Jareena am 15.07.2009 um 11:01 Uhr
Guten Tag,
Ich und meine Freundin suchen gerade eine Wohnung jedoch kommt es öfters vor das im Mietvertrag extra drinsteht Hunde Katzen wie Kleintiere Verboten.
Ist diese Klause überhaupt noch zulässig? Einige sagen Ja andere nein wenn ich Googel aber sind leider alles Antworten aus dem Jahre 2002 :-D.
Vielen dank für die hilfe.
ja darf der vermieter , alles ausser kleintiere , wie vögel, hamster usw, sowie zierfische ist erlaubt. aber schau in deinen mietvertrag.

Das mit den Kleintieren ist nicht zulässig, solang sie in einem Käfig gehalten werden.
Bei Katzen und Hunden ist es leider wirklich so, dass es verboten werden kann.
Miststueque am 15. Juli 2009 11:09 Aber von einigen Vermietern weiß ich, dass das oft nicht so kontroliert wird und nur für den Fall drin steht, dass es mit einem Tier für Probleme sorgt, kann sie ohne weiteres auf die Klausel verweisen.
Kleinhunde udn Katzen dürfen nicht generell verboten werden.
Miststueque am 15. Juli 2009 13:16 Doch, dazu erging vor 2-3 Jahren nochmal ein Urteil. Blinden- und Hilfstiere dürfen nicht verboten werden.
es gibt Urteile darüber das Katzen und sogar Kleinhunde(Chihuaua ect)nicht generell verboten werden dürfen.
auch wenn es im Mietvertrag steht.ABER...ich würde mich nicht wohlfühlen wenn von Anfang an Unstimmigkeiten vorprogrammiert wären. Ausserdem ist es sicherlich auch von Gericht zu Gericht unterschiedlich....also sucht lieber einen tierlieben Vermieter.
Wenn der Vermieter keine Katzen o.ä. will, dann darfst du dir auch keine anschaffen!!

Bei uns in der Stadt hat letztens sogar eie Wohnungsbaugesellschaft mehreren Mietern gekündigt,weil sie sich unerlaubt Hunde zugelegt haben und nun in eiem Hau mit 6 Pateien bsp. 6 Hunde wohnten. Deswegen gab´s nen Radikalschlag. Zwar waren diese Hunde schon länger "geduldet" aber einigen hundelosen Mietern war das dann zu viel. Selbst der Anwalt der Familien konnte da nichts ausrichten...Mietvertrag ist halt Mietvertrag! Bei Hunden wegen dem Lärm auch einigermaßen verständlich, bei Katzen nicht ganz nachvollziehbar!
hier ein paar Urteile... Urteile zur Tierhaltung:
Das Halten von Schlangen ist in der Wohnung erlaubt, solange niemand belästigt oder gefährdet wird. Auch wer sich weigert, die Schlangen abzuschaffen, riskiert keine Kündigung, denn der Vermieter muss trifftige Gründe nennen, etwa einen Ausbruch der Schlangen. Ängstliche Nachbarn, reichen nicht. AG Bückeburg. (AZ: 73 C 353/99 - 9/00) Verlangt der Vermieter die Abschaffung eines Hundes, muss er triftige Gründe haben, zum Beispiel wenn der Mieter einen Kampfhund hält. LG Nürnberg-Fürth (AZ: 7 S 3264/90), oder wenn ein Hund wiederholt das Treppenhaus verunreinigt und in fremde Wohnungen eindringt. AG Hamburg-Altona (AZ: 316 a C 97/89). Wenn sich nur ein Mieter über einen Hund beschwert, kann der Vermieter nicht fordern, dass das Tier abgeschafft wird. LG Hamburg (AZ: 311 S 230/97). Die Haltung von Hunden gehört zumindest in Großstädten nicht zur vertragsgemäßen Nutzung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern. Mieter sind deshalb - auch bei kleinen Hunden - auf die Zustimmung der Vermieter angewiesen. Diese kann die Zustimmung auch dann verweigern, wenn keine konkrete, sondern nur eine abstrakte Gefährdung durch den Hund vorliegt. Die Tierhaltung in Großstadt-Mietwohnungen gehört nur dann zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, wenn jede Beeinträchtigung anderer Hausbewohner ausgeschlossen ist. Dies trifft auf Hunde nicht zu. AG Bochum (AZ: 45 C 29/97)
Das Halten einer Katze ist immer erlaubt, solange es nicht zu Beeinträchtigungen für die Nachbarn kommt. LG Mönchengladbach (AZ: 2 S 191/88); AG Schöneberg (AZ: 6 C 550/89); AG Mannheim (AZ: 11 C 269/78). Zumindest solange Katzenhaltung im Mietvertrag nicht ausdrücklich verboten ist, darf der Mieter eine Katze halten. LG Braunschweig (AZ: 6 S 458/99). Selbst wenn Katzen keine Kleintiere sind, darf der Mieter eine Katze halten, wenn dies aus gesundheitlich-psychischen Gründen notwendig ist. AG Bonn (AZ: 8 C 731/93)
Elster und Leguan sind Kleintiere, deshalb im Käfig erlaubt. AG Köln (AZ: 205 C 130/83)
Bis zu fünf Chinchillas sind in der Wohnung erlaubt. Sie sind Kleintiere, sie werden in Käfigen gehalten, und es gibt keine Geruchs- oder Lärmbelästigungen AG Hanau (AZ: 90 C 1264/99-90.
Eine Einzimmerwohnung ist grundsätzlich als ungeeignet zum Halten zweier ausgewachsener Schäferhunde anzusehen. AG Frankfurt/Main (AZ: 33 C 4476/98).
Verunreinigt der Hund das Treppenhaus und kommt es deshalb zu Geruchsbelästigungen, ist eine Mietminderung um 20 % möglich. AG Münster (AZ: 8 C 748/94). In ländlichen Gebieten dürfen Hunde in den Ruhezeiten (22-7 und 13-15 Uhr) die Nachbarn durch Hundegebell nicht belästigen. LG Mainz (6 S 87/94-04/96).
falsch,es darf nicht generell verboten werden,es gibt sogar urteile wonach Kleinhunde nicht generell verboten werden dürfen