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Darf man - ohne Freisprechanlage - an einer roten Ampel stehend telefonieren?

gefragt von Cilly am 22.12.2007 um 21:16 Uhr

Ich meine natürlich, wenn ich schnell mal ganz kurz telefonieren will, muß ich dann wirklich rechts ran fahren oder kann ich an einer roten Ampel stehend telefonieren, wenn ich bei grün sofort auflege? In dieser Situation war ich zwei mal und ich frage mich, falls mal Polizisten direkt neben mir stehen sollten: darf ich das offiziell?


Reply


schurke
beantwortet von schurke am 22. Dezember 2007 21:18
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Nein darfst Du nicht, Du befindest Dich ja im nicht ruhenden Straßenverkehr, auch wenn die Ampel im Moment auf rot steht. Fahre lieber rechts ran und schalte den Motor ab, dann sind alle auf der sicheren Seite. LG


gri1su
beantwortet von gri1su am 22. Dezember 2007 21:21
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Ohne Freisprecheinrichtung darfst Du im Auto nur dann gefahrlos telefonieren, wenn der Motor aus ist. Sobald du bei laufendem Motor telefonierst, ist es rechtlich genau so, als wenn Du fahren würdest.


anonym
beantwortet von Gabixxx am 22. Dezember 2007 21:18
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Nein. Auch das Halten an eine roten Ampel ist die aktive Teilnahme am Straßenverkehr. No go.


Sender
beantwortet von Sender am 22. Dezember 2007 21:18
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Wenn der Motor läuft, fährt das Fahrzeug, rechtlich gesehen.

Telefonieren, oder auch nur den Anschein zu erwecken, es zu tun, wird dann sofort teuer. Egal, ob an der Ampel oder am Straßenrand.

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small Sender am 22. Dezember 2007 21:20

Andererseits darfst Du so viel telefonieren, wie Du willst, wenn Du eine Freisprecheinrichtung verwendest.


vampire
beantwortet von vampire am 22. Dezember 2007 21:18
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nein





demosthenes
beantwortet von demosthenes am 23. Dezember 2007 12:32
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Solange der Motor läuft, darfst Du das Handy in keiner Weise benutzen.

In England wird die Strafe für die illegale Benutzung des Handies jetzt übrigens auf 2 Jahre Gefängnis heraufgesetzt, im Falle eines Unfalls sogar auf maximal 15 Jahre Gefängnis, weil man festgestellt hat, dass die Gefahren hier erheblich höher sind als beim Fahren mit Alkohol im Blut.


Qetan
beantwortet von Qetan am 22. Dezember 2007 21:19
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Nein, noch nicht einmal das ist erlaubt.


tradaix
beantwortet von tradaix am 22. Dezember 2007 22:50
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Bussgeldkatalog 2007

Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 40,- EUR, 1 Punkt

(bussgeldkataloge.de)

Handy im Strassenverkehr - Urteile zum Thema

http://www.wdr.de/radio/wdr2/rheinundweser/284064.phtml


bremenumzu
beantwortet von bremenumzu am 22. Dezember 2007 21:45
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rein rechtlich gesehen fährst du sogar dann noch, wenn du an den rand gefahren bist, um dort das gespräch anzunehmen ohne den motor abzustellen. aber aus umweltschutzgründen würdest du DAS ja nie tun :)


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 22. Dezember 2007 22:41
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Nein. Alleine schon das Handy in die Handnehmene ist strafbar.


ANNA8
beantwortet von ANNA8 am 22. Dezember 2007 22:48
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Das lass mal schön sein, kann teuer werden, rechts ran, Motor aus, erst dann das Handy in die Hand nehmen...


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