MScoll am 13.06.2009 um 17:50 Uhr
Ich habe meinen Führerschein mit 17 gemacht und bin mir unsicher, ob ich auch alleine mit der 'Prüfungsbescheinigung für Begleitetes Fahren ab 17 Jahren' mit 18 fahren kann, bis ich den Kartenführerschein abhole. Da BF17 ja 'Ländersache' ist: ich wohne in Baden-Württemberg.

Man darf!
Hat man den richtigen Führerschein noch nicht, darf man ab 18 mit der Prüfbescheinigung alleine fahren. Dies gilt für eine Übergangsfrist von 3 Monaten.

Soweit ich weiß, kriegt man ab 18 den gültigen Führerschein zugeschickt.
Franticek am 14. Juni 2009 03:42 Da muß man aber vorher zur Führerscheinstelle hin, um das zu beantragen, so weit ich weiß.

Bundesweit...nein, nur in Begleitung einer Person, die u.A. keine Punkte in Flensburg hat.
MScoll am 13. Juni 2009 18:56 aber ich kann doch mit dem Personalausweis (ohne den die Prüfungsbescheinigung so oder so nicht gültig ist) beweisen, dass ich schon 18 bin
PepsiMaster am 13. Juni 2009 21:14 falsch!
Ich werde am 4. Juli 18 und war gestern in der Fahrschule. Mein damaliger Fahrlehere hat mir gesagt, dass man bis zu 3 Monate nach seinem 18. auch mit der Prüfbescheinigung und Perso alleine fahren darf! Man muss sich den Führerschein innerhalb der 3 Monate bei der KFZ Zulassungsstelle/Führerscheinstelle abholen. Hoffe das hilft dir weiter. (wohne in Niedersachsen)
Gute, kurze und vor allem richtige Antwort. DH!