Ich wohne mit meinem 5 jährigen Sohn in einem Mehrfamilienhaus. Die Akzeptanz und Freundlichkeit gegenüber Kindern ist gelinde ausgedückt bescheiden. Es gibe einen Sandkasten und außen am Haus befindet sich ein Wasserhahn mit fließend Wasser. Dieser wurde jetzt auf Verlangen eines Mieters abgestellt. Mein Kind spielt liebend gern mit Sand und Wasser/ Matsch...er geht immer gewissenhaft mit Wasser um, lässt es nie unnötig laufen.Darf man Kindern verbieten das zu tun?
Ich finde es in Ordnung, wenn offen zugängliche Wasserhähne gesichert oder abgestellt werden. Für Deine Kinder magst Du garantieren können, aber es gibt so manchen Witzbold, der sich einen Spaß daraus macht, das Wasser laufen zu lassen. Bestimmt würdest Du Dich dann über eine hohe Wasserrechnung ärgern. Sieh es nicht so eng. Nehmt Euch einfach eine große Flasche Wasser mit runter und schon kanns losgehen. Man könnte sich im Falle einer Sicherungskette vielleicht mit dem Vermieter darauf einigen, dass Du einen Schlüssel bekommst - läufst aber dann Gefahr, dass die anderen Mieter behaupten, Ihr seid schuld an der hohen Wasserrechnung.

Es kann ja sein, daß du so ein Wunderkind hast, das mit 5 Jahren schon gewissenhaft ist, es kann aber auch sein, daß die Nachbarn das anders sehen.
Um einem Streit aus dem Weg zu gehen, gibt es doch auch die Möglichkeit, deinem Kind eine Gießkanne voll Wasser zum Spielen zu geben.
Selbst wenn man Recht hat, ist es nicht immer sinnvoll, darauf zu bestehen.
Discoopa am 7. Juli 2007 12:15 Das ist wohl war.
Super Antwort!!

Hallo und herzlich willkommen bei GF!
Ich denke man hätte alle Mieter fragen müßen,wie Sie darüber denken.