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Darf man jemand auf dem Gepäckträger mitnehmen?

gefragt von sambaHB am 23.04.2008 um 17:38 Uhr

Gestern habe ich auf dem Gepäckträger meines Fahrrads jemanden mitgenommen und wurde von der Polizei gestoppt. Die behaupteten das sei verboten. Da ich von solch einem Unsinn noch nie gehört habe, fältt es mir schwer das zu glauben. Stimmt das? Hat jemand eine Quelle dafür?


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Reply


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 23. April 2008 17:39
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Die Quelle ist die Strassenverkehrsordnung! Und dieser "Unsinn" ist tatsächlich so!


anonym
beantwortet von einsteinium2 am 23. April 2008 17:43
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Kommentar von einsteinium2 am 23. April 2008 17:44

straßenverkehrsordnung, paragraph 21, personenbeförderung (3) Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder unter 7