
Bis 50ccm und 45km/h
sonnenlady am 2. April 2009 15:05 nach aktuellem Stand jedenfalls. Gibt auch noch Fleppen, mit denen du mehr fahren kannst. :-)
Kommt darauf an, wieviel ccm der Roller hat und wann du den lappen gemacht hast...
Einige ältere Leute dürfen damit sogar 125er fahren...
ja bis 49,9 ccm aber wenn Du den alten Klasse 3 vor den 1.4. 1984 gemacht hast, dann darfste ein Motorroller bis 125 ccm fahren
sonnenlady am 2. April 2009 15:05 ahja, die Jahreszahl hab ich gesucht. DH.
PepsiMaster am 2. April 2009 17:46 Stichtag ist gem. Fahrerlaubnisverordnung der 01.04.1980 um mit Fahrerlaubnisklasse 3 Krafträder mit 125ccm fahren zu dürfen
Klar,bis zu einer gewissen ccm Zahl. Nur umgekehrt geht es nicht.

Wenn man den B Führerschei erwerbt dann bekommt man dazu noch den M(Mokik bis 45ccm) und den T und S (Traktor)

Wenn man den Führerschein vor 1980 gemacht hat, konnte man ein Zweirad bis 125ccm fahren - wurde nachträglich in den Schein eingetragen. Wie's heute ist - keine Ahnung...
Du kannst mit dem Autoführerschein einen Roller fahren bis 125 ccm.Wenn´s Dir weiterhilft ok. Gruß Walter
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