Darf man eigene Haustiere, wie Kaninchen im eigenen Garten begraben? Worauf muss ich achten, wenn ich das Grab anleg?

Ein Kaninchen vermutlich schon noch (kommt auf die Gemeinde an) - größere Tiere allerdings nicht mehr.
Ich habe jedoch meinen Kater in meinem Garten beerdigt und letzen Winter meinen Hovawart-Rüden auf unserer Schafkoppel.
Wo kein Kläger - da kein Richter (die Bauern verscharren teilweise ihre Rinder auch auf dem Acker...!)
Ich will damit sagen - mach es ruhig - ich könnte es auch nicht ertragen, ein geliebtes Tier auf der Tierkörperbeseitigungsmüllhalde zu wissen :-(
Beerdigung im eigenen Garten Wer die Möglichkeit hat, beerdigt sein Tier im eigenen Garten. Zuvor sind aber einige Ämtergänge nötig, denn: Tiere dürfen nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde im Garten begraben werden. Das geht aus einer EU-Verordnung hervor, die ursprünglich für die Eindämmung von BSE und zur Seuchenvermeidung in Kraft gesetzt wurde. Sie besagt, dass der Besitzer einen formlosen Antrag auf Hausbestattung beim zuständigen Veterinäramt stellen muss.
Haustiere wie Hunde, Katzen, Kleintiere und Vögel dürfen nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz im Garten begraben werden. Vorraussetzung dafür ist allerdings, dass das Tier nicht an einer meldepflichtigen Tierkrankheit gestorben ist. Zudem müssen einige Vorschriften beachtet werden. Der Garten darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen, und zu öffentlichen Wegen und Plätzen muss ein Abstand von ein bis zwei Metern eingehalten werden. Das tote Tier sollte in ein leicht verrottendes Material - zum Beispiel eine Wolldecke - gewickelt und mit einer Erdschicht vo 50 cm bedeckt werden.

Hallo, ja darfst Du wenn Du folgendes beachtest: http://www.tierheim-lahr.de/html/letzte_ruhe.html

Eigentlich darf man seine Tiere nicht im Garten begraben, aber wir haben es bei unserer Babykatze auch so gemacht. Achte darauf daß ihr das Grab tief genug macht, damit andere Tiere euer Kaninchen nicht wieder ausbuddeln. Wenn euch das Grundstück gehört, würde ich mir da auch nicht so sehr den Kopf zerbrechen und dem Tier sein Grab ihm Garten geben, denn es ist persönlicher, als es beim Tierarzt zurückzulassen.
Heeeschen am 14. Mai 2008 14:22 Schrecklich - vor Jahren musste meine Setter-Hündin eingeschläfert werden und ich habe sie beim Tierarzt zurückgelassen - das würde ich NIEMALS mehr wieder machen - ich habe heute noch Probleme damit :-(
Ich würde Steine auf das Grab legen, damit keine anderen, größeren Tiere wie Hunde üder Füchse das ausgraben.
gute Antwort!

Man darf. http://212.87.35.103/gesetze/Gesetzestexte/TierKBG.htm?mainPage=1
Tierkörperbeseititungsgesetz, §5, Abs. 2
Ich glaube man darf es nicht - aber es wird sich wohl auch keiner beschweren, wenn du gegen diese Vorschrift verstößt. Bei Hunden ist das schwieriger, da man bei Abmeldung von der Hundesteuer eine Bescheinigung für das korrekte Beseitigen des toten Tieres benötigt. Das Grab sollte etwas tiefer sein und nicht nur den Körper leicht bedecken, so dass das Kaninchen nicht von einem Fuchs oä ausgebuddelt wird.
Unseren Hund habe ich auch im Garten begraben - die von der HSteuer wollten nur ein TS vom TA, aber nicht von der "Beseitigung" -> was für ein Wort :)
Es gibt sicher euphemistische Ausdrücke, aber deutsch ist eben nicht immer schön. ;-)

Hier darf man das nicht! Kadaver gehören in die Verbrennung.
Heeeschen am 14. Mai 2008 14:19 Die Körper von geliebten Tieren sind kein Müll für die Verbrennungsanlage! Auch wenn das Recht das anders vorsieht...
Tiere gehören vorschriftsmäßig zur Tierbeseitigung und diese verbrennen die Körper normal. Man mag das nicht mögen, aber es ist nun mal so. Mir würde das auch nichts ausmachen - aber ich ziehe für mich selbst auch eine Feuerbestattung vor.
Heeeschen am 14. Mai 2008 14:31 @Kairofan - Du, wenn das so wäre wie bei uns Menschen, wäre es ja noch ok - so ist es aber nicht. Ich habe das mal im Fernsehen gesehen - da liegen tote Tiere mit heraushängenden Zungen neben Babywindeln auf Fließbändern auf dem Weg zum "Vorsortieren"...ich will das nicht weiter ausschmücken - ich denke auch, das reicht....
@Heeeschen - schon klar. Ist eben nicht schön bzw. Würdevoll aber zweckmäßig.
DH Heeeschen!
Baiana am 14. Mai 2008 14:19 Quelle? Ich habe anderes gefunden...
Ja klar, wenn es ein Pferd, oder eine Kuh wäre - aber bitte wir sprechen von einem Kaninchen...
Antworten siehe auch hier:
http://www.gutefrage.net/frage/darf-man-seinen-hund-im-garten-begraben
Ob Du darfst, oder nicht in diesem Fall ist es Dein Garten und Du entscheidest. Was meinst Du wieviel Wildtiere täglich enden - und da ruft keiner mehr "Die Polizei".
Wo kein Kläger da kein Richter! Ich kenne Leute die machen es einfach!

Ein Kaninchen ist nun wirklich kein Problem, da es klein ist, und kaum Geruchsbelästigung entstehen kann, wenn man es mit ca. 40 cm Erdreich bedeckt.
Ich hätte meine bisher verstorbenen Katzen NIEMALS zur Tierkörperbeseitigung gegeben! Das einzige Exemplar, dem ich das antun mußte, verstarb in meiner Abwesenheit in Italien, und da hatten Andere das Nötige in die Wege geleitet - es reut mich noch heute.
Zudem kostet es inzwischen richtig Geld. Erst kürzlich fand eine Freundin eine verstorbene alte Katze unter ihrem geparkten Auto - der Tierarzt empfahl ihr tatsächlich, das Tier irgendwo im Wald zu vergraben, weil sie es auf ihrem Grundstück nicht haben wollte. Für eine fremde, herrenlose Katze wollte sie halt die 30 € oder mehr nicht ausgeben, was ich verstehen kann.
Wenn man an einem Tier hängt, welches eine halbwegs überschaubare Größe hat, dann will man es nicht einfach zum Müll werfen!
STimme ich dir voll zu.
DH
TU!