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Darf man mit einer Herz - Kreislauf - Erkrankung und Migäne - Anfällen Autofahren?

gefragt von ChristinEngel am 22.09.2009 um 22:14 Uhr

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bubukiel
beantwortet von bubukiel am 23. September 2009 05:42
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Wenn man das nicht dürfte, hätten wir 50 % weniger Autos auf den Strassen.

Kommentar von 57wolken am 23. September 2009 09:12

das denke ich auch


cat123deluxe
beantwortet von cat123deluxe am 22. September 2009 22:15
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Nein, ich denke nicht.


DivineTime
beantwortet von DivineTime am 22. September 2009 22:16
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Zu gefährlich, weil jederzeit was passieren könnte und beim Autofahren auch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wären.


bitmap
beantwortet von bitmap am 22. September 2009 22:33
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Ich hätte mich wirklich gerne mit deiner Problematik beschäftigt, aber meine Antwort (bzw. Rückfrage) wurde samt Kommentar gelöscht.

Für mich bis jetzt nicht nachvollziehbar.

Kommentar von 57wolken am 23. September 2009 09:17

... was hast du denn geschrieben ? ?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 23. September 2009 09:23

Ich hatte eine Rückfrage gestellt bezüglich der Herz-Kreislauf-Erkrankung.


anonym
beantwortet von 57wolken am 23. September 2009 09:14
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was steckt hinter dieser Frage für eine "Sorge"? Fragst Du dich, ob DU Autofahren kannst, oder machst Du dir einen "Kopf" um andere?


anonym
beantwortet von JuergenM am 23. September 2009 11:28
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Also die Frage mit den epileptischen Anfällen: Wer ein mal in seinem Leben einen epil. Anfall hat, das kommt bei ca.10% der Bevölkerung vor, muss sich keine Gedanken machen. Ein Besuch beim Neurologe und verschiedenen Provokationstests kann ein Anfallspotenzial ausgeschlossen werden. Wer nun während seines Lebens eine Anfallsbereitschaft erwirbt (Schädel-Hirn-Erkrankungen o.ä.) und regelmäßig Anfälle bekommt, ist vorerst Fußgänger. Derjenige wird dann vom Neurologen medikamentös eingestellt. Besteht dann eine längere Zeit Anfallsfreiheit durch bsp. medikamentöse Einstellung (mind. 1 Jahr), darf derjenige in der Regel auch wieder hinters Steuer. Es ist aber auch nicht egal, welche Art von Anfällen vorhanden sind. (Es gibt neben den generalisierten Anfällen auch andere Typen --> hier am besten mit dem Arzt reden!). Mit der Migräneattacke ist es wie mit Schmerzmittel/Medikamente (Packungsbeilage!) Auch hier kann die Teilnahme am Straßenverkehr erheblich eingeschränkt sein! Ist aber zeitlich absehbar und derzeit noch im Ermessen jedes einzelnen Autofahrers. (Aber im Schadensfall kann die Versicherung wg. grober Fahrlässigkeit die Zahlung verweigern. (PS. mit der männl. Anrede sind weibl. Personen selbstverständlich und in gleichem Maße auch gemeint)


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 23. September 2009 11:55
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Solange davon keine besondere Gefährdung ausgeht ja.


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