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Darf man mit Flip Flops oder anderen "Schlappen" Auto fahren?

gefragt von Kirsche69Kirsche69 am 29.05.2008 um 14:55 Uhr

Meine Freundin sah mich gestern mit Flip Flops ins Auto steigen und sagte, das sei verboten. Stimmt's?


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Reply


anonym
beantwortet von DrSeltsam am 29. Mai 2008 15:00
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Nein.

Nicht für Privatfahrer.

Nur für Berufskraftfahrer gibt es entsprechende Bestimmungen.

Es gibt bisher auch kein Gerichtsurteil (falls doch, bitte kommentieren), bei dem das Tragen dieser "Unsitte" im Rahmen eines Schadensfalles als grob fahrlässig eingestuft wurde.

Kommentar von F438a79f2d3dae5e13b271414608c085smallKati80 am 29. Mai 2008 15:01

stimmt! DH

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallMiguelgonzerres Paolopestossolos am 29. Mai 2008 15:02

Korrekt DH !

Kommentar von 174cf4ec2c512291107a6e6238bc97desmallBlueIris am 29. Mai 2008 15:04

hab Dir ja schon einen Daumen gegeben ... und meine Antwort kommentiert ;-)

Kommentar von DrSeltsam am 29. Mai 2008 15:09

War doch gar nicht bös gemeint von mir.

Mein Kommtar weiter unten im Rahmen deines Threads sollte M.P. gelten.

Kommentar von D70045c01aa19e043af5e20bbacc3793smallHannibal1970 am 29. Mai 2008 15:19

Falsch ist auch für Privatpersonen verboten!

(OLG Bamberg vom 15.11.2006 @ Az. 2 Ss OWi 577/06 in VM 07/07 Nr. 58)

Mit Beschluss des OLG Bamberg wurde entschieden, dass das Fahren eines Kraftfahrzeuges mit hierfür nicht geeignetem Schuhwerk den Tatbestand des § 23 Abs. 1 und 2 StVO nicht erfüllt. Es kommen lediglich Ordnungswidrigkeiten in Frage, wenn es nach § 1 Abs. 2 StVO zu einem Verkehrsunfall/Gefährdung anderer kommt. Auch eine Anwendung des § 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII i.V. mit den Unfallverhütungsvorschriften "Fahrzeuge" bleibt möglich.

Kommentar von DrSeltsam am 29. Mai 2008 15:22

... den Tatbestand des § 23 Abs. 1 und 2 StVO nicht erfüllt.

Kommentar von DrSeltsam am 29. Mai 2008 15:26

Klären wir es weiter:

Das Lenken eines Kraftfahrzeugs nur mit Socken und ohne Schuhe stellt keine Verkehrsordnungswidrigkeit dar. Dies hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden.

Daher gebe es insgesamt keine Grundlage, (selbst auch nur) ein Bußgeld zu verhängen.

Das OLG Bamberg hat gerade die Vorinstanz aufgehoben.

Aber netter Versuch ;-)

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 29. Mai 2008 15:35

@DrSeltsam: Siehe beantwortet von tradaix am 29. Mai 2008 15:30

Kommentar von DrSeltsam am 29. Mai 2008 15:46

siehe mein Kmt bei deiner Antwort.


gnat01
beantwortet von gnat01 am 29. Mai 2008 15:03
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ob es verboten ist oder nicht... eins ist es auf jeden fall... und zwar dumm...

Kommentar von 174cf4ec2c512291107a6e6238bc97desmallBlueIris am 29. Mai 2008 15:05

das ist auf jeden Fall richtig

Kommentar von Simple_avatar4smallKirsche69 am 29. Mai 2008 15:06

wow, eure antworten sind ja besonders clever

Kommentar von DrSeltsam am 29. Mai 2008 15:13

gnat u. Iris, dem ist zuzustimmen.


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 29. Mai 2008 14:56
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Da kannst du kräftig von abrutschen und wenn es zum Unfall führt bekommst du die Schuld.


Birte312
beantwortet von Birte312 am 29. Mai 2008 14:55
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Ja, das stimmt. Die Schuhe müssen dem Fuß halt gewährleisten, bzw. fest sein.


BlueIris
beantwortet von BlueIris am 29. Mai 2008 14:56
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Es ist verboten, und kann ganz schön teuer werden!!!




Kommentar von DrSeltsam am 29. Mai 2008 15:02

Wärst du so lieb und würdest die Rechtsgrundlage für dieses Verbot angeben?

Kommentar von 174cf4ec2c512291107a6e6238bc97desmallBlueIris am 29. Mai 2008 15:02

wie ich sehe, sind wir uns hier nicht einig, evtl. hab ich mich auch geirrt, ich dachte gelesen zu haben, dass es verboten ist, aber scheinbar doch nicht:

http://www.anwalt24.de/rechtsanwalt/roman-becker-716045/blog/15/1790/darf-man-mit-flip-flops-auto-fahren

Kommentar von 174cf4ec2c512291107a6e6238bc97desmallBlueIris am 29. Mai 2008 15:03

und hier nochmal ganz aktuell:

http://www.geld-kompakt.de/2008/05/19/das-flip-flop-maerchen/

also ist es nicht verboten!

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallMiguelgonzerres Paolopestossolos am 29. Mai 2008 15:06

Sagen wir mal so... Unfall, Person mit Schlappen steigt aus... Dann beantworte mal etwas gegenteiliges, wenn Dir ein Vorwurf gemacht wird... Beweis: Tat / Beweis 2: Schlappen... Nun ist die Person in der Rechtfertigungspflicht, dass es NICHT an den Schlappen gelegen hat... Eher fahre ich barfuss...

