oder muss man das als Handgebäck mitnehmen? Zahlt die Versicherung, wenn es aus dem aufgegebenen Gebäck gestohlen wird!

Das wäre mir neu,wenn die Versicherung für verloren gegangene Kekse aufkommen müßte :-)))

Da wäre ich sehr vorsichtig. Gebäck darfst Du nicht in jedes Land einführen. Und wenn doch, trenne es vom Laptop. Wär doch zu schade, wenn er voll Krümel wäre.
-> Laptop als Handgepäck mitnehmen. Nicht, dass Du den dann nachher auch noch in Krümeln wiederbekommst.
ja, laptops und gebäck kann man im handgepäck tragen :o))
Derart empfindliche Geräte solltest du nie ins aufzugebende Gepäck geben.
Totalschaden ist wahrscheinlicher als Diebstahl.

Mach es so wie Luise dir schon geraten hat. Als Gepäck aufgegeben hätte ich keine Angst dass er gestohlen, eher das er beschädigt wird. Dann hast du ein Problem.

Man darf ihn aufgeben, es ist aber auf keinen Fall zu empfehlen. Auch wenn man ihn als "zerbrechlich" aufgibt, dann verlangen die meisten Airlines eine Unterschrift, dass sie nur die Beförderung garantieren, aber für Schäden nicht aufkommen. Wenn man ihn einfach gut im Gepäck verpackt, dann wird bei Verlust nur der kg-Wert des Gepäckstückes ersetzt, nicht der tatsächliche Wert und auch da wird für Schäden nicht gehaftet. Also: Bei Dir behalten im Handgepäck und selber aufpassen.

Sowas würde ich niemals ernsthaft in Erwägung ziehen! Dafür ist mir mein Laptop echt zu wertvoll!
LOL :-)))
diese Reisegebäckversicherung bestimmt, schließlich ist das Marschverpflegung :-)
:-)