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Darf man mit einer...!

gefragt von SharkShark am 22.02.2009 um 13:49 Uhr

Mindestgeschwindigkeit von 60 km ( z. bsp. Roller oder Quad) auf der Autobahn fahren, fragt mein Sohn?


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obiwana
beantwortet von obiwana am 22. Februar 2009 13:52
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Roller mit 50 Kubik dürfen nicht auf der Autobahn fahren. Bei einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gehe ich mal davon aus, dass es sich um einen solchen Roller handelt. Weitere gute Orientierung: Ein kleines Nummernschild, dass man direkt bei der Versicherung einmal im Jahr erwerben muss und den Verssicherungsschutz bis zum 28.02. eines Folgejahres gewährleistet bedeutet ebenfalls: Autobahn verboten.


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sarrex
beantwortet von sarrex am 22. Februar 2009 13:51
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Das Fahrzeug muss Bauart bedingt eine Mindgeschwindigkeit von 60km/h aufweisen um auf einer deutschen Autobahn fahren zu können....sprich wer jetzt seinen Roller(max 50km/h) frisiert darf trotzdem net auf die Autobahn auch wenn dat ding 100fährt

Kommentar von 8b9d5abd9f9b3fbb16864ce5aac02635smallShark am 22. Februar 2009 13:57

Vieln Dank an euch alle

Kommentar von C6072ad52c366f0eb4b78d742522df61smallabibremer am 7. März 2009 15:29

bauartbedingte mindestgeschwindigkeit? gibt es nicht: ein solches fahrzeug mit bauartbedingter mindestgeschwindigkeit dürfte durch keine geschlossene ortschaft oder verkehersberuhigte zone fahren. zur frage: es reicht, wenn das fahrzeug bauartbedingt schneller als 60 km\h fahren kann.


simikra
beantwortet von simikra am 22. Februar 2009 13:50
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nein, mindestens 80kmh

Kommentar von Af43acc1670cac4f8ccea0985fab01dfsmallsarrex am 22. Februar 2009 13:51

60km/h

Kommentar von D5b46ffd00130bdb6718feb0d5af54e4smallsimikra am 22. Februar 2009 17:44

auf der Autobahn? dachte immer 80

Kommentar von stern0190 am 22. Februar 2009 18:12

Draschomat
beantwortet von Draschomat am 22. Februar 2009 13:51
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Ja, das Gefährt muss min.60kmh fahren können. (auf deutschen Autobahnen!)

Kommentar von C6072ad52c366f0eb4b78d742522df61smallabibremer am 7. März 2009 15:33

wer nicht ständig vollbremsungen des rückwärtigen verkehrs ertragen möchte, bleibt mit sowas der autobahn fern.


PepsiMaster
beantwortet von PepsiMaster am 22. Februar 2009 20:56
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Die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs muss mehr als 60km/h betragen. (gem. §18 Abs. 1 StVO)

Eine grundsätzliche Mindestgeschwindigkeit gibt es nicht!


bulli66
beantwortet von bulli66 am 22. Februar 2009 13:50
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ja


juliavoss
beantwortet von juliavoss am 22. Februar 2009 13:50
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darf man ab mind. 61km/h


ullagio
beantwortet von ullagio am 22. Februar 2009 13:51
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Nein. Muss mindestens 70km sen

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 22. Februar 2009 20:54

Nein!

Die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit muss mehr als 60km/h betragen! (gem. §18 Abs. 1 StVO)


Gunnermolle
beantwortet von Gunnermolle am 22. Februar 2009 13:56
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ja


TeandeM
beantwortet von TeandeM am 23. Februar 2009 15:55
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man muss schneller als 60 km/h fahren dürfen. sieht man bei z.b. großen Autodrehkränen hinten am Heck 62 km/h Aufkleber


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