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Darf man mit abgelaufene Pass nach Polen reisen???

gefragt von Luzek am 09.04.2008 um 17:34 Uhr

Hallo, habe ein Problem.

Meiner Cousine ihre Hochzeit steht an, leider ist mein Pass seit 4 Monaten abgelaufen.Ich war schon in Kölen auf dem Konsulat, nur leider habe ich dort kein Kurzeitpass ausgehändigt bekommen, da ich die einwilligung von meinem Vater gebrauchtwurd.Da der Vater aber in Polen wohnt und ich keinen Kontak mit ihm habe, geht das nicht. Ich bin Polnischer Staatsbürger, darf ich den mit einem Abgelaufen Reisepass nach Polen reisen.Habe gelsen das man in die Schengen Länder mit einem bis zu 5 Jahre abgelaufen Pass reisen kann? Gilt das für Polen auch???

Brauche dringend Hilfe da ich nur noch 1 Woche Zeit habe.

MFG

Luzek


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Indy72
beantwortet von Indy72 am 9. April 2008 17:36
2x
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Für Polen brauchen EU-Bürger einen gültigen Personalausweis oder Paß. Zwar gibt es keine Kontrollen, aber mit ungültigen Papieren verliert man bei einer Kontrolle unnötig viel Zeit Zwecks Personalienfeststellung und für ein vorläufiges Reisedokument. Das kriegt man bei allen deutschen Ordnungsbehörden.

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallwj2000 am 9. April 2008 17:50

DH!


Mismid
beantwortet von Mismid am 9. April 2008 17:36
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du darfst grundsätzlich nie mit einem abgelaufenen Paß irgendwo rumreisen, in kein Land und nicht mal innerhalb Deutschlands

Kommentar von StaBa am 9. April 2008 17:41

Nein, seit den Grenzöffnungen hat sich "NICHTS" geändert. Du kannst genauso kontrolliert werden

Kommentar von StaBa am 9. April 2008 17:42

ups tschuldigung, sollte eigentlich nicht als Antwort :-)

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 9. April 2008 17:42

LOL! Der Besitz ugültiger Dokumente ist weder verboten noch strafbar. Aber es ist so, als wenn man keine Papiere hätte.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 9. April 2008 17:52

das stimmt nicht! Das mitsichführen ungültiger Ausweispapiere ist verboten und ist eine Ordnungswidrigkeit

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 9. April 2008 17:58

Ordnungswidrigkeit begehst Du erst, wenn Du dich damit auszuweisen versuchst.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 9. April 2008 19:21

Eine Ordnungswidrigkeit begeht man bereits wenn man nicht rechtzeitig vor Ablauf des Ausweises einen neuen beantragt


summer78
beantwortet von summer78 am 9. April 2008 17:49
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Es gibt verschiedene Gesetze bezgl. Gültigkeit des Reisepasses. Sie hängen von den Abkommen, die die Länder untereinander getroffen haben, ab. Es gibt Länder, die wollen, dass ein Pass z.B. noch mindestens 3 Monate oder gar ein halbes Jahr lang gültig ist (z.B. Die Vereinigten Arabischen Emiraten), auf der anderen Seite gibt es auch Ausnahmen, die einen Pass, der bis zu einem halben Jahr abgelaufen ist, noch akzeptieren. Wie genau das Abkommen zwischen Deutschland und Polen ist erfährst Du bei einem polnischen Konsulat in Deutschland. Nummern findest Du zur genüge im Internet!


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