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Darf man Markennamen erwähnen?

gefragt von anna74rganna74rg am 01.05.2009 um 10:35 Uhr

Hallo, habe wieder mal vor bei Ebay diverse Kleiderteile zu versteigern.Nach mehreren Medienberichten bin ich mir usicher ob man den Namen der Firma wie. z.b. Adida... in der Artikelbeschreibung sowie im Angebotstitel erwähnen darf ohne Abmahnung des Firmeninhabers.Hat jemand dazu eventuell Quellen oder kann mir etwas aus Erfahrung berichten? Danke und nen schönen Feiertag Euch.

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nachtgedanke69
beantwortet von nachtgedanke69 am 1. Mai 2009 10:37
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Hilfreichste Antwort

wenn das orginale markenartikel und keine fälschungen sind dann darfst du das.allerdings bei fälschungen würde ich es lieber lassen

Kommentar von Simple_avatar2smallanna74rg am 1. Mai 2009 10:39

nein habe nur Originale, gekauft in Deutschland aus dem Sportfachgeschäft.Danke


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Romjia
beantwortet von Romjia am 1. Mai 2009 10:37
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Wenn du privat deinen gebrauchten Adidas Pulli verkaufst darfst du natürlich sagen von welcher Marke der Pulli ist.


stefvol
beantwortet von stefvol am 1. Mai 2009 11:09
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lass es besser sein, denn die Markenartikler wollen ja neue Ware verramschen und geben ihren Namen nicht für den Second-hand Markt her. Egal ob rehtlich einwandfrei oder strittig - Ärger haste jedesmal und der ists net wert. Verscherbel die Sachen auf nem Flohmarkt, das bringt wesentlich weniger Aufwand. Ärger und Kosten als ebay und co - dieser Markt ist mausetot


anonym
beantwortet von yellowcrisp am 1. Mai 2009 10:40
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Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 1. Mai 2009 10:46

Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Da steht regelmäßig. Wenn du im Monat 20 Pullis von Nike verkaufst und das 12 Monate lang, kannst du durchaus ein Problem bekommen. Da das ganze dann eher gewerblich ist. Die 20 Pullis stammen sicher nicht aus Eigenbedarf. Wer nur seinen Kleiderschrank aufräumt und 1-3 Teile einer Marke bei Ebay rein stellt bekommt keine Post vom Anwalt, da dann kein Verstoß gegen Markenrechte vorliegt.

Kommentar von 4b060daab570f6177f710861ceef16b2smallrhino24 am 1. Mai 2009 10:48

Markenrechtsverletzungen können schnell mehrere Tausend Euro kosten...

Kommentar von Simple_avatar2smallanna74rg am 1. Mai 2009 10:49

Dankeschön.Genau das habe ich auch schon gehört.Ich verkaufe wenn dann aber nur z.B. ein Shirt 1x und bin kein Händler.Gebraucht ist es auch und schreibe immer drunter das der Name nur Bestandteil dieses Produktes zur Beschreibung ist.Dankeschön


krankovader
beantwortet von krankovader am 1. Mai 2009 10:38
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also wenn ich da nach nike suche bekomme ich ne menge artikel...und ich denke nicht das einen irgend ne firma anzeigt weil man den namen verwendet...oder werbung macht...wenn man sie sogar umsonst macht^^ ich glaube das verwechseln viele mit der schutzmarke das man net bei falschen wahren den echten namen verwendet...

Kommentar von Simple_avatar2smallanna74rg am 1. Mai 2009 10:41

es wurde doch soviel bei den E. Har... Sachen gemahnt.Da es bestimmte Teile sind die es nur in USA gibt und nicht für den Europäischen Markt.Aber ich denke bei adida... wird mir nichts passieren.Danke für Deine Antwort


augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 1. Mai 2009 10:37
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Wenn das Teil tatsächlich von der Firma ist, darfst Du das auch aufführen. Sind die Sachen nicht von den Firmen, sehen nur so ähnlich aus, darfst Du das wegen Irreführung nicht verwenden.


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anonym
beantwortet von klara0511 am 1. Mai 2009 10:48
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Wenn dieses Teil ein Original ist (kein nachgemachtes oder ähnliches Teil) darfst du den Namen auch benutzen. Was du nicht tun solltest ist ein Teil beschreiben, welches kein Original ist, mit Bezeichnungen wie " Ähnlich wie Adid... ". Als0 im Klartext- keinen Plunder mit Markenware in Verbindung bringen ( durch Erwähnung des Namens).

Kommentar von Simple_avatar2smallanna74rg am 1. Mai 2009 10:51

Danke,Hab verstanden.Hab auch keinen Plunder-würde ich selbst nicht tragen.Ich weis das es aber solche Schafe gibt.


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