Bin vor 1 Jahr in die Schweiz ausgewandert. Im Zuge der Bundestagswahl 2009 frage ich mich nun, ob ich bei dieser trotzdem noch wählen darf (z.Bsp. per Briefwahl) - wie ist das geregelt?
Die meisten erzählen wieder mal Quark, weil sie es eben nicht besser Wissen :-)
Schau mal hier:
http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTWBUND09/auslandsdeutsche/
tucan

JA, bei der Bundestagswahl darfst du mitwählen, nur bei den Landtags- oder Kommunalwahlen nicht. Ich wohne in Spanien, und mache das per Briefwahl. Frag mal bei der deutschen Botschaft an! Aktiv wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und irgendwann nach dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate lang ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland oder der Deutschen Demokratischen Republik gelebt hat. Frühere Einschränkungen für im Ausland lebende Deutsche wurden 2008 aufgehoben.http://www.wahlrecht.de/bundestag/index.htm
Erstklassige Antwort, 1000 Dank!!
taittinger365 am 24. März 2009 15:04 Gilt aber auch nicht fuer alle!
Solange du deutscher Staatsbürger bist, ist das kein Problem. Bist du jedoch schon Schweizer hast du kein Wahlrecht mehr in D.
Nein, zum "Schweizer werden" fehlen mir noch ein paar Jahre. :-)
Jeder Deutsche Staatsbürger darf wählen. (Außer Minderjährige, Gefängnissinsassen, Bevormundete)
taittinger365 am 24. März 2009 14:57 Stimmt nicht!
Warum denn nicht? Gut, die Einschränkung, 3 Monate ununterbrochen in der BRD gelebt zu haben, ist da. Aber das ist doch wirklich ein kleines Detail.
taittinger365 am 24. März 2009 15:08 Anspruch erlischt nach 25 Jahren
ok, aber ich bin ja erst 1 Jahr "weg"... Danke trotzdem für den Einwand!

Bin in der gleichen Lage!Wenn du mit festem Wohnsitz in der Schweiz lebst,und in Deutschland abgemeldet bist,darfst du weder in D noch in Ch waehlen!Leider!
Hallo! Habs gerade nachgelesen, was "eteknete" ganz oben geschrieben hat: "Frühere Einschränkungen für im Ausland lebende Deutsche wurden 2008 aufgehoben." Damit dürfen wir 2009 wohl ran an die Urne... aehm... Postbox in dem Fall :-)
taittinger365 am 24. März 2009 15:02 Ich nicht,erlischt nach 25 Jahren!Und was bringt es ,in D zu waehlen,wenn du hier lebst?
Verstehe! Naja, bin ja erst 1 Jahr hier und gehe vielleicht auch wieder zurück. Im Moment fühle ich mich noch mehr als Deutsche, denn als Schweizerin ;-)
taittinger365 am 24. März 2009 18:05 Das fuehle ich mich auch noch nach ueber 20 Jahren!Ist auch gut so!

Du musst nur in deutschland DEFINITIV deinen festen wohnsitz haben. Aber ich weiß nicht ob du deutscher seien musst.

wenn du eine Wahlbenachrichtigung bekommst kannst du auch wählen.
nenee am 24. März 2009 14:57 Stimmt nicht, die muss man als Expat an seinem letzten Wohnsitz beantragen.
Und die Frage dazu: Wie bzw. wo kann ich eine Wahlbenachrichtigungskarte beantragen?
merci27 am 24. März 2009 16:30 beim Kreisverwaltungsreferat oder im Rathaus
bist du denn hier noch mit dem 1. Wohnsitz gemeldet?
Hinweis an den Support: Indirekt ist diese Frage auch eine Antwort - und damit auch hilfreich, denn der Frager kann sie sich selbst mit ja und nein beantworten
nein, 1. (und alleiniger) Wohnsitz ist mittlerweile in der Schweiz.
dann darfst du leider Frau Merkel nicht wählen - oder hättest du dein Kreuz woanders hin gemacht ?
Hoffentlich erlaubt mir der Support diesen Scherz
eteknete am 24. März 2009 14:59 Doch, sie darf wählen! (sogar Frau Merkel!)
DAS würd ich mir dann aber doch noch schwer überlegen ;-)) Danke für eure Antworten!

wenn du deutsche staatsangehörigkeit hast und in deutschland deinen festen wohnsitz hast, darfst du wählrn, also in deinem fall nein
Und hier kommst Du zu einem Internetantrag zur Bundestagswahl:
http://www.verivox.de/nachrichten/internet-service-fuer-auslandsdeutsche-zur-geplanten-bundestagswahl-9766.aspx
1000 Dank, das war eine klasse Antwort. Präzise und mit allen wichtigen Angaben. Daumen hoch! Merci
Wir Auslandsdeutschen müssen doch zusammenhalten ;-)
Die Anträge gibt es auch bei den Deutschen Botschaften im Ausland und meist sind die auch so nett, dass sie die nach dem Ausfüllen und Unterschreiben mit ihrem Kurier nach DE senden.
Gilt aber auch nicht fuer alle!
Wer lesen kann ist klar im Vorteil:
Der noch bei der letzten Bundestags- bzw. Europawahl geltende Ausschluss vom Wahlrecht von außerhalb der Mitgliedstaaten des Europarats lebenden Deutschen, seit deren Fortzug mehr als 25 Jahre verstrichen waren, wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts vom 17. März 2008 (BGBl. I S. 394) gestrichen.
Quelle: http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTWBUND09/auslandsdeutsche/
Welche Einschränkungen gibt es denn noch?