Gestern habe ich auf dem Gepäckträger meines Fahrrads jemanden mitgenommen und wurde von der Polizei gestoppt. Die behaupteten das sei verboten. Da ich von solch einem Unsinn noch nie gehört habe, fältt es mir schwer das zu glauben. Stimmt das? Hat jemand eine Quelle dafür?

Die Quelle ist die Strassenverkehrsordnung! Und dieser "Unsinn" ist tatsächlich so!
straßenverkehrsordnung, paragraph 21, personenbeförderung (3) Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder unter 7 Jahren von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, daß die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können.

Es war schon zu meiner Kinderzeit verboten, aus Sicherheitsgründen!
Der Gepäckträger ist für Gepäck, nicht für Mitfahrer vorgesehen. Es ist einfach zu gefährlich, Fahrräder sind für das Gewicht bzw. für den Schwerpunkt nicht ausgelegt! Für 2 Radler gibts schließlich Tandem!
Das ist korrekt. 1. heisst es "Gepäckträger" und nicht "Notsitz" 2. beeinträchtigt es das Fahrverhalten des Rades und ist somit eine Gefährdung für Dich und andere Verkehrsteilnehmer 3. Ist das ein nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch, da das Fahrrad nur für eine Person zugelassen ist 4. Ist das Rad nicht für diese Belastung gebaut.
Ausnahme: Tandem,= 2 Sitze
Wenn Du einen Kombi hast, darfst Du ja auch nicht einfach jemanden im Laderaum mitnehmen. Nur weil etwas geht, heisst das nicht das man es darf.
Der von dir so genannte "Unsinn" steht in der Straßenverkehrsordnung § 21 Pkt.3 und hat diesen Wortlaut: "(3) Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder unter 7 Jahren von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, daß die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können."
Die Polizei hat in deinem Falle völlig richtig gehandelt.

Es ist verboten! Das kannst Du der Polizei glauben. Du darfst nur Kinder in einem Kindersitz bis zu einem gewissen Alter mitnehmen.
Ich würde das transportieren von Personen auf dem Gepäckträger lieber sein lassen. 1.Weil es deinem Rad nur schadet 2. erhöht sich die Unfallgefahr 3. Kann dich das unter Umständen auch deinen Führerschein kosten! Auch wenn Du noch keinen hast...!

das ist von jedem fall verboten ist ja auch gefährlich
Selbstverständlich ist es verboten. Die Straßenverkehrsordnung gilt - ganz zufällig - auch für Radfahrer.

Was Du als Unsinn bezeichnest, ist schon seit Bestehen der STVO Gesetz !