Mein Vermieter geht aus "angeblichen Reperaturgründen"(Er repariert nichts) gerne mal in meine Wohnung rein. Ausgerechnet dann wenn ich arbeiten muß, obwohl vorher immer andere Termine abgesprochen waren. Zudem geht er an mein Schreibkram und wer weiß wo noch alles dran...achjaaa und schnappt sich mal gerne mein Hund zu Gassigehen. Totale FRECHHEEEEEEEEITTTT!!! Ohne Erlaubnis dies alles zu machen... Wenn da mal was passiert muß ich für den Schaden den mein Hund angerichtet hat zahlen :( sowas MUSS ich natürlich vermeiden! Daher der Türschloss wechsel...falls man dies ohne Ärger machen darf...vieleicht hat ja jemand von euch Erfahrungen...denn damals bei Einzug haben die Vermieter einfach einen Schlüssel einbehalten :(
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Bring ein Zusatzschloss an oder wechsele das Schloss. Der Vermieter darf ohne Deine Einwilligung keinen Schlüssel besitzen.

Du solltest das Schloss gleich morgen auswechseln. Nur bei Auszug nicht vergessen, das alte Schloss wieder einzubauen, denn es ist Eigentum des Vermieters. Wenn Du fies wärst, würdest Du Deinen Vermieter anzeigen.
wie sollte ich denn reagieren wenn der vermeiter mich darauf anspricht???
einfach sagen, du hast plötzlich sämtliche Schlüssel verloren.
das ist eine gute ausrede ;) dankeschön! ich war nämlich total verwirrt als sie ohne ein schriftstück bzw erlaubnis einfach einen schlüßel nahmen
Ihm sagen das er nichts in deiner Wohnung verloren hat.Und deshalb das neue Schloss und wenn er es nicht versteht dann Anzeige.
bitmap am 13. Januar 2009 22:09 ''wie sollte ich denn reagieren wenn der vermeiter mich darauf anspricht?''
Hallo? Wenn sich hier wer rechtfertigen muss, dann der Vermieter, aber nicht du!
bitmap, das finde ich auch.
Ich würde dem Vermieter sogar klipp und klar sagen, daß er unrechtmäßig die Wohnung betreteten hat und beim nächsten Mal mit einer Anzeige rechnen muß.

Wechsel das Scloss und heb das alte Schloss auf. Der Vermieter hat in deiner Wohnung ohne deine Zustimmung nichts zu suchen!!!

Dein Vermieter hat nicht in Deiner Wohnung zu suchen....und einen Schlüssel gibts schon gar nicht...auswechseln...LG

NEIN! Ausser du willst auf der Straße landen...
GerdaG am 13. Januar 2009 21:48 Quatsch - Natürlich darf er auswechseln.
Olly206 am 13. Januar 2009 21:50 er hat die wohnung gemietet und solange hat er Hausrecht und kann es ohne weiteres machen!!!
Es ist wohl wahr! DH
pokerspiel am 13. Januar 2009 21:51 ... Ausser er baut es bis zum Auszug wieder um!
groovie am 13. Januar 2009 21:52 Der Vermieter kann ihn nicht auf die Strasse setzen. Es gibt rechte auch als Mieter und das ist Hausfriedensbruch.
DH
pokerspiel am 13. Januar 2009 22:03 Hä? Seh keins.
bitmap am 13. Januar 2009 22:13 @pokerspiel Der DH war ja auch nicht für dich, sondern für den Kommentar von ManuelaP (also sozusagen ein symbolischer DH). Ich wüsste nicht, warum man deiner Antwort ein DH geben sollte. Sie ist nämlich schlicht und ergreifend falsch.
Genau so war es gemeint.

is nich, nur während deiner Anwesenheit. Lass das Schloss wechseln.
Ja klar kannst du das Schloss auswechseln und dein Vermieter hat nichts in der Wohnung zu suchen, wenn Du nicht da bist. Ich würde ihn anzeigen wenn er das nicht unterlässt ist ja wohl die Höhe!
Der Vermieter darf ohne Deine Einwilligung gar nicht allein die Wohnung betreten und schon mal gar nicht einen Schlüssel von der Wohnung verlangen.Wechsle das Schloss,dann hast Du ihn auch gleich in der Mangel.Wenn er Dich darauf anspricht,hast Du gleich einen Beweis,daß er in die Wohnung wollte.

Der Vermieter darf ohne Deine Einwilligung die Wohnung gar nicht betreten. Und er darf auch keine Schlüssel zurück halten. Natürlich bist Du berechtigt, den Schließzylinder auszuwechseln. Mach das so schnell wie möglich. Aber achte darauf, dass Du die richtige Größe kaufst.
Du darfst das Schloss wechseln, allerdings musst Du deinem Vermieter mitteilen, wo er im Notfall z.B. Rohrbruch einen Schlüssel bekommt,das gilt auch für die Urlaubszeit.
reicht das nicht das er haus und handy nr hat? falls ich arbeite kann er mich doch dort erreichen ..falls wirklich mal ein rohrbruch sein sollte
GerdaG am 13. Januar 2009 22:31 Ja, das reicht. Zudem musst Du eine solche Mitteilung auch nur bei längerer Abwesenheit machen, aber nicht generell.

Ein Vermieter hat keinen Anspruch auf einen Zweitschlüssel und darf auch nicht ohne Deine Erlaubnis in Deine Wohnung.
http://www.wohnung.com/zweitschluessel-fuer-vermieter/
Du kannst das Schloss ohne Erlaubnis vom Vermieter tauschen. Du musst nur beim Auszug das alte Schloss wieder einbauen.
Du solltest auf jeden Fall das Schloß auswechseln.
Entgegen anderslautender Antworten, brauchst Du das alte auch nicht wieder einzusetzen - Du mußt nur alle Schlüssel abgeben, die zur Wohnung gehören, wenn Du ausziehst.
Dein Vermieter hat keinen Anspruch auf einen Schlüssel - auch wenn im Mietvertrag was anderes steht. Worauf er einen Anspruch hat ist, daß Du ihm für Notfälle mitteilt, wie er kurzfristig an einen Schlüssel kommen kann. Und da ist dann ja wohl jemand dabei, der mit ihm in die Wohnung geht und beurteilen kann, ob das wirklich ein Notfall war.
Und derweil darfst Du den Vermieter auch schon mal wegen Hausfriedensbruchs anzeigen.
absolut korrekt

ich glaube nicht! Aber wenn er das so weiter macht und du dafür beweise hast würde ich mal zu Polizei gehen .

Lade ihn mal auf ne Tasse Kaffee ein und erklär ihm sachlich, dass du nicht möchtest, dass er während diener Abwesenheit in deine Wohnung geht. Du hast als Mieter ein Recht auf Privatsphäre. Vllt. sieht er es ja ein, schließlich würde er das an deiner Stelle auch nicht wollen, oder? Wie es rechtlich wg. Zutritt zur Mietwohnung und Schlosswechsel aussieht, kann dir ein Mieterverein besser erklären. Aber ich denke, du hast ein Recht darauf, dass er die Wohnung nur in deinem Beisein betritt.