Darf man jemanden Gehalt kürzen weil er krank war?

9 Antworten

Wann darf ein Arbeitgeber Lohn zurückbehalten?

  • in den ersten Vier Wochen des Arbeitsverhältnisses gibt es bei Krankheit keine Lohnfortzahlung
  • die AU hat nicht vorgelegen, der Lohn darf solange zurückbehalten werden, bis sie vorliegt wenn Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht
  • zuviel bezahlten Lohn nach vorheriger Geltendmachung
  • Vorschuss bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

SONST NICHT

Hallo,

in den ersten 4 Wochen der Ausbildung besteht laut Gesetz kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung (aber ggf. nach Ausbildungs- oder Tarifvertrag).

Wenn sie die Arbeitsunfähigkeit innerhalb einer Woche (§ 49 SGB V) der Krankenkasse gemeldet hat, hat sie noh Anspruch auf Krankengeld gegenüber der Krankenkasse (aber frühestens ab Tag NACH dem Arztbesuch § 46 SGB V).

Wenn sie nach Ablauf der 4 Wochen erneut arbeitsunfähig ist, hat sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung (wie die Arbeitnehmer).

Da sie noch in der Probezeit ist, kann es passieren, dass sie vom Betrieb auf die Fehlzeiten besonders angesprochen wird. Konsequenzen?

Gruß

RHW

Nein... Der AG hat das Recht während der ersten Monate die Ausbildungsvergütung zu kürzen bei Krankheit.

Das weiß ich nämlich aus Erfahrung, und nein man bekommt nirgendwo Recht. Das Geld ist weg, vielleicht sollte man sich dann auch mal zusammen reißen, weil inerhalb von 2 Monaten 2x krank sein...??

Du hast dein Krankengeld nicht bei deiner Krankenkasse geltend gemacht?

@Rheinflip

Äh.. nee, Bei 10 € werde ich bestimmt nicht irgendwas bei der Kasse beantragen, wenn man mal porto abrechnet für evtl Schriftverkehr bleiben noch ca 5 € übrig...

Da ist mir die Rennerei bzw der Aufwand viel zu groß gewesen.

Mensch die Antworten hier sind ja grausam und falsch. Also mit den 6 Wochen Lohnfortzahlung stimmt ja.

Aber die ersten 4 Wochen einer Beschäftigung in dieser Zeit gibt es keinen Anspruch.

http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html

Schlaumachen und lesen, ganz unten, so steht's im Gesetz.

Normlerweise darf der Arbeitgeber keine Lohnkürzung vornehmen. Dies kann er nur bei unentschuldigten Fehlzeiten oder wenn der Krankenschein zu spät abgegeben wurde.

Daher denke ich, dass sie das normale Geld bekommen htte und jetzt vielleicht abgezogen wurde, da sie unentschuldigt gefehlt hatte oder wie schon erwähnt den Krankenschein zu spät bgegeben hatte.

Ok das wäre möglich. Weil sie mir sagte das auf ihrer Abrechnung es auch draufstehen würde wieso sie diesen Monat weniger Geld hat und ihr Chef meinte das sie nun immer auf direkten Weg sich krankmelden soll.

fail

nee-leider falsch - in den ersten 4 Wochen eines Beschäftigungsverhältnisses kann der AG die Lohnfortzahlung verweigern. siehe ganz unten http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html

Das war richtig.

Sie darf aber Krankengeld bei der Kasse beantragen.