Also mir stellt sich die frage ob man auf die Autobahn(standstreifen) mit einem Roller fahren darf bzwwenn nicht wieso darf man mit einem Roller nicht auf die Autobahn.
Also brauche begründungen dafür.
Noch eine Frage, Mein Roller fährt derzeit 60 km/h , wenn ich richtig gehört habe sind ja 6 km toleranz , also dann is der km/hanzeige bei 54km/h und 50 darf ich fahren.Muss ich dann mit einer strafe rechnen wegen 4km/h überschreitung?

NEIN, keine schiess roller auf die AB, es reicht schon wenn die Deppen alle Links fahren, da brauchts net noch roller heiligsblechle
Hast du die AGB's der Autobahn nicht gelesen?
AGB der Autobahn, nein XD

Wenn du die Frage ernst meinst, verkaufe deinen Roller und nimm für das Geld Nachhilfestunden (egal in was). Wenn nicht, ist der Scherz nicht gut!

Auf Autobahnen und Autostrassen sind grundsätzlich nur Motorfahrzeuge zugelassen, die mindestens 60 Kilometer pro Stunde fahren können. Ausgenommen sind natürlich die Fahrzeuge, die für den Strassenunterhalt zuständig sind. Für Motorräder gibt es zudem eine spezielle Bestimmung: Motorräder bis 50 Kubikzentimeter dürfen Autobahnen und Autostrassen nicht benützen.
Falls es für Sie entscheidend war, auf der Autobahn zu fahren..... Unter Umständen können Sie bei ihm gegen einen Aufpreis ein Modell kaufen, das über den erforderlichen Hubraum verfügt. Allerdings sollten Sie dann auch die Fahrberechtigung für die höhere Motorradklasse besitzen.
Um auf die Autobahn zu dürfen, muss ein Fahrzeug mindestens 60 km/h fahren können. Wenn Dein Roller bauartbedingt nur 50 km/h fahren darf, kannst Du das schon vergessen. Und auf dem Standstreifen darf man in der Regel sowieso nicht fahren.
mindestgeschwindigkeit ist 60 auf der autobahn! langsamer darf man nicht fahren, es sei denn es ist stau oder sonstiges!
gehts noch? 80 ist es
gottlob am 12. September 2009 00:44 nö, 60!
Dann darf ich ja eigendlich legal auf die Autobahn?
versuchs doch mal heheh
es sind 60 km/h. das kann man überall nachlesen! schneller wäre mir allerdings auch lieber!
mit 60 bist Du ein risiko fuer alle anderen und solltest nicht auf die Autobahn.
das stimmt, aber es ist leider erlaubt.
...um das vielleicht mal aufzuklären: 60 ist nicht die Mindestgeschwindigkeit, die man fahren muss (wenn kein Stau ist), sondern das Fahrzeug muss lediglich in der Lage sein, 60 km/h fahren zu können. Das ist schon ein Unterschied!
da ist kein unterschied! das fahrzeug muß mindestens 60 fahren, damit man eben mindestens 60 fährt! oder denkst du man kann dann 40 fahren, obwohl das gefährt 60 schaffen würde??
Es gibt Roller, die die Mindestgeschwindigkeit von 60 erfüllen. Mit denen darf man auch auf der Autobahn fahren.
Mit einem 50ccm Roller mit einer vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 45 darf man nicht auf der Autobahn fahren, auch wenn der Roller eigentlich 80 fährt.
Deine Frage erinnert mich an so manche Fragen in englischen Witzblättern, etwa: Wird ein Fahrzeug dadurch leichter, dass darin transportierte Vögel während der Fahrt im Innenraum fliegen?.....

Nein, darfst Du nicht
Mindestgeschwindigkeit
Eine allgemeine Mindestgeschwindigkeit besteht auch für Autobahnen. Sie dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden,
die auf ebener Strecke schneller als 60 km/h fahren können. Aus: http://tinyurl.com/nmpqwn ;-P

