carola111 am 28.06.2008 um 15:39 Uhr
Manchmal mache ich meinen Einkauf über mehrere Lebensmittelgeschäfte, also Discounter und Supermärkte. Obst und Gemüse sieht in jedem Geschäft gleich aus. Darf man eigentlich mit einer Tüte von bereits gekaufter Ware von woandersher ein neues Lebensmittelgeschäft betreten oder könnte man irgendwann mal Ärger bekommen oder könnte einem sogar Ladendiebstahl unterstellt werden, obwohl man den Kassenbon dabei hat? Ich mache das eigentlich immer so, weil ich nicht erst nach Hause möchte, sondern gleich alles erledigt haben möchte. Ich hab aber trotzdem ein komisches Gefühl, obwohl doch alles seine Richtigkeit hat.
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Im schlimmsten Fall kann Dir passieren, das Dich wer aufhält und Dich bittet, die Tüten wieder aus zu packen und nach zu weisen, das Du es nicht in dem Geschäft gekauft hast, aber verboten ist das nicht. Sonst gib Deine bereits gekauften Sachen doch an der Kasse ab bevor Du in den Laden gehst...

Wenn du den Kassenbon hast, ist es kein Problem. Ich mache es allerdings meist so, dass ich an der Kasse kurz Bescheid gebe oder sogar die Tüten dort lasse.

Ja klar kannst du das, du musst einfach im Zweifelsfall belegen können, dass die anderen Sachen von einem anderen Geschäft stammen (Kassenzettel). Viele fragen aber auch bei der Kasse, ob sie die mitgeführten Einkäufe bei der Kasse deponieren dürfen.

Besser ist es die Taschen an der Kasse abzugeben,für die Dauer des Einkaufs.

Wenn ich das mache, frage ich an der Kasse meistens nach ob ich die Taschen bei der Kassiererin stehen lassen darf oder spreche sie vorab an das ich Lebensmittel mit ins Geschäft bringe die ich aber schon bezahlt habe und zeige den Kassenbon vor.
LG Wolpertinger

An der Kasse kann man die bei uns NICHT abgeben,aber an der Information!

das geht mir manchmal auch so - deshalb bewahre ich immer den kassenbon aus jedem geschäft gut auf, dass ich zur not nachweisen kann, dass ich die artikel schon bezahlt habe. - ich habe aber noch nie irgendwelche prüfungen oder schwierigkeiten gehabt diesbezüglich

Rein juristisch gesehen ist das Dein gutes Recht.
Ärger kannst Du trotzdem bekommen.
Ist eine Frage der Nerven. Durchsuchen darf er Deine Taschen nämlich auch nicht. Aufhalten, wenn Du gehen willst, darf er Dich auch nur im Rahmen von § 127 StPO, also wenn er GESEHEN (Verdacht reicht nicht) hat, daß Du etwas eingesteckt hast - und auch nur bis die Polizei kommt, die er unverzüglich zu rufen hat. Wenn er nur behauptet, er habe es gesehen, kannst Du ihn wegen falscher Verdächtigung anzeigen. Darüberhinaus darfst Du in Notwehr auch körperliche Gewalt anwenden.

Das Risiko bleibt, dass Dir ein Ladendiebstahl angelastet wird. Nicht jeder Markt hat eine Information, wo man die vollen Tüten abgeben kann. In manchen Märkten wird ja sogar extra gebeten, keine Einkaufstaschen mit in den Laden zu nehmen. Wer garantiert denn, dass Du z.B. einen teuren Artikel auf dem Kassenbon hast, den aber gar nicht mit in den Markt bringst und ihn dort einfach nochmal nimmst? Natürlich wirst Du es nicht machen, aber es gibt sicher Kunden, die es tun.
diese Frage habe ich mir auch schon oft gestellt. Wenn es nur Kleinigkeiten sind, die ich nur bei Rossmann hole und dann zu ReWe wetze, hab ich die dann verstaut im Rucksack. Heute musste ich von Rewe mit 2 vollgepackten Tüten und Rucksack noch zu Medimax, aber das ist ja kein Lebensmittelladen und die Kasserierin war am grinsen, warum ich nicht eher gekommen war, hab gesagt, wenn sie noch zu haben....! Na ja das war mein Einkaufstag heute, aber ich hatte auch schon immer überlegt, wie man das ohne Auto am besten anstellt...