Bonella am 17.02.2009 um 17:27 Uhr
Auch samstagmorgens. Gibt es sowas wie Nachtruhe nicht mehr?
Dürfen darfst du, aber willst du Ärger mit den Nachbarn?!

Ja darfst du , bzw. musst du sogar wenn du spaeter keine Zeit hast. Die Stadt raeumt ja auch die ganze Nacht hindurch

Also ich denk mal man darf das machen aber du schon weist das deine nachbarn pingelig sind dann lass es lieber sein. ;) :D

Wenn man so früh aufsteht, kann man ja auch den Besen nehmen. Frisch gefallener Schnee lässt sich dann auch ohne Schippe entfernen.
wenn du's leise machst
PrettyWoman2009 am 17. Februar 2009 17:28 wie soll das leise gehen ;)
ich glaub das darf man nicht...auf jeden fall ist es eine Frechheit
Klar - so geräuscharm wie möglich.
Du möchtest ja auch nicht, daß Dein Zeitungsbote ausrutscht und sich verletzt ;-)
Und vor allem: wenn Du selber um 5 zur Arbeit mußt, mußt Du das ja auch erledigt haben.
Ja man darf. Es kann ja sein, daß es so viel schneit, daß man um 7:00 Uhr zu viel zu schippen hätte. Und da MUSS geräumt sein. Auch am Samstag!
Marple am 17. Februar 2009 17:34 Man muss nicht vor 7 Uhr.
Lt. Gesetz muss zwischen 7 Uhr und 20 Uhr geräumt, bzw. gestreut sein!
Wenn man um fünf zur Arbeit muss, geht es manchmal nicht anders.

musst du sogar, wenn jemand stürzt bist du dran.........
Marple am 17. Februar 2009 17:31 Quatsch, vor 7 Uhr früh muss man nicht schippen!
josysue am 17. Februar 2009 19:27 du musst immer dafür sorgen, daß keiner stürzt und wenn du nicht hartz 4 empfänger bist und das privileg hast arbeiten zu gehen, wird keiner rücksicht darauf nehmen, daß du 7 uhr nicht mehr da bist, und wirst vom schnee räumen entbunden......

Bist Du denn danach nicht mehr zu Hause? Wenn Du um 4:30 h den Schnee wegschaufelst liegt doch um 8 Uhr alles wieder zu.

Nein, vor 7 Uhr muss man nicht schippen.
Um 4.30 uhr ist es Ruhestörung - könnte man sogar anzeigen!

Um Gottes Willen!! Nicht ich will Schneeschippen -- ich werde damit jeden Morgen gequält!! Danke für die Antworten.
Bestimmt, wenn du es für die Hausbewohner machst.
Die Sicherheit der Wege muss jederzeit gewährleistet sein.