patrizia2 am 22.07.2008 um 22:54 Uhr
Ich wurde heute angehalten von Ordnungsamts-Frauen, die mich aufforderten mein Fahrrad mit meiner Tochter hinten drauf zu schieben. ich fuhr auf dem Bürgersteig, weil mir die Strasse zu gefährlich war - sehr dichter Verkehr. Muss man in solchen Fällen schieben?

ja, aber meistens wird es trotzdem geduldet ...
ich fahre auch nie auf der Straße ...egal ob mit oder ohne Kind .....ist mir egal ... bis jetzt gings gut ...sogar fast immer am Polzeirevier vorbei!
(ich wurde einmal von einem Auto gestreift, das möchte ich nie mehr erleben!)
RolfHoegemann am 22. Juli 2008 23:00 Einerseits verständlich - aber Du machst bei den Fussgängern jetzt das, was Du bei den Autofahrern fürchtest/hasst - ich persönlich finde das nicht korrekt, wenn Fahrradfahrer verbotenerweise auf dem Fussweg fahren!
(ich wurde einmal von einem Fahrradfahrer umgefahren, das möchte ich nie mehr erleben!)
Marple am 22. Juli 2008 23:03 sorry, aber da bin ich knallhart .. mir ist das egal!
Muss aber dazu sagen, dass ich keine Fußgänger gefährde... entweder steige ich ab, oder der Gehweg ist breit genug um vorbeizufahren (langsam) ..
ich fahre sicher nie mehr im Leben auf einer Straße mit dem Rad !
zwar lange her, aber nie vergessen:
ich habe im Alter von 15 Jahren meine beste Freundin durch einen Fahrradunfall verloren! Sie wurde von einem Auto mitgeschleift und war sofort tot!
patrizia2 am 22. Juli 2008 23:09 MissMarple, da kann ich dich nun wirklich gut verstehen!! Ich mach es auch wie du, wenn genug Platz, dann fahr ich und schieb, wenn mich das Ordnungsamt anhält (und steig womöglich um die Ecke natürlich wieder auf den Sattel). Ist halt blöd wenn kein Radweg da ist.
RolfHoegemann am 22. Juli 2008 23:22 Wie gesagt, einerseit verstehe ich Euch - aber darf ich dann andererseits mit meinem Auto auch auf dem Fussweg fahren? Wir haben da auch schon einen traumatischen Unfall und ich würde mich auf dem Fussweg sicherer fühlen. Ich gefährde dann bestimmt auch keine Fussgänger...
Aber ehrlich - seit dem ich von einem Fahrradfahrer umgefahren wurde kriege ich sofort Panik, wenn einer auf dem Fussweg fährt und dann ganz pragmatisch gedacht, wozu ist denn das Verbot gemacht, wenn sich keiner dran hält????
Und weiterhin ärgert mich das auch noch deshalb, weil ich in der Kinder-Verkehrserziehung tätig bin - ich erkläre den Kindern, was erlaubt ist und was nicht und muss dnen dann erklären, warum sie sich an regeln zu halten haben, wenn es die Erwachsenen auch nicht tun.
Trotzdem nix für ungut...
Marple am 23. Juli 2008 02:13 bisschen makaber Rolf, ist ja wohl ein Unterschied ob ich mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahre oder mit dem Auto! Ist ja wohl nicht möglich!
Und ein Radfahrer, der von einem Auto erfasst wird, schaut sicher schlimmer aus, als ein Fußgänger der von einem Fahrrad "erfasst" wird, was eher selten ist ...- ich habe wie gesagt noch keinen Fußgänger gefährdet
und wegen der Kinder-Verkehrserziehung .... ich würde meine Kinder auch nur am Gehweg fahren lassen ... oder gar nicht! Aber nicht mehr auf unseren Straßen! (ohne Radweg)
Wenn Du mal schaust, wo Unfälle mit Fahrradfahrerbeteiligung passieren, wirst Du feststellen, dass es fast ausnahmslos auf Radwegen ist. Dort werden sie von Autos/LKWs beim Abbiegen, Einfahren, Queren einfach überfahren. Im Längsverkehr - so wie es hier mehrfach geschrieben wurde - passiert im Verhältnis nie etwas.
Die Fahrbahn einer Straße ist der sicherste Platz für einen Radfahrer. Auf Rad-/Gehwegen bin ich bereits zweimal umgefahren worden. Auf der Fahrbahn regen sich die Autofahrer zwar aus, aber sie fahren einen nicht um.
Marple am 23. Juli 2008 11:23 schurigel, Dein Wort in Gottes Ohr, ich wurde auf der Straße von einem Auto gestreift, ich fuhr ganz rechts, das Auto musste sich noch "durchzwängen" wegen Gegenverkehr ... außer ein paar blauen Flecken ist zum Glück nichts passiert ....
aber meine Freundin damals mit 15 Jahren wurde auf einer breiten! Nebenstraße von einem Auto erfasst, nur weil er "unaufmerksam" war und sie trotz heller Kleidung am hellichten Tag "nicht gesehen" hatte !Sie war sofort tot!
RolfHoegemann am 23. Juli 2008 11:47 Ich hatte damels Prellungen am ganzen Körper, sah grün und blau aus, ein verstauchtes Handgelenk und Abschürfungen. Von der kaputten Kleidung ganz zu schweigen.
Ich störe mich eben daran, dass Faghradfahrer, die auf dem Fussweg fahren, für den Fussgänger das gleiche darstellen, wie Autos auf der Fahrbahn für den Fahrradfahrer - Und wenn dann Fahrradfahrer aus, teilweise berechtigter Angst, auf dem Fussweg fahren - was bleibt dann dem Fussgänger übrig - der hat keine Wege, auf denen noch schwächere sich bewegen....
Weisst Du - ich frage mich eben auch, wozu haben wir diese Verkehrsregel, dass ein Fahrradfahrer die Strasse benutzen muss, wenn kein Fahrradweg da ist? Da muss sich doch irgendwer auch was bei gedacht haben. ODER - es sollte gar keine Fahrradwege mehr geben und überall ein kombinierter Fuss-/Fahrradweg gelten auf dem die Fussgänger Vorrecht haben.
RolfHoegemann am 23. Juli 2008 11:51 P.S.: Der Fahrradfahrer hat sich damls NICHT bei mir entschuldigt und ist einfach weitergefahren.....

