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Darf man noch in D wählen, wenn man ausgewandert ist?

gefragt von BiancaSoChBiancaSoCh am 24.03.2009 um 14:51 Uhr

Bin vor 1 Jahr in die Schweiz ausgewandert. Im Zuge der Bundestagswahl 2009 frage ich mich nun, ob ich bei dieser trotzdem noch wählen darf (z.Bsp. per Briefwahl) - wie ist das geregelt?

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anonym
beantwortet von tucan am 24. März 2009 14:58
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Hilfreichste Antwort

Die meisten erzählen wieder mal Quark, weil sie es eben nicht besser Wissen :-)

Schau mal hier:

http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTWBUND09/auslandsdeutsche/

tucan

Kommentar von tucan am 24. März 2009 14:58
Kommentar von Simple_avatar4smallBiancaSoCh am 24. März 2009 15:02

1000 Dank, das war eine klasse Antwort. Präzise und mit allen wichtigen Angaben. Daumen hoch! Merci

Kommentar von tucan am 24. März 2009 15:04

Wir Auslandsdeutschen müssen doch zusammenhalten ;-)

Kommentar von tucan am 24. März 2009 15:10

Die Anträge gibt es auch bei den Deutschen Botschaften im Ausland und meist sind die auch so nett, dass sie die nach dem Ausfüllen und Unterschreiben mit ihrem Kurier nach DE senden.

Kommentar von 3c812c8f5bb3a22d7ddcbdf92b99987esmalltaittinger365 am 24. März 2009 15:03

Gilt aber auch nicht fuer alle!

Kommentar von tucan am 24. März 2009 15:07

Wer lesen kann ist klar im Vorteil:

Der noch bei der letzten Bundestags- bzw. Europawahl geltende Ausschluss vom Wahlrecht von außerhalb der Mitgliedstaaten des Europarats lebenden Deutschen, seit deren Fortzug mehr als 25 Jahre verstrichen waren, wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts vom 17. März 2008 (BGBl. I S. 394) gestrichen.

Quelle: http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTWBUND09/auslandsdeutsche/

Kommentar von Simple_avatar4smallBiancaSoCh am 24. März 2009 15:07

Welche Einschränkungen gibt es denn noch?


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eteknete
beantwortet von eteknete am 24. März 2009 14:53
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JA, bei der Bundestagswahl darfst du mitwählen, nur bei den Landtags- oder Kommunalwahlen nicht. Ich wohne in Spanien, und mache das per Briefwahl. Frag mal bei der deutschen Botschaft an! Aktiv wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und irgendwann nach dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate lang ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland oder der Deutschen Demokratischen Republik gelebt hat. Frühere Einschränkungen für im Ausland lebende Deutsche wurden 2008 aufgehoben.http://www.wahlrecht.de/bundestag/index.htm

Kommentar von Simple_avatar4smallBiancaSoCh am 24. März 2009 14:58

Erstklassige Antwort, 1000 Dank!!

Kommentar von 3c812c8f5bb3a22d7ddcbdf92b99987esmalltaittinger365 am 24. März 2009 15:04

Gilt aber auch nicht fuer alle!


Pappelgrund
beantwortet von Pappelgrund am 24. März 2009 14:52
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Solange du deutscher Staatsbürger bist, ist das kein Problem. Bist du jedoch schon Schweizer hast du kein Wahlrecht mehr in D.

Kommentar von Simple_avatar4smallBiancaSoCh am 24. März 2009 14:54

Nein, zum "Schweizer werden" fehlen mir noch ein paar Jahre. :-)


anonym
beantwortet von pekole am 24. März 2009 14:52
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Jeder Deutsche Staatsbürger darf wählen. (Außer Minderjährige, Gefängnissinsassen, Bevormundete)

Kommentar von 3c812c8f5bb3a22d7ddcbdf92b99987esmalltaittinger365 am 24. März 2009 14:57

Stimmt nicht!

Kommentar von pekole am 24. März 2009 15:03

Warum denn nicht? Gut, die Einschränkung, 3 Monate ununterbrochen in der BRD gelebt zu haben, ist da. Aber das ist doch wirklich ein kleines Detail.

Kommentar von 3c812c8f5bb3a22d7ddcbdf92b99987esmalltaittinger365 am 24. März 2009 15:08

Anspruch erlischt nach 25 Jahren

Kommentar von Simple_avatar4smallBiancaSoCh am 24. März 2009 15:11

ok, aber ich bin ja erst 1 Jahr "weg"... Danke trotzdem für den Einwand!


taittinger365
beantwortet von taittinger365 am 24. März 2009 14:56
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Bin in der gleichen Lage!Wenn du mit festem Wohnsitz in der Schweiz lebst,und in Deutschland abgemeldet bist,darfst du weder in D noch in Ch waehlen!Leider!

