frage steht oben

nein du darfst in der Regel erst ein halbes Jahr vor erreichen des Mindestalters auf nen Verkehrsübungsplatz Ich gehe mal davon aus, dass du die FS Klasse B meinst. Dann könnteste mit 16.5 auf nen Verkehrsübungsplatz, wenn es BF 17 gibt, ansonsten mit 17.5. Wenn du natürlich A1 oder M machen möchtest, kannst du schon mit 15.5, da du ja den FS ab 16 haben darfst. Ansonsten, einfach mal beim Verkehsübungsplatz anrufen..den jeder hat ja schon noch ein bissl andere Regeln.