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Darf man Lebensmittel schon essen bevor sie Bezahlt sind?

gefragt von WuhkiWuhki am 13.02.2009 um 10:16 Uhr

Kennt das nicht jeder? Man rennt in ein Kaufhaus und hat riesigen Durst, doch die Schlange vor der Kasse ist endlos lang.

Darf man dann schon trinken bevor man bezahlt hat, oder gilt das als "Diebstahl".


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gamasche
beantwortet von gamasche am 13. Februar 2009 10:18
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Das Problem habe ich öfter mit meinem Sohn. Wenn es etwas Verpacktes ist, lege ich das Papier mit dem Strichcode sofort in den Korb zur Vorlage an der Kasse. Hatte schon öfter ungläubige Gesichter, aber noch nie Ärger deswegen bekommen.

Kommentar von 2c10258c80eb2fe997528445fb8db29asmallissie am 13. Februar 2009 10:23

Genau. Ich denke das das fast schon normal im Supermarkt is. Es is vielleicht offiziel nicht erlaubt, wird aber geduldet!

Kommentar von 7e9466ad4b2775ee9b886b1bc4743e17smallFenchurch am 13. Februar 2009 10:37

Das habe ich auch schon gemacht, speziell wenn es heiß ist, habe ich eine Flasche angetrunken. Ich mache die Kassiererin immer darauf aufmerksam, damit nichts ausläuft. Es hat sich noch nie jemand beschwert.


issie
beantwortet von issie am 13. Februar 2009 10:19
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Wenn du an der Kasse ganz normal bezahlst, wird sich keiner beschweren. Ich hab das schon öfters getan ;-) und nie Probleme bekommen. Und welche Eltern kennen das nicht, wenn sie mit Kindern einkaufen gehen, dann gibt's eben schon mal eine Banane oder was anderes bevor man durch die Kasse is...


flamingstar
beantwortet von flamingstar am 13. Februar 2009 10:16
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Nicht, wenn du dann die angebrochene oder leere Packung an die Kasse stellst.


anonym
beantwortet von Speedy85 am 13. Februar 2009 10:16
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Wenn du bei der Kassa brav bezahlst, ist es kein Diebstahl. mach ich auch ab und zu, dass ich schon während dem einkaufen trinke.


auchmama
beantwortet von auchmama am 13. Februar 2009 10:17
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Bei 35° hab ich das auch schon gemacht. Hat noch nie einer gemeckert...


YvonneS1
beantwortet von YvonneS1 am 13. Februar 2009 10:17
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Nee, wenn die Verkäuferin dann die leere Packung trotzdem über den Scanner zieht, bezahlst du doch. war oft bei meinen Kindern so, dass die die Keksverpackung schon im Laden aufgerissen habe, aber wir haben dann brav die halbe restliche Packung komplett bezahlt!!!!!


meinName
beantwortet von meinName am 13. Februar 2009 10:23
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Machen wir auch und stellen dann die halbvolle Flasche auf´s Band. Hat noch nie jemand was negatives gesagt. Eher im Gegenteil, die geöffnete Flasche wurde nicht einfach weitergeschoben sondern meinem Sohn direkt wieder in die Hände gegeben.

Kommentar von E7833c8129179618ea8f8203252a8524smallvollimleben am 13. Februar 2009 10:24

Genauso ist es DH


matrix2k9
beantwortet von matrix2k9 am 13. Februar 2009 10:16
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Ja. Du musst es nur bezahlen bevor du rausgehst. Außerdem ist es ja noch im Laden. g

Naja. Ich mach das auch öfter und es hat noch nie einer gemeckert. :)


anonym
beantwortet von migrowe am 13. Februar 2009 10:18
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Wenn du nicht eine Stunde beim Detektiv verplempern willst, solltest du die 5 Minuten warten mit dem Verzehr bis du durch die Kasse bist.

Kommentar von 91ac6d05f2200d9acd4bf81d5ebecd68smallWuhki am 13. Februar 2009 10:21

ja gut aber ich denk mal wenn du den Grund erklären kannst, und nicht grad wie ein "Assi" rumläufst wird dir keiner was böses wollen.


heinmueck
beantwortet von heinmueck am 13. Februar 2009 10:33
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Die Lebensmittel im Supermarkt darf man nicht aufessen, weil sie einem nicht gehören.

Es spielt gar keine Rolle wieviele Menschen das machen - die Argumentation "Das machen doch alle so." zieht überhaupt nicht.

Wer seinen Kindern nicht bezahlte Ware im Supermarkt zum Verzehr gibt ist ein sehr schlechtes Vorbild: Wie soll ein solches Kind den Unterschied von Eigentum und Besitz und die Einhalung sinnvoller gesellschaftlicher Regeln lernen? Solchen Eltern sind nicht nur frech sondern auch dumm, denn sie erschweren ihren Kindern die Zukunft. Manche merken das nicht einmal, wenn ihre Kinder dann später von der Polizei gebracht werden, weil die Sprösslinge im Laden ihre Eltern nachgeahmt haben. Erziehungsideal "Legal, illegal, scheißegal???"


Hawaii71
beantwortet von Hawaii71 am 13. Februar 2009 10:17
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Nein,darf man nicht! Dasist Diebstahl,sog."Mundraub" hiess es früher einmal! Mach das bloss nicht! Bekannte von mir wurde angezeigt vom Laden

Kommentar von migrowe am 13. Februar 2009 10:19

Wobei der Mundraub - § schon lange abgeschafft ist... also wäre es keine Straftat!

Kommentar von 0e88c30e9dfb2cc43e677482951d0316smallHawaii71 am 13. Februar 2009 10:20

schon,aber es ist trotzdem eine Straftat,wenn man das noch nicht bezahlt hat,ist es eigentum des Marktes.


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 13. Februar 2009 10:17
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streng genommen ist es noch nciht Dein Eigentum, aber wenn es gbezahlt wird, heilt das.


Karabasch
beantwortet von Karabasch am 13. Februar 2009 10:21
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wenn du bevor du bezahlst etwas verzehrst dann ist das Diebststahl. Viele legen nämlich die leeren verpackungen in die Regale zurück.Wenn keiner was sagt an der Kasse dann ist das Glück für denjenigen..

Kommentar von 91ac6d05f2200d9acd4bf81d5ebecd68smallWuhki am 13. Februar 2009 10:26

keiner hat gesagt das man es nicht bezahlen möchte :)

Kommentar von 9aa99328adc2a821fecdd151fb3c8b2bsmallKarabasch am 13. Februar 2009 10:31

Das ist schon klar das kann aber die verkäuferin nicht wissen. Ich komme aus dem Verkauf und es ist Diebstahl . Ich habe schon Leute darauf angesprochen und darauf hingewiesen das das evtl Ärger geben könnte..


anonym
beantwortet von birke am 13. Februar 2009 10:26
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sicher, musst es nur bezahlen


HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 13. Februar 2009 10:26
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Rein rechtlich gesehen ist das schon Diebstahl. Aber Ihr seid hier ja alles ehrliche Kunden!


Rennschnecke
beantwortet von Rennschnecke am 14. Februar 2009 22:05
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Streng genommen ist es Diebstahl, denn erst mit dem bezahlen der Ware geht sie in Dein Eigentum über. Ich mache es nicht, habe aber auch noch nie gesehen, dass jemand dafür Mecker bekommen hat.


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 18. Februar 2009 18:24
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Nur im Restaurant.


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