Hallo, habe wieder mal vor bei Ebay diverse Kleiderteile zu versteigern.Nach mehreren Medienberichten bin ich mir usicher ob man den Namen der Firma wie. z.b. Adida... in der Artikelbeschreibung sowie im Angebotstitel erwähnen darf ohne Abmahnung des Firmeninhabers.Hat jemand dazu eventuell Quellen oder kann mir etwas aus Erfahrung berichten? Danke und nen schönen Feiertag Euch.

wenn das orginale markenartikel und keine fälschungen sind dann darfst du das.allerdings bei fälschungen würde ich es lieber lassen
Wenn du privat deinen gebrauchten Adidas Pulli verkaufst darfst du natürlich sagen von welcher Marke der Pulli ist.
lass es besser sein, denn die Markenartikler wollen ja neue Ware verramschen und geben ihren Namen nicht für den Second-hand Markt her. Egal ob rehtlich einwandfrei oder strittig - Ärger haste jedesmal und der ists net wert. Verscherbel die Sachen auf nem Flohmarkt, das bringt wesentlich weniger Aufwand. Ärger und Kosten als ebay und co - dieser Markt ist mausetot
hey, würde die Finger davon lassen....
http://www.jurablogs.com/de/vorsicht-bei-der-benutzung-von-markennamen-in-ebay-a...
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Da steht regelmäßig. Wenn du im Monat 20 Pullis von Nike verkaufst und das 12 Monate lang, kannst du durchaus ein Problem bekommen. Da das ganze dann eher gewerblich ist. Die 20 Pullis stammen sicher nicht aus Eigenbedarf. Wer nur seinen Kleiderschrank aufräumt und 1-3 Teile einer Marke bei Ebay rein stellt bekommt keine Post vom Anwalt, da dann kein Verstoß gegen Markenrechte vorliegt.
rhino24 am 1. Mai 2009 10:48 Markenrechtsverletzungen können schnell mehrere Tausend Euro kosten...
Dankeschön.Genau das habe ich auch schon gehört.Ich verkaufe wenn dann aber nur z.B. ein Shirt 1x und bin kein Händler.Gebraucht ist es auch und schreibe immer drunter das der Name nur Bestandteil dieses Produktes zur Beschreibung ist.Dankeschön

also wenn ich da nach nike suche bekomme ich ne menge artikel...und ich denke nicht das einen irgend ne firma anzeigt weil man den namen verwendet...oder werbung macht...wenn man sie sogar umsonst macht^^ ich glaube das verwechseln viele mit der schutzmarke das man net bei falschen wahren den echten namen verwendet...
es wurde doch soviel bei den E. Har... Sachen gemahnt.Da es bestimmte Teile sind die es nur in USA gibt und nicht für den Europäischen Markt.Aber ich denke bei adida... wird mir nichts passieren.Danke für Deine Antwort

Wenn das Teil tatsächlich von der Firma ist, darfst Du das auch aufführen. Sind die Sachen nicht von den Firmen, sehen nur so ähnlich aus, darfst Du das wegen Irreführung nicht verwenden.
Bild/er:
Wenn dieses Teil ein Original ist (kein nachgemachtes oder ähnliches Teil) darfst du den Namen auch benutzen. Was du nicht tun solltest ist ein Teil beschreiben, welches kein Original ist, mit Bezeichnungen wie " Ähnlich wie Adid... ". Als0 im Klartext- keinen Plunder mit Markenware in Verbindung bringen ( durch Erwähnung des Namens).
Danke,Hab verstanden.Hab auch keinen Plunder-würde ich selbst nicht tragen.Ich weis das es aber solche Schafe gibt.
nein habe nur Originale, gekauft in Deutschland aus dem Sportfachgeschäft.Danke