Kommentar von DrSeltsam am 29. Mai 2008 15:07

Nein, so wird das nicht gehandhabt, smile.

Kommentar von D70045c01aa19e043af5e20bbacc3793smallHannibal1970 am 29. Mai 2008 15:21

Es IST verboten! (OLG Bamberg vom 15.11.2006 @ Az. 2 Ss OWi 577/06 in VM 07/07 Nr. 58)

Mit Beschluss des OLG Bamberg wurde entschieden, dass das Fahren eines Kraftfahrzeuges mit hierfür nicht geeignetem Schuhwerk den Tatbestand des § 23 Abs. 1 und 2 StVO nicht erfüllt. Es kommen lediglich Ordnungswidrigkeiten in Frage, wenn es nach § 1 Abs. 2 StVO zu einem Verkehrsunfall/Gefährdung anderer kommt. Auch eine Anwendung des § 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII i.V. mit den Unfallverhütungsvorschriften "Fahrzeuge" bleibt möglich.

Kommentar von DrSeltsam am 29. Mai 2008 15:50

Hannibal, bitte lies die (ganze) Entscheidung richtig!

Deine Aussage ist unzutreffend.

Insbesondere die Normierungen im letzten Satz deines Kommentares entfalten nur für Berufskraftfahrer Geltung.


Kirstin Krap
beantwortet von Kirstin Krap am 29. Mai 2008 14:56
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Mit Schuhen, die dem Fuß keinen Halt (nach hinten) bieten, darf man nicht Auto fahren. Dazu gehören insbesondere Flip-Flops. Deine Freundin hat also Recht.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 29. Mai 2008 14:57
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Wenn man einen Schuh trägt, muss er dem Fuss einen Halt geben. Das ist bei FlipFlops sicher nicht gegeben. Dann noch eher barfuß. Oder besser noch ein Paar alte Schlappen in den Kofferraum legen - zum fahren.

Kommentar von Simple_avatar1smallninjaturtle am 29. Mai 2008 14:59

barfuß ist aber auch verboten

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 29. Mai 2008 15:01

Da hat sich bei mir aber noch kein Polizist beschwert!

Kommentar von DrSeltsam am 29. Mai 2008 15:05

Solange du kein Berufskraftfaherer bist und die Bestimmungen für Privatfahrer nicht geändert werden, wird sich darüber auch kein Polizist beschweren.

Naja, vielelicht doch, aber das wäre dann rechtlich irrelevant.

Kommentar von D70045c01aa19e043af5e20bbacc3793smallHannibal1970 am 29. Mai 2008 15:15

Das ist FALSCH. Es heißt, ... das verwendete Schuhwerk muß geeignet sei...! Es steht nicht darin, das man ein Schuhwerk tragen muß. :D


yumanji
beantwortet von yumanji am 29. Mai 2008 15:03
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Ne, darfst nicht mit Flip- flop und Co fahren. Irgendwie ist in Deutschland alles was Spass macht verboten ;-/


tradaix
beantwortet von tradaix am 29. Mai 2008 15:30
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Das Fahren ohne geeignetes Schuhwerk könne infolge einer dadurch bedingten Fehlbedienung der Pedale oder eines Abrutschens von den Pedalen mit erheblichen Risiken verbunden sein. Wird dadurch ein von der Rechtsordnung missbilligter Erfolg herbeigeführt, insbesondere ein Dritter geschädigt, gefährdet oder auch nur belästigt i. S. von § 1 Abs. 2 StVO, könne der Fahrzeugführer auch strafrechtlich oder bußgeldrechtlich für einen dadurch verursachten Schaden verantwortlich sein. (...) § 23 Abs. 1 Satz 2 StVO verbiete das Fahren ohne geeignetes Schuhwerk nicht.

(kostenlose-urteile.de) OLG Celle 322 Ss 46/07, Beschluss vom 13.03.2007

Kommentar von DrSeltsam am 29. Mai 2008 15:45

LKW-Fahrer. Die Entscheidung betrifft Berufskraftfahrer und selbst denen wird kein Bußgeld auferlegt, solange nichts passiert.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 29. Mai 2008 15:50

"solange nichts passiert." Eben. Mir ging es um die möglichen Folgen, wenn etwas passiert.

Kommentar von DrSeltsam am 29. Mai 2008 15:54

Trotzdem gilt die Entscheidung nicht automatisch für Privatfahrer.

Um mehr geht es doch gar nicht.

Vielmehr wurde ein Berufskraftfaherre, für den sttrengere Vorschriften gelten, nicht einmal mit einem Bußgeld belegt, obwohl er diese Vorschriften verletzt hatte.


anonym
beantwortet von leopold am 29. Mai 2008 14:57
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Es ist nicht verboten, du hast halt im Ernstfall keinen versicherungsschutz!


DantesDiamond
beantwortet von DantesDiamond am 29. Mai 2008 15:39
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fahrt ihr ma alle mit offenen schuhen und flip flops :-D ich mach es nicht, weil es dann die versicherung nich bezahlt, wenn unfall passiert...das steht auf jedenfall definitiv fest!

Kommentar von DrSeltsam am 29. Mai 2008 15:47

Ich mache es auch nicht.

Davon zu trennen ist aber die Versicherungsfrage.

Magst du deine Ansicht belegen?


Achat
beantwortet von Achat am 29. Mai 2008 15:44
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Da kam kürzlich ein Bericht im TV: Verboten ist es nicht. Aber wenn etwas passiert...


Qetan
beantwortet von Qetan am 29. Mai 2008 22:52
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Nein.




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