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Darf man Nebelscheinwerfer mit weniger Spannung betreiben und als Tagfahrlicht benutzen?

gefragt von nrgscooter am 26.07.2007 um 22:59 Uhr

In irgendeinem Land was unser Nachbar land ist (ich weiß gerade nicht welches), darf man seine Nebelscheinwerfer mit 50% Spannung betreiben und so als Tagfahrlicht nutzen. Darf man das hier auch? Bzw bemerkt die Polizei das überhaupt wenn die so schwach leuchten, dass es Nebelscheinwerfer und keine Tagfahrleuchten sind?


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Knowledge
beantwortet von Knowledge am 27. Juli 2007 09:16
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Denk bitte daran, dass bei reduzierter Spannung die Stromstärke proportional steigt, um dieselbe Leistung (bei Gleichstrom) zu erhalten. Du könntest ja auch einen alten VW Käfer mit 6 V-Anlage und Nebelscheinwerfern fahren; der hat serienmässig die reduzierte Spannung...ggg. Du siehst, das gab es hierzulande auch schon, nicht nur in einem "Nachbarland". Ab einer bestimmten Leistung (= V x A) ist eh die Grenzleistung unterschritten und die Glühlampen leuchten gar nicht mehr.


Questor
beantwortet von Questor am 26. Juli 2007 23:04
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Nein, darf man bei uns in D nicht und ja, die Polizei merkt das. So ganz blöd sind die auch nicht. Rüste doch welche nach, habe ich auch gemacht, verbrauch = 2x6W = umweltschonend.


odemtann
beantwortet von odemtann am 27. Juli 2007 08:57
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Der § 17 Abs. 3 StVO sagt folgendes aus:

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.' Ich hoffe du kannst mit dem §en leben . Allzeit gute Fahrt


Hunley
beantwortet von Hunley am 27. Juli 2007 12:57
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Nein weil Nebelscheinwerfer nunmal Nebelscheinwerfer sind und ein anderes Leuchtmuster entwickeln als Tagfahrleuchten. Sie dürfen nur für die vorgesehene Funktion verwendet werden, ansonsten ist das aufgedruckte Prüfzeichen nicht mehr gültig.


AnnaN
beantwortet von AnnaN am 11. August 2007 19:03
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in Österreich genügen als Tagfahrlicht: Nebelscheinwerfer und Begrenzungslicht



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