Shark am 22.02.2009 um 13:49 Uhr
Mindestgeschwindigkeit von 60 km ( z. bsp. Roller oder Quad) auf der Autobahn fahren, fragt mein Sohn?

Roller mit 50 Kubik dürfen nicht auf der Autobahn fahren. Bei einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gehe ich mal davon aus, dass es sich um einen solchen Roller handelt. Weitere gute Orientierung: Ein kleines Nummernschild, dass man direkt bei der Versicherung einmal im Jahr erwerben muss und den Verssicherungsschutz bis zum 28.02. eines Folgejahres gewährleistet bedeutet ebenfalls: Autobahn verboten.

Das Fahrzeug muss Bauart bedingt eine Mindgeschwindigkeit von 60km/h aufweisen um auf einer deutschen Autobahn fahren zu können....sprich wer jetzt seinen Roller(max 50km/h) frisiert darf trotzdem net auf die Autobahn auch wenn dat ding 100fährt
Shark am 22. Februar 2009 13:57 Vieln Dank an euch alle
abibremer am 7. März 2009 15:29 bauartbedingte mindestgeschwindigkeit? gibt es nicht: ein solches fahrzeug mit bauartbedingter mindestgeschwindigkeit dürfte durch keine geschlossene ortschaft oder verkehersberuhigte zone fahren. zur frage: es reicht, wenn das fahrzeug bauartbedingt schneller als 60 km\h fahren kann.

nein, mindestens 80kmh

Ja, das Gefährt muss min.60kmh fahren können. (auf deutschen Autobahnen!)
abibremer am 7. März 2009 15:33 wer nicht ständig vollbremsungen des rückwärtigen verkehrs ertragen möchte, bleibt mit sowas der autobahn fern.

Die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs muss mehr als 60km/h betragen. (gem. §18 Abs. 1 StVO)
Eine grundsätzliche Mindestgeschwindigkeit gibt es nicht!

Nein. Muss mindestens 70km sen
PepsiMaster am 22. Februar 2009 20:54 Nein!
Die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit muss mehr als 60km/h betragen! (gem. §18 Abs. 1 StVO)

man muss schneller als 60 km/h fahren dürfen. sieht man bei z.b. großen Autodrehkränen hinten am Heck 62 km/h Aufkleber