Kommentar von Simple_avatar4smallBiancaSoCh am 24. März 2009 14:58

Hallo! Habs gerade nachgelesen, was "eteknete" ganz oben geschrieben hat: "Frühere Einschränkungen für im Ausland lebende Deutsche wurden 2008 aufgehoben." Damit dürfen wir 2009 wohl ran an die Urne... aehm... Postbox in dem Fall :-)

Kommentar von 3c812c8f5bb3a22d7ddcbdf92b99987esmalltaittinger365 am 24. März 2009 15:02

Ich nicht,erlischt nach 25 Jahren!Und was bringt es ,in D zu waehlen,wenn du hier lebst?

Kommentar von Simple_avatar4smallBiancaSoCh am 24. März 2009 15:09

Verstehe! Naja, bin ja erst 1 Jahr hier und gehe vielleicht auch wieder zurück. Im Moment fühle ich mich noch mehr als Deutsche, denn als Schweizerin ;-)

Kommentar von 3c812c8f5bb3a22d7ddcbdf92b99987esmalltaittinger365 am 24. März 2009 18:05

Das fuehle ich mich auch noch nach ueber 20 Jahren!Ist auch gut so!


user7
beantwortet von user7 am 24. März 2009 14:54
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Du musst nur in deutschland DEFINITIV deinen festen wohnsitz haben. Aber ich weiß nicht ob du deutscher seien musst.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 24. März 2009 14:55

Eher andersrum.

Kommentar von 3e0469fb134991f8f75a2760e409c6edsmalluser7 am 24. März 2009 14:56

Ich war mir eigendlich relativ sicher.


merci27
beantwortet von merci27 am 24. März 2009 14:52
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wenn du eine Wahlbenachrichtigung bekommst kannst du auch wählen.

Kommentar von A7dabc8f987c051a7fc363bb2110fff5smallnenee am 24. März 2009 14:57

Stimmt nicht, die muss man als Expat an seinem letzten Wohnsitz beantragen.

Kommentar von Simple_avatar4smallBiancaSoCh am 24. März 2009 15:00

Und die Frage dazu: Wie bzw. wo kann ich eine Wahlbenachrichtigungskarte beantragen?

Kommentar von 8048d289c9f82921878e526be5ffe5b2smallmerci27 am 24. März 2009 16:30

beim Kreisverwaltungsreferat oder im Rathaus


anonym
beantwortet von rebertho am 24. März 2009 14:52
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bist du denn hier noch mit dem 1. Wohnsitz gemeldet?

Hinweis an den Support: Indirekt ist diese Frage auch eine Antwort - und damit auch hilfreich, denn der Frager kann sie sich selbst mit ja und nein beantworten

Kommentar von Simple_avatar4smallBiancaSoCh am 24. März 2009 14:54

nein, 1. (und alleiniger) Wohnsitz ist mittlerweile in der Schweiz.

Kommentar von rebertho am 24. März 2009 14:57

dann darfst du leider Frau Merkel nicht wählen - oder hättest du dein Kreuz woanders hin gemacht ?

Hoffentlich erlaubt mir der Support diesen Scherz

Kommentar von Ce306c64f4819a1e85cdd06950b57f28smalleteknete am 24. März 2009 14:59

Doch, sie darf wählen! (sogar Frau Merkel!)

Kommentar von Simple_avatar4smallBiancaSoCh am 24. März 2009 15:00

DAS würd ich mir dann aber doch noch schwer überlegen ;-)) Danke für eure Antworten!


ArneB
beantwortet von ArneB am 24. März 2009 14:52
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wenn du deutsche staatsangehörigkeit hast und in deutschland deinen festen wohnsitz hast, darfst du wählrn, also in deinem fall nein

Kommentar von tucan am 24. März 2009 14:54

stimmt nicht, an Bundestagswahlen darf jeder Deutsche der im Ausland lebt wählen, nur bei den Kommunalwahlen nicht.

Kommentar von Ce306c64f4819a1e85cdd06950b57f28smalleteknete am 24. März 2009 14:56

Richtig!


Floeckli
beantwortet von Floeckli am 24. März 2009 14:52
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ich denke nicht!


Eselin
beantwortet von Eselin am 24. März 2009 14:52
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Nur, wenn du hier deinen (ersten ?)Wohnsitz hast.


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