katja2009 am 25.05.2009 um 15:44 Uhr

Bist doch volljährig, wenn Du ein eigenes Leben finanzieren kannst, kannst Du ausziehen. Vom Staat bekommst Du nicht, weil Eure Wohnung groß genug ist. Hast doch die letzten Jahre auch dort gewohnt.
Also wir sind auch drei Personen und haben nur 63 qm zur Verfügung. Ich finde das völlig ausreichend. Ausziehen geht erst wenn du nen festen Arbeitsplatz hast und festes Gehalt beziehst. Wenn du noch in der Ausbildung steckst und dein Vergütungsgeld nicht für eine Wohnung ausreicht, wirst du vom Staat keine Unterstützung erhalten. Die machen nur bei härtefällen ausnahmen. In der Ausbildung muss man im normalfall bis 25 Jahre zu Hause bleiben.Und ich glaube das ne zu kleine Wohnung keen Härtefall ist. Aber trotzdem viel Glück...
Selbstverständlich darfst du ausziehen! Verstehe die Frage wahrscheinlich nicht.

Ab 18 darfst jederzeit ausziehen wenn Du Dir eine eigene Wohnung leisten kannst.

ja natürlich, was soll aber hier diese Frage?
Wo kommst du denn her???
Ab deinem 18. Lebensjahr, darfst du machen was du willst. Ob dir deine Eltern dann Unterhalt zahlen müssen, weiß ich nicht. Aber ich glaube so lange du noch zur Schule gehst schon.
Wenn du es dir leisten kannst, kann dich ab deinem 18. Lebensjahr keiner mehr aufhalten.
Viel Spaß bei der Wohnungssuche!

du bist mit 20 volljährig, wenn du es dir leisten kannst, kannst du hinziehen, wo du willst...(jedoch sind knapp 70m2 für drei Personen Durchschnitt und ned "viel zu klein"...;o)
mit 20 darf man doch egal wann, und wie klein die wohnung ist ausziehen, oder versteh ich die frage falsch?
eben ab 18 kannst du ausziehen wann du willst, wohin du willst... is doch deine Sache. Was hat das mit der Größe der Wohnnung zu tun? Oder kommst du aus den USA, wo man in manchen Gebieten erst ab 21 VOlljährig ist? ^^

Warum solltest du Hotel Mama nicht mit 20 verlassen ? Du bist volljährig und kannst selbst entscheiden , oder nicht ?
Vielleicht kannst Du günstig in einer WG unterkommen. Neben sozialen Kontakten (evtl. mit Kochkünsten ust ;-) kannst Du mit etwas Glück auch auf gemeinsame Einrichtungsgegenstände wie Waschmaschine, TV und Küche zurückgreifen. Wenn die Kosten durch 3, 4, 5... etc. geteilt werden, wird es für Dich vielleicht einfach zu finanzieren sein. Auch die Kündigungsfristen sind mitunter etwas einfacher.