Ja, musst Du. Der Fussweg ist für die Fussgänger gedacht - ein Fahrrad, auch mit Kind (oder noch volumineuser - mit Kinderanhänger) muss auf Fusswegen geschoben werden. Ansonsten ist man lt. StVo. verpflichtet, auf der Strasse zu fahren, wenn kein extra Fahrradweg vorhanden ist. Aussnahmen gelten nur auf kombinierten Fusswegen/Fahrradwegen...
Also ich bin auch ein wenig irritiert über die Sturheit einiger Schreiberlinge hier. Mir doch egal, ob ich mich an Regeln halte, die sind ja nicht für mich. Ich pass ja schon auf, dass nichts passiert, und wenn ich mit dem Fahrrad mal nen Fußgänger mitnehme, passiert ja nicht soviel? Hauptsache, meine eigene Sicherheit ist nicht gefährdet??? wo leben wir bitte?
eins der ältesten Sprichwörter ist - die Freiheit des einen hört da auf, wo die Freiheit des anderen beginnt.
ein Fußgängerweg ist für Fußgänger gedacht, und zwar nicht aus Spaß, sondern zu deren Sicherheit.
Wenn dir Fahrradfahren zu gefährlich ist, dann fahr nicht Fahrrad, meine Güte. Auf dem Fußgängerweg wird ein Fahrrad geschoben, ebenso auf dem FUSSGÄNGERüberweg, irgendwie wird auch das gern vergessen und dann wundert man sich, wenn man auf einmal nen Unfall hat.
RolfHoegemann am 23. Juli 2008 11:49 Eine Million DHs für Dich - genau auf den Punkt gebracht und mir aus der Seele gesprochen.....
danke, danke, danke :-)

Du musst auf dem Bürgersteig schieben, Deine Tochter darf cis zum Alter von 10 Jahren auf dem Bürgersteig fahren.

Die vom Ordnungsamt müssen es ja wissen,Dein Kind alleine hätte fahren dürfen aber es ist sicher noch zu klein.