also soweit ich informiert bin! darf alles was 60 fährt auf die autobahn! wer kommt denn bitte auf die 80 km/h...60 hab ich damals gelernt und bin mir sicher das dass auch heute noch zutrifft! aber vielleicht rufst du mal in ner fahrschule an oder gehst mal in eine rein und fragst unverbindlich um auf dem neuesten stand zu sein! ich denke das wäre die sicherste methode um problemen aus dem weg zu gehen! trotzdem möchte ich keinem roller auf der autobahn haben, der damit nur ein hinderniss darstellt und und somit mehr den verkehr gefähret! GESCHWEIGE DENN;DAS ICH AUF SO EINEM ROLLER SITZEN MÖCHTE;WENN 40 TONNER HINTER MIR HERANGERAUSCHT KOMMEN UND MICH VON DER FAHRBAHN WISCHEN!
Hab gerade vor zwei Tagen mit meinem Bruder für die Fahrprüfung gelernt und bin mir sicher das man mit einem 125 und auch 100 Roller auf die Autobahn darf. Und das liegt daran das sonst der Verkehr bei zuvielen langsamen rollern zum Stau kommt was nur logisch ist. Also nein du darfst nicht auf der Autobahn mit deinem Roller fahren und wegen der Geschwindigkeitsubertretung musst du wenn du erwischtworden bist auch zahlen.
ja mindestgeschwinigkeit ist 60 auf der autobahn ,lernt man doch in der fahrschule,habe aber noch nie ein fahrzeug mit 60 auf der autobahn gesehen und ich fahre schon 20 jahre autobahn bzw auto
das stimmt nicht mann!! soger lkws faren 80...fahr mal mit 60 auf die lkw spur hehe lustig..wills auch sehen
Man kann ja nicht alles wissen und wer nicht fragt bleibt dumm, jedoch wird man dann hier von allein seiten diskriminiert....
Wenn dat Dingens ein richtiges Nummernschild, also kein Versicherungskennzeichen hat, dann darfst Du mitspielen.
Was lernt man heutzutage eigentlich in der Fahrschule?

wenn dein Roller ein großes Nummernschild und kein Versicherungskennzeichen hat darfst du damit auf die Autobahn,mindestens 62km/h muss er fahren,aber damit hast du keine Überlebenschance,er sollte über 100 gehen...

also da ich grad auto/motorrad führerschein mache, hat man mir erzählt dass man mim roller NICHT auf er autobahn fahren darf...was willstn da auch???du DARFST auch nur 45 fahren mehr darfst du nicht und du bekommst ne strafe..ja ich hoffe ich konnte dir helfen
ich darf 50 fahren nicht 45.Mein führerschein bzw mein Roller sind etwas älter^^

Wie schnell das teil wirklich fährt interressier nicht,im Fahrzeugschein muss mindestens 60 Km/h eingetragen sein,dann bist dabei...
aber habe in berichten gesehen , da waren welche die waren zus chenll dort wurde dann 6 km toleranz runter gerechnet oder irre ich da?
Wenn der Roller schneller als 80 fährt darf man auf die AUtobahn. Ist ja auch nicht anders als Motorrad!

wenn er über 100 fährt, ja. sonst nicht.
dachte der roller müsste nur 80 km fahren damit er auf die autobahn darf ??
zoni0 am 12. September 2009 00:45 auf der autobahn ist die richtgeschwindigkeit von 130 kmh, ausser wo es eine geschwindigkeitsbegrenzung gibt, die darunter liegt.
Trotzdem gilt hier auch die Straßenverkehrsordnung, und die sagt, dass ein Fahrzeug mindestens 60 km/h fahren können muss, um auf die Autobahn zu dürfen.
zoni0 am 12. September 2009 00:48 hm. dann müßtest du vielleicht mal die polizei fragen, die wissen das bestimmt genauer als ich.
Ich muss sie nicht fragen. Aber Du solltest es vielleicht einmal tun!
zoni0 am 12. September 2009 00:53 ich wills ja nicht wissen du primat. fahr doch mit deinem blöden roller wohin du willst du bauchtänzer. dann lies mal auch die ausnahmeregeln. alter vollpfosten.
Oh Gott, Du hast ja überhaupt keine Ahnung! Ich hoffe, dass Du keinen Führerschein hast, denn das wäre ja gemeingefährlich... O.o
newfarmer am 12. September 2009 00:58 ich bin ja erst neu hier! aber manche leute sollten sich überlegen, überhaupt hier ihre unqualifizierten antworten preiszugeben! am besten die sache ernst nehmen oder einfach schnauze halten! bzw die finger still.....
Danke, newfarmer, sehr richtig !
damit dürfte kein LKW auf die Autobahn, wenn man 130 fahren muesste!
TofuTorte am 12. September 2009 00:56 boah idnalb LIES!!! RICHTgeschwindigkeit!! Hast du einen Führerschein? wenn nein sei ruhig! wenn ja, noch schlimmer!
Hmm, der Kommentar von ldnalb bezieht sich doch auf den ersten Kommentar von zoni0 und ist durchaus angebracht. Vermutlich hast Du nicht richtig gelesen...!