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Darf man ohne Absprache das Türschloss auswechseln?

gefragt von plzneun am 13.01.2009 um 21:47 Uhr

Mein Vermieter geht aus "angeblichen Reperaturgründen"(Er repariert nichts) gerne mal in meine Wohnung rein. Ausgerechnet dann wenn ich arbeiten muß, obwohl vorher immer andere Termine abgesprochen waren. Zudem geht er an mein Schreibkram und wer weiß wo noch alles dran...achjaaa und schnappt sich mal gerne mein Hund zu Gassigehen. Totale FRECHHEEEEEEEEITTTT!!! Ohne Erlaubnis dies alles zu machen... Wenn da mal was passiert muß ich für den Schaden den mein Hund angerichtet hat zahlen :( sowas MUSS ich natürlich vermeiden! Daher der Türschloss wechsel...falls man dies ohne Ärger machen darf...vieleicht hat ja jemand von euch Erfahrungen...denn damals bei Einzug haben die Vermieter einfach einen Schlüssel einbehalten :(


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 13. Januar 2009 21:48
11x
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Bring ein Zusatzschloss an oder wechsele das Schloss. Der Vermieter darf ohne Deine Einwilligung keinen Schlüssel besitzen.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 13. Januar 2009 21:47
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Du solltest das Schloss gleich morgen auswechseln. Nur bei Auszug nicht vergessen, das alte Schloss wieder einzubauen, denn es ist Eigentum des Vermieters. Wenn Du fies wärst, würdest Du Deinen Vermieter anzeigen.

Kommentar von plzneun am 13. Januar 2009 21:51

wie sollte ich denn reagieren wenn der vermeiter mich darauf anspricht???

Kommentar von liebefrau am 13. Januar 2009 21:53

einfach sagen, du hast plötzlich sämtliche Schlüssel verloren.

Kommentar von plzneun am 13. Januar 2009 22:00

das ist eine gute ausrede ;) dankeschön! ich war nämlich total verwirrt als sie ohne ein schriftstück bzw erlaubnis einfach einen schlüßel nahmen

Kommentar von Simple_avatar6smallCindarella22001 am 13. Januar 2009 21:55

Ihm sagen das er nichts in deiner Wohnung verloren hat.Und deshalb das neue Schloss und wenn er es nicht versteht dann Anzeige.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 13. Januar 2009 22:09

''wie sollte ich denn reagieren wenn der vermeiter mich darauf anspricht?''

Hallo? Wenn sich hier wer rechtfertigen muss, dann der Vermieter, aber nicht du!

Kommentar von anjanni am 14. Januar 2009 10:36

bitmap, das finde ich auch.

Ich würde dem Vermieter sogar klipp und klar sagen, daß er unrechtmäßig die Wohnung betreteten hat und beim nächsten Mal mit einer Anzeige rechnen muß.


Qetan
beantwortet von Qetan am 13. Januar 2009 21:48
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Du darfst das Schloß wechseln.


bitmap
beantwortet von bitmap am 13. Januar 2009 21:48
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Wechsel das Scloss und heb das alte Schloss auf. Der Vermieter hat in deiner Wohnung ohne deine Zustimmung nichts zu suchen!!!


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 13. Januar 2009 21:49
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Selbstverständlich darfst Du das!


Olly206
beantwortet von Olly206 am 13. Januar 2009 21:48
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jaaaaaa aber sofort!!!


auchmama
beantwortet von auchmama am 13. Januar 2009 21:49
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Dein Vermieter hat nicht in Deiner Wohnung zu suchen....und einen Schlüssel gibts schon gar nicht...auswechseln...LG


pokerspiel
beantwortet von pokerspiel am 13. Januar 2009 21:47
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NEIN! Ausser du willst auf der Straße landen...

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 13. Januar 2009 21:48

Quatsch - Natürlich darf er auswechseln.

Kommentar von Cc6223103283dcc98027f60009b3381fsmallOlly206 am 13. Januar 2009 21:50

er hat die wohnung gemietet und solange hat er Hausrecht und kann es ohne weiteres machen!!!

Kommentar von Simple_avatar6smallCindarella22001 am 13. Januar 2009 21:51

Es ist wohl wahr! DH

Kommentar von 91554c97f13c80a390536dd40023fd02smallpokerspiel am 13. Januar 2009 21:51

... Ausser er baut es bis zum Auszug wieder um!

Kommentar von 74bc05939ac82d0e82e244c2b113d23dsmallgroovie am 13. Januar 2009 21:52

Der Vermieter kann ihn nicht auf die Strasse setzen. Es gibt rechte auch als Mieter und das ist Hausfriedensbruch.

Kommentar von Simple_avatar6smallCindarella22001 am 13. Januar 2009 21:57

DH

Kommentar von 91554c97f13c80a390536dd40023fd02smallpokerspiel am 13. Januar 2009 22:03

Hä? Seh keins.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 13. Januar 2009 22:13

@pokerspiel Der DH war ja auch nicht für dich, sondern für den Kommentar von ManuelaP (also sozusagen ein symbolischer DH). Ich wüsste nicht, warum man deiner Antwort ein DH geben sollte. Sie ist nämlich schlicht und ergreifend falsch.