Ja das darf man und auf gefährlichen Strassen muss man.
Schlicht falsch. Nur wo Zeichen 237, 240 oder 241 aufgestellt sind, muß man den Rad-/Gehweg benutzen. Ansonsten ist die Fahrbahn zu benutzen.
RolfHoegemann am 23. Juli 2008 11:48 Genau das meine ich ja - der Fahrradfahrer muss, bis auf die genannten Ausnahmen auf der Strasse fahren... ;-)
eben und NIE auf dem Fußweg
Hallo,
ich habe nicht alle Antworten gelesen, weil sie ohnehin falsch sind: Es gibt hier kein richtig und kein falsch, es gibt unter Juristien nur solche Ansichten und solche.
Eine kleine Abhandlung findet sich hier: Lesenswert für Radler, Fußgänger und Autofahrer.
patrizia2 am 24. Juli 2008 23:09 Vielen Dank für das Dokument! Jetzt wäre noch zu fragen wie die Rechtslage ist, wenn das Kind noch nichtg selbst fährt, sondern hinten drauf ist..;)
Zitat aus obigem Link: " Eltern sollten sich auf ihren gesunden Menschenverstand verlassen und in ruhigen Straßen gemeinsam am rechten Fahrbahnrand fahren, bei stärkerem Verkehr auch auf dem Gehweg." Schlimm, daß ein ADAC-Rechtsreferent einen solchen "Rat" gibt ... Alle Radler über 10 J. gehören zwingend auf die Straße. Eine Ausnahme sollte die StVo für Briefzusteller und Prospektverteiler vorsehen.
Du hast anscheindend nicht richtig gelesen: Es handelt sich um einen ADFC-Experten. Ich würde sagen, die haben wesentlich mehr Ahnung vom Radfahren als Leute vom ADAC.
Was "sollte" und "müsste" müsstest du mal deinem Bundestagsabgeordneten sagen. Der hat die StVO "mitverbrochen" und nicht der ADfC!
Tschüß
Keine Sonderregelung: Radler gilt als erwachsener Radler, folglich fährt er auf der Fahrbahn bzw. auf einem vorhandenen Radweg, Gehsteig/Weg ist tabu.

Bis 10 Jahre. Aber nur auf der "richtigen" Seite (rechts).
Marple am 22. Juli 2008 23:01 bis 10 Jahre?
die Frau ist doch mit dem Fahrrad gefahren !
lol

Hallo wenn du auf dem Gehsteig läufst ist das kein Problem, aber fahren geht nicht. Dein Kind muß bis 8 Jahre und darf bis 10Jahren auf dem Gehsteig fahren.
nein würde ich nicht vorschlagen weil da die bewohner und die behörden sehr streng sind wann das fahren auf gesteig sehr knapp wird und es könte iskant sein auser wenn keine pasnten unterwegs sind
Wie hier schon mehrfach gesagt, muß man ein Fahrrad auf dem Gehweg schieben, wenn man älter als 10 Jahre ist. Außerdem bringt man andere und vor allem sich selber als Radfahrer auf dem Gehweg in große Gefahr: Niemand rechnet mit einem; weder beim Abbiegen, Ein-/Ausparken, Queren von Gehwegen (Auffahrten, Grundstücke) usw. Ganz extrem wird es, wenn man auf dem "linken" Bürgersteig fährt. Selbst auf augeschilderten Radwegen muß man ja weitaus mehr auf sowas aufpassen, als auf der Straße. Gegen enges Überholtwerden hilft übrigens, etwas(!) weiter links zu fahren und nicht über die Gullideckel zu hoppeln.
Sämtliche gefährlichen Situationen, die ich in den letzten Jahren gesehen habe, spielten sich auf Rad- und Gehwegen ab (fahre täglich mit dem Fahrrad, nach Möglichkeit IMMER Auf der Straße - und damit sehr gut). Ist mit eine Straße zu gefährlich (zweispurige Ausfallstraßen usw.), gibts eigentlich immer eine parallele Alternative.
Rechtlich gesehen muss ein erwachsener Radfahrer auf dem Radweg fahren (Kinder bis ..? Jahre auf dem Gehweg). Ich selber fahre auch gelegentlich auf dem Gehweg, wenn es mir zu gefährlich wird, bin mir aber immer des Verstosses bewusst und der bösen Blicke der Fussgänger. Ich fahre betont langsam dann, steige ab wenns zu eng wird und bedanke mich, wenn mir jemand Platz macht.
Dank euch für die Antworten! Blöde Regelung meiner Meinung nach, die die Sicherheit der Kinder gefährdet bzw. einen ganz schön aufhält wenn kein Radweg da ist.
Was ist aber mit dem Recht der Fussgänger, von Fahrradfahren unbelästigt/ungefährdet auf dem Gehsteig gehen zu können? Besonders schlimm ist es dann, wenn der Gehweg so eng ist, dass gerade mal 2 Fusgänger aneinander vorbeikönnen. Wenn dann noch ein Fahrradfahrer mit Kinderanhänger an einem vorbei will, bzw. unhöflich wird warum man denn nicht mal schnellstens aus dem Weg geht (als Fussgänger auf die Strasse ausweichen) - dann werde ich leider ungemütlich... (ist mir schon passiert - deshalb diese für Euch Eltern wohl störrische Haltung...)