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Darf man Kleintiere im Wohnheim halten?

gefragt von bloodymarry am 04.09.2008 um 12:06 Uhr

Ich werde demnächst in ein Wihnheim ziehen und würde mir gern Mäuse anschaffen. Im Mietvertrag steht aber das Tierhaltung nicht erlaubt sei. ich weiß, dass in normalen Wohnungen so nur Katzen und Hunde und andere größere Tiere verboten werden können, Kleintiere sind jedoch in jedem Fall erklaubt. Wie ist das in einem Wohnheim? Zählt da das gleiche Mietrecht wie in normalen Wohnungen?


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Tierhaltung (106)
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ralli16
beantwortet von ralli16 am 4. September 2008 12:11
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Kleintierhaltung in Mietwohnungen Mit dem Urteil vom 14. November 2007 (Az. VIII ZR 340/06) hat der Bundesgerichtshof die Klausel in § 8 Nr. 4 des Mietvertrages nach der "jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, … der Zustimmung des Vermieters" bedarf gemäß dem § 307 Abs. 1 BGB für unwirksam erklärt. Denn durch die zitierte Klausel ergebe sich eine Benachteiligung insofern, als dass der Mieter beim Vermieter nur für die Haltung von Ziervögeln und Zierfischen eine Zustimmung erfordern muss, jedoch nicht für andere kleine Haustiere, wie zum Beispiel Hamster oder Meerschweinchen.

Bei einem Fehlen einer wirksamen Regelung im Mietvertrag, ist die Zulässigkeit der Tierhaltung davon abhängig, ob diese zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung gehört. Jedoch lässt sich eine Abwägung nicht allgemein, sondern nur im jeweiligen Einzelfall vornehmen. Denn es müssen dabei die individuellen Umstände berücksichtigt werden. Das bedeutet also, dass die Tierhaltung in der Mietwohnung im Einzelfall individuell geregelt werden muss.

Kommentar von E16fc0ae0ec8538d5a035808d73ea60esmallsuperkorrekt am 4. September 2008 12:13

dh


anonym
beantwortet von Regenmacher am 4. September 2008 12:32
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In Wohnheimen gilt nicht das Mietrecht. Demnach ist es dem Betreiber eines solchen Heimes frei gestellt, auch das Halten von Klein- und Kleinsttieren zu untersagen.

Da bringt dich nur die direkte Nachfrage weiter und keine Kommentare aus dem Mietrecht.


geige
beantwortet von geige am 4. September 2008 12:31
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Also, als ganz sichergestellt kann ich Dir nur antworten, daß Dir der Fisch in der Pfanne nicht verboten werden kann.

So gibt es, z.B. für Studentenwohnheime, besondere mietrechtliche Bestimmungen und Regelungen, im Gegensatz zum normalen Wohnraummietvertrag.

So können bestehende Gerichtsurteile, die sich ausdrücklich auf Wohnraummiete beziehen, nicht zwingend auf Wohnheime übertragen werden.

Frag am besten mal bei der Wohnheimleitung oder dem Hausmeister nach, dann bist Du auf der sicheren Seite.


Fontainebleau
beantwortet von Fontainebleau am 4. September 2008 16:11
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mir ist nur bekannt, daß kleintiere in einer normalen mietwohnung ohne erlaubnis des vermieters gehalten werden dürfen. z.b. hamster, meerschweinchen, fische und ziervögel. für wohnheime gelten spezielle regeln. mäuse würde ich niemals erlauben, weil sie einen penetranten "duft" verbreiten. frag doch die verwaltung, was erlaubt ist und was nicht. dann weißt du bescheid und machst keine fehler.




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