf! Nur wenn ein Unfall gebaut wird, braucht die Versicherung keine Haftung dafür zu übernehmen.
Im LKW ganz sicher JA. - Entgegen der weit verbreiteten Meinung hat der Gesetzgeber bei privater Nutzung keine Vorschriften für Schuhwerk. Eng wird es aber, wenn nachweislich durch falsches Schuhwerk ein Unfall verursacht wird. Also besser gleich festes Schuhwerk.
Sorry - Im LKW natürlich ein klares NEIN, darf man nicht.
Wer so etwas macht, dem ist nicht mehr zu helfen ! Verboten, weil vorsätzlich grob fahrlässige Handlungsweise.

Auf keinen Fall darj man ohne Schuhe Auto fahren das ist lebensgefährlich.
Man darf ohne Schuhe autofahren, die Verkehrssicherheit wird davon nicht beeinträchtigt. Problematisch wird es, wenn man seine Schuhe auszieht und im Fußraum deponiert. Wird dann ein Unfall durch die herumfliegenden Schuhe verursacht bleibt man auf seinem Schaden (auch bei Vollkasko) sitzen. Der Haftpflichtschaden am Unfallgegner wird immer von der Versicherung bezahlt, kann aber von der Versicherung eingeklagt werden. Übrigens:Ist der Unfallgegner am Unfall schuld, wird es schwer sein zu beweisen, dass die fehlenden Schuhe den Unfall mitverursacht haben. Es kann maximal eine Teilschuld eingeklagt werden. Erfolgsaussichten gering.
Können kann er schon................er sollte sich nur nicht erwischen lassen.

ich würde es nicht machen. Man sollte halt beim Autofahren darauf achten, dass man möglichst sicher z.B. ganz plötzlich eine Notbremsung durchführen kann. Das kann nur mit Socken schonmal daneben gehen, da man einfach leichter von den Pedalen rutscht.
In der Fahrschule haben wir auch noch gelernt, dass festes Schuhwerk vorgeschrieben ist. Also eigentlich auch nicht z.B. diese losen Flip-Flops oder so..
Wie gesagt, besser nicht...
Genau! Das habe ich auch gehört! DH!