Darf man Medikamente verkaufen? Ich habe 2 Packungen eines Medikaments, dass ich nicht vertragen habe so dass die Therapie umgestellt wurde. Das Medikament war nicht billig (Privatpatient), und ich würde es gerne verkaufen. Es ist kein Schmerzmittel, dennoch verschreibungspflichtig. Ist das erlaubt?
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Nein, das darfst Du nicht und das sollte Dir Dein Gewissen bereits verbieten. Überleg doch mal was passieren kann, wenn jemand das Zeugs nimmt und nicht verträgt. Du kennst doch den Käufer nicht und seinen Körper erst recht nicht. BITTE tu es nicht!!!!!!!!!!
Natürlich nicht.Das ist nicht nur gefährlich sondern schon strafrechtlich relevant! Vorsicht!
NEIN, fällt doch unter das Arzneimittelgesetz und unter die Apotekenpflicht.

Nein, darfst Du nicht und die Strafen sind recht hoch. Ansonsten DH für Marieke.

Also ich würd´s nicht machen, andererseits würde ich von einer Privatperson auch kein verschreibungspflichtiges Medikament kaufen...

hallooooooooooooooo..wem willst du den ein Medikament verkaufen, was für deine Indikation ist..sprich vielleicht mit dem Arzt..ob er es verwenden kann, wenn die Packung noch Original verschlossen ist..

Nein das darfst Du nicht und auch wenn Du Privatpatient bist, hast Du die Kosten von Deiner PKV ersetzt bekommen und auch keine Rezeptgebühr dafür bezahlt. Also gib sie in der Apotheke zur Entsorgung ab. Handeln dürfen damit nur Personen, bzw. Firmen, die eine entsprechende Genehmigung haben
Nein das ist nicht erlaubt! Medikamente die verschreibungspflichtig sind dürfen nicht frei verkauft werden!Das hat auch einen guten Grund denn: alle Medikamente haben auch Nebenwirkungen wie du ja selbst gemerkt hast und deswegen darf eben nur ein Arzt entscheiden ob ein Patient ein Medikament einnehmen darf! Sogar der Apotheker darf ein verschreibungspflichtges Medikament nicht ohne Rezept verkaufen! Aber vielleicht nimmt die Apotheke das Medikament zurück!

Erst mal mußt du jemanden finden, der es haben will und es dir bezahlt, und dann mußt du noch mit deinem Gewissen vereinbaren können, daß du ein Verschreibungspflichtiges Medikament verkaufst. Ich würde es nicht tun, sondern es in die Apotheke zurück bringen, bevor es in die falschen Hände gerät.
nein, das darfst du nicht, denn für die mögliche nebenwirkungen bei dem betroffenen haftest du alleine. nicht mal ausleihen oder schenken darfst es.
Natürlich darf man das nicht. Frag doch mal in der Apotheke nach, ob sie das Medikament zurücknehmen
Hallo,um Gotteswillen,bin Arzthelferin und weiß was passiert wenn falsche Medikamente genommen werden.Wolperdingen schreibt es schon RICHTIG,es gibt Ärzte in Deiner Nähe die Obdachlose med. versorgen und sind für jedes Medikament dankbar.Bitte tu sowas nicht!!!!!!
Hallo,Die Antwort zur dieser Frage dürfte wohl klar sein,... natürlich nein ! Aber eine Frage dazu, zur meiner Interesse: wie schaut es mit Rezeptfreien Medikamenten aus wie z.B Aspirin, Gripostad C etc. Die Medikamente wo man in jedem Apotheke Rezeptfrei kaufen kann. Darf man die den Verkaufen?? oder fällt es auch unter Arzneimittelgesetz??
Hi! Ich schließ mich dir an. ;-)
Also ich schließe mich auch an.
Aber bevor Du das Medikament in die Apotheke zurück bringst, wo es vernichtet wird, kannst Du dich auch nochmal erkundigen ob es bei euch Ärzte gibt die z.B. Obdachlose versorgen.
Diese Ärzte sind über Medikamenten spenden immer sehr dankbar.
Falls nicht spreche deinen Hausarzt an, ob er noch Verwendung für dieses Medikament hat.
LG Wolpertinger