Ein Roller ist ja baugleich mit allen anderen Rollern. Die Versicherung bezieht sich nie auf den Rollertyp oder Marke sondern darauf, ob Fahranfänger fahren oder nicht. Nun meine Frage : Darf man mit einem Nummernschild auch 2 Roller fahren? D.h. man hat zwei ROller und macht das Nummernschild immer an den Roller, den man gerade fahren möchte? Die Rollerversicherung errechnet sich halt nicht wie beim Auto durch PS, Marke oder Typ sondern ist von Roller zu Roller gleich.

Die Versicherung gilt genau für ein und nur für ein Fahrzeug.

und als Ergänzung, im Versicherungsschein, den ein Rollerfahrer immer bei sich haben muss, ist die Fahrgestellnummer des Rollers einzutragen, womit sich ergibt, dass das Kennzeichen nur auf den im Versicherungsschein angegebenen Roller zugelassen ist.
Das ist bei uns nicht erlaubt. Man muss ja auch die Fahrzeug-Identifizierungs-Nummer angeben- und die ist bei jedem Roller anders

theoretisch ginge das, praktisch ist es jedoch nicht erlaubt. ich denke es wäre steuerhinterziehung. genauso gut könnte sich dann das ganze wohnhaus ein kennzeichen teilen. das is natürlich ein unding.
also es ist durchaus möglich...man nehme zwei baugleiche roller der selben farbe...flexe aus beiden die Fahrgestellnummer und wechsel eine fahrgestellnummer