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Darf man mit einem Rollerkennzeichen mehrere Roller fahren?

gefragt von nrgscooter am 25.09.2007 um 22:54 Uhr

Ein Roller ist ja baugleich mit allen anderen Rollern. Die Versicherung bezieht sich nie auf den Rollertyp oder Marke sondern darauf, ob Fahranfänger fahren oder nicht. Nun meine Frage : Darf man mit einem Nummernschild auch 2 Roller fahren? D.h. man hat zwei ROller und macht das Nummernschild immer an den Roller, den man gerade fahren möchte? Die Rollerversicherung errechnet sich halt nicht wie beim Auto durch PS, Marke oder Typ sondern ist von Roller zu Roller gleich.


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Reply


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 25. September 2007 23:12
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Die Versicherung gilt genau für ein und nur für ein Fahrzeug.


anonym
beantwortet von heiuwe am 25. September 2007 23:14
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Das ist bei uns nicht erlaubt. Man muss ja auch die Fahrzeug-Identifizierungs-Nummer angeben- und die ist bei jedem Roller anders


andreas48
beantwortet von andreas48 am 25. September 2007 23:15
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und als Ergänzung, im Versicherungsschein, den ein Rollerfahrer immer bei sich haben muss, ist die Fahrgestellnummer des Rollers einzutragen, womit sich ergibt, dass das Kennzeichen nur auf den im Versicherungsschein angegebenen Roller zugelassen ist.


thebrain
beantwortet von thebrain am 25. September 2007 23:00
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theoretisch ginge das, praktisch ist es jedoch nicht erlaubt. ich denke es wäre steuerhinterziehung. genauso gut könnte sich dann das ganze wohnhaus ein kennzeichen teilen. das is natürlich ein unding.

Kommentar von heiuwe am 25. September 2007 23:13

Versicherung hat mit der Steuer nichts zu tun

Kommentar von Simple_avatar1smallthebrain am 25. September 2007 23:16

stimmt da hast du recht.

Kommentar von Simple_avatar1smallthebrain am 25. September 2007 23:16

stimmt da hast du recht.


anonym
beantwortet von vandyck am 29. September 2007 16:45
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also es ist durchaus möglich...man nehme zwei baugleiche roller der selben farbe...flexe aus beiden die Fahrgestellnummer und wechsel eine fahrgestellnummer







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