Kommentar von Simple_avatar6smallCindarella22001 am 13. Januar 2009 22:20

Genau so war es gemeint.


damas
beantwortet von damas am 13. Januar 2009 21:48
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is nich, nur während deiner Anwesenheit. Lass das Schloss wechseln.

Kommentar von C0262a824ba615ade1665c9a7dde9961smallauchmama am 13. Januar 2009 21:50

...auch dann nicht. Mieter muss nur mitteilen, wo ein Schlüssel (Vertrauensperson) in Abwesenheit des Mieters zu erreichen ist...

Kommentar von Cc6223103283dcc98027f60009b3381fsmallOlly206 am 13. Januar 2009 21:53

im havariefall kann er die tür ja aufbrechen!!!


Cindarella22001
beantwortet von Cindarella22001 am 13. Januar 2009 21:50
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Ja klar kannst du das Schloss auswechseln und dein Vermieter hat nichts in der Wohnung zu suchen, wenn Du nicht da bist. Ich würde ihn anzeigen wenn er das nicht unterlässt ist ja wohl die Höhe!


angie760
beantwortet von angie760 am 13. Januar 2009 21:50
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Der Vermieter darf ohne Deine Einwilligung gar nicht allein die Wohnung betreten und schon mal gar nicht einen Schlüssel von der Wohnung verlangen.Wechsle das Schloss,dann hast Du ihn auch gleich in der Mangel.Wenn er Dich darauf anspricht,hast Du gleich einen Beweis,daß er in die Wohnung wollte.


gri1su
beantwortet von gri1su am 13. Januar 2009 21:52
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Der Vermieter darf ohne Deine Einwilligung die Wohnung gar nicht betreten. Und er darf auch keine Schlüssel zurück halten. Natürlich bist Du berechtigt, den Schließzylinder auszuwechseln. Mach das so schnell wie möglich. Aber achte darauf, dass Du die richtige Größe kaufst.


anonym
beantwortet von Rushour am 13. Januar 2009 21:53
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Du darfst das Schloss wechseln, allerdings musst Du deinem Vermieter mitteilen, wo er im Notfall z.B. Rohrbruch einen Schlüssel bekommt,das gilt auch für die Urlaubszeit.

Kommentar von plzneun am 13. Januar 2009 21:58

reicht das nicht das er haus und handy nr hat? falls ich arbeite kann er mich doch dort erreichen ..falls wirklich mal ein rohrbruch sein sollte

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 13. Januar 2009 22:31

Ja, das reicht. Zudem musst Du eine solche Mitteilung auch nur bei längerer Abwesenheit machen, aber nicht generell.


Josyna
beantwortet von Josyna am 14. Januar 2009 09:16
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Ein Vermieter hat keinen Anspruch auf einen Zweitschlüssel und darf auch nicht ohne Deine Erlaubnis in Deine Wohnung.

http://www.wohnung.com/zweitschluessel-fuer-vermieter/

Du kannst das Schloss ohne Erlaubnis vom Vermieter tauschen. Du musst nur beim Auszug das alte Schloss wieder einbauen.


anonym
beantwortet von anjanni am 14. Januar 2009 10:35
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Du solltest auf jeden Fall das Schloß auswechseln.

Entgegen anderslautender Antworten, brauchst Du das alte auch nicht wieder einzusetzen - Du mußt nur alle Schlüssel abgeben, die zur Wohnung gehören, wenn Du ausziehst.

Dein Vermieter hat keinen Anspruch auf einen Schlüssel - auch wenn im Mietvertrag was anderes steht. Worauf er einen Anspruch hat ist, daß Du ihm für Notfälle mitteilt, wie er kurzfristig an einen Schlüssel kommen kann. Und da ist dann ja wohl jemand dabei, der mit ihm in die Wohnung geht und beurteilen kann, ob das wirklich ein Notfall war.

Und derweil darfst Du den Vermieter auch schon mal wegen Hausfriedensbruchs anzeigen.

Kommentar von Simple_avatar4smalldatBienschen am 14. Januar 2009 16:59

absolut korrekt


LeaLaiin
beantwortet von LeaLaiin am 13. Januar 2009 21:48
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ich glaube nicht! Aber wenn er das so weiter macht und du dafür beweise hast würde ich mal zu Polizei gehen .


wiesudennblues
beantwortet von wiesudennblues am 13. Januar 2009 21:51
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Lade ihn mal auf ne Tasse Kaffee ein und erklär ihm sachlich, dass du nicht möchtest, dass er während diener Abwesenheit in deine Wohnung geht. Du hast als Mieter ein Recht auf Privatsphäre. Vllt. sieht er es ja ein, schließlich würde er das an deiner Stelle auch nicht wollen, oder? Wie es rechtlich wg. Zutritt zur Mietwohnung und Schlosswechsel aussieht, kann dir ein Mieterverein besser erklären. Aber ich denke, du hast ein Recht darauf, dass er die Wohnung nur in deinem Beisein betritt.


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 14. Januar 2009 10:42
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natürlich - guck mal mein Tipp


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