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Darf man mit Rollern auf die Autobahn?

gefragt von Highhorizon am 12.09.2009 um 0:42 Uhr

Also mir stellt sich die frage ob man auf die Autobahn(standstreifen) mit einem Roller fahren darf bzwwenn nicht wieso darf man mit einem Roller nicht auf die Autobahn.

Also brauche begründungen dafür.

Noch eine Frage, Mein Roller fährt derzeit 60 km/h , wenn ich richtig gehört habe sind ja 6 km toleranz , also dann is der km/hanzeige bei 54km/h und 50 darf ich fahren.Muss ich dann mit einer strafe rechnen wegen 4km/h überschreitung?

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Andrea1983

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fiebaer
beantwortet von fiebaer am 12. September 2009 00:43
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NEIN, keine schiess roller auf die AB, es reicht schon wenn die Deppen alle Links fahren, da brauchts net noch roller heiligsblechle


anonym
beantwortet von stevenine am 12. September 2009 00:44
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Hast du die AGB's der Autobahn nicht gelesen?

Kommentar von Highhorizon am 12. September 2009 00:45

AGB der Autobahn, nein XD


Rudi2009
beantwortet von Rudi2009 am 12. September 2009 00:44
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Wenn du die Frage ernst meinst, verkaufe deinen Roller und nimm für das Geld Nachhilfestunden (egal in was). Wenn nicht, ist der Scherz nicht gut!


pehlankell
beantwortet von pehlankell am 12. September 2009 00:45
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Auf Autobahnen und Autostrassen sind grundsätzlich nur Motorfahrzeuge zugelassen, die mindestens 60 Kilometer pro Stunde fahren können. Ausgenommen sind natürlich die Fahrzeuge, die für den Strassenunterhalt zuständig sind. Für Motorräder gibt es zudem eine spezielle Bestimmung: Motorräder bis 50 Kubikzentimeter dürfen Autobahnen und Autostrassen nicht benützen.

Falls es für Sie entscheidend war, auf der Autobahn zu fahren..... Unter Umständen können Sie bei ihm gegen einen Aufpreis ein Modell kaufen, das über den erforderlichen Hubraum verfügt. Allerdings sollten Sie dann auch die Fahrberechtigung für die höhere Motorradklasse besitzen.


anonym
beantwortet von kruemel70 am 12. September 2009 00:44
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Um auf die Autobahn zu dürfen, muss ein Fahrzeug mindestens 60 km/h fahren können. Wenn Dein Roller bauartbedingt nur 50 km/h fahren darf, kannst Du das schon vergessen. Und auf dem Standstreifen darf man in der Regel sowieso nicht fahren.


anonym
beantwortet von marijanna am 12. September 2009 00:43
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mindestgeschwindigkeit ist 60 auf der autobahn! langsamer darf man nicht fahren, es sei denn es ist stau oder sonstiges!

Kommentar von optimus am 12. September 2009 00:43

gehts noch? 80 ist es

Kommentar von 9bb06de3a90b3945c0cd2a6b3356827csmallgottlob am 12. September 2009 00:44

nö, 60!

Kommentar von Highhorizon am 12. September 2009 00:43

Dann darf ich ja eigendlich legal auf die Autobahn?

Kommentar von optimus am 12. September 2009 00:45

versuchs doch mal heheh

Kommentar von marijanna am 12. September 2009 00:47

es sind 60 km/h. das kann man überall nachlesen! schneller wäre mir allerdings auch lieber!

Kommentar von Simple_avatar7smallIdnalb am 12. September 2009 00:50

mit 60 bist Du ein risiko fuer alle anderen und solltest nicht auf die Autobahn.

Kommentar von marijanna am 12. September 2009 00:54

das stimmt, aber es ist leider erlaubt.

Kommentar von kruemel70 am 12. September 2009 01:05

...um das vielleicht mal aufzuklären: 60 ist nicht die Mindestgeschwindigkeit, die man fahren muss (wenn kein Stau ist), sondern das Fahrzeug muss lediglich in der Lage sein, 60 km/h fahren zu können. Das ist schon ein Unterschied!

Kommentar von marijanna am 12. September 2009 14:39

da ist kein unterschied! das fahrzeug muß mindestens 60 fahren, damit man eben mindestens 60 fährt! oder denkst du man kann dann 40 fahren, obwohl das gefährt 60 schaffen würde??


anonym
beantwortet von drkuschel am 13. September 2009 11:01
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Es gibt Roller, die die Mindestgeschwindigkeit von 60 erfüllen. Mit denen darf man auch auf der Autobahn fahren.

Mit einem 50ccm Roller mit einer vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 45 darf man nicht auf der Autobahn fahren, auch wenn der Roller eigentlich 80 fährt.


anonym
beantwortet von Felixguido am 12. September 2009 00:53
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Deine Frage erinnert mich an so manche Fragen in englischen Witzblättern, etwa: Wird ein Fahrzeug dadurch leichter, dass darin transportierte Vögel während der Fahrt im Innenraum fliegen?.....


angelinajolie
beantwortet von angelinajolie am 12. September 2009 00:51
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Nein, darfst Du nicht

Mindestgeschwindigkeit

Eine allgemeine Mindestgeschwindigkeit besteht auch für Autobahnen. Sie dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden,

die auf ebener Strecke schneller als 60 km/h fahren können. Aus: http://tinyurl.com/nmpqwn ;-P


newfarmer
beantwortet von newfarmer am 12. September 2009 00:51
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also soweit ich informiert bin! darf alles was 60 fährt auf die autobahn! wer kommt denn bitte auf die 80 km/h...60 hab ich damals gelernt und bin mir sicher das dass auch heute noch zutrifft! aber vielleicht rufst du mal in ner fahrschule an oder gehst mal in eine rein und fragst unverbindlich um auf dem neuesten stand zu sein! ich denke das wäre die sicherste methode um problemen aus dem weg zu gehen! trotzdem möchte ich keinem roller auf der autobahn haben, der damit nur ein hinderniss darstellt und und somit mehr den verkehr gefähret! GESCHWEIGE DENN;DAS ICH AUF SO EINEM ROLLER SITZEN MÖCHTE;WENN 40 TONNER HINTER MIR HERANGERAUSCHT KOMMEN UND MICH VON DER FAHRBAHN WISCHEN!


RooneyJanuar
beantwortet von RooneyJanuar am 12. September 2009 00:50
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Hab gerade vor zwei Tagen mit meinem Bruder für die Fahrprüfung gelernt und bin mir sicher das man mit einem 125 und auch 100 Roller auf die Autobahn darf. Und das liegt daran das sonst der Verkehr bei zuvielen langsamen rollern zum Stau kommt was nur logisch ist. Also nein du darfst nicht auf der Autobahn mit deinem Roller fahren und wegen der Geschwindigkeitsubertretung musst du wenn du erwischtworden bist auch zahlen.


anonym
beantwortet von beate1963 am 12. September 2009 00:46
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ja mindestgeschwinigkeit ist 60 auf der autobahn ,lernt man doch in der fahrschule,habe aber noch nie ein fahrzeug mit 60 auf der autobahn gesehen und ich fahre schon 20 jahre autobahn bzw auto

Kommentar von optimus am 12. September 2009 00:47

das stimmt nicht mann!! soger lkws faren 80...fahr mal mit 60 auf die lkw spur hehe lustig..wills auch sehen

Kommentar von Highhorizon am 12. September 2009 00:49

Man kann ja nicht alles wissen und wer nicht fragt bleibt dumm, jedoch wird man dann hier von allein seiten diskriminiert....


anonym
beantwortet von Malustra am 12. September 2009 00:46
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Wenn dat Dingens ein richtiges Nummernschild, also kein Versicherungskennzeichen hat, dann darfst Du mitspielen.

Was lernt man heutzutage eigentlich in der Fahrschule?


WebZecke
beantwortet von WebZecke am 12. September 2009 00:45
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wenn dein Roller ein großes Nummernschild und kein Versicherungskennzeichen hat darfst du damit auf die Autobahn,mindestens 62km/h muss er fahren,aber damit hast du keine Überlebenschance,er sollte über 100 gehen...


happyfeat
beantwortet von happyfeat am 12. September 2009 00:44
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also da ich grad auto/motorrad führerschein mache, hat man mir erzählt dass man mim roller NICHT auf er autobahn fahren darf...was willstn da auch???du DARFST auch nur 45 fahren mehr darfst du nicht und du bekommst ne strafe..ja ich hoffe ich konnte dir helfen

Kommentar von Highhorizon am 12. September 2009 00:47

ich darf 50 fahren nicht 45.Mein führerschein bzw mein Roller sind etwas älter^^


jens76
beantwortet von jens76 am 12. September 2009 00:43
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Wie schnell das teil wirklich fährt interressier nicht,im Fahrzeugschein muss mindestens 60 Km/h eingetragen sein,dann bist dabei...

Kommentar von Highhorizon am 12. September 2009 00:44

aber habe in berichten gesehen , da waren welche die waren zus chenll dort wurde dann 6 km toleranz runter gerechnet oder irre ich da?


Idnalb
beantwortet von Idnalb am 12. September 2009 00:42
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Wenn der Roller schneller als 80 fährt darf man auf die AUtobahn. Ist ja auch nicht anders als Motorrad!


zoni0
beantwortet von zoni0 am 12. September 2009 00:42
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wenn er über 100 fährt, ja. sonst nicht.

Kommentar von Highhorizon am 12. September 2009 00:43

dachte der roller müsste nur 80 km fahren damit er auf die autobahn darf ??

Kommentar von 18629e70d61527bda61e99de1ffd83dfsmallzoni0 am 12. September 2009 00:45

auf der autobahn ist die richtgeschwindigkeit von 130 kmh, ausser wo es eine geschwindigkeitsbegrenzung gibt, die darunter liegt.

Kommentar von kruemel70 am 12. September 2009 00:47

Trotzdem gilt hier auch die Straßenverkehrsordnung, und die sagt, dass ein Fahrzeug mindestens 60 km/h fahren können muss, um auf die Autobahn zu dürfen.

Kommentar von 18629e70d61527bda61e99de1ffd83dfsmallzoni0 am 12. September 2009 00:48

hm. dann müßtest du vielleicht mal die polizei fragen, die wissen das bestimmt genauer als ich.

Kommentar von kruemel70 am 12. September 2009 00:49

Ich muss sie nicht fragen. Aber Du solltest es vielleicht einmal tun!

Kommentar von 18629e70d61527bda61e99de1ffd83dfsmallzoni0 am 12. September 2009 00:53

ich wills ja nicht wissen du primat. fahr doch mit deinem blöden roller wohin du willst du bauchtänzer. dann lies mal auch die ausnahmeregeln. alter vollpfosten.

Kommentar von kruemel70 am 12. September 2009 00:58

Oh Gott, Du hast ja überhaupt keine Ahnung! Ich hoffe, dass Du keinen Führerschein hast, denn das wäre ja gemeingefährlich... O.o

Kommentar von 767b55e247926f5d83979b51a63adfb1smallnewfarmer am 12. September 2009 00:58

ich bin ja erst neu hier! aber manche leute sollten sich überlegen, überhaupt hier ihre unqualifizierten antworten preiszugeben! am besten die sache ernst nehmen oder einfach schnauze halten! bzw die finger still.....

Kommentar von kruemel70 am 12. September 2009 01:01

Danke, newfarmer, sehr richtig !

Kommentar von Simple_avatar7smallIdnalb am 12. September 2009 00:49

damit dürfte kein LKW auf die Autobahn, wenn man 130 fahren muesste!

Kommentar von 7a4df011f3315ea44091903eff160f38smallTofuTorte am 12. September 2009 00:56

boah idnalb LIES!!! RICHTgeschwindigkeit!! Hast du einen Führerschein? wenn nein sei ruhig! wenn ja, noch schlimmer!

Kommentar von kruemel70 am 12. September 2009 01:01

Hmm, der Kommentar von ldnalb bezieht sich doch auf den ersten Kommentar von zoni0 und ist durchaus angebracht. Vermutlich hast Du nicht richtig gelesen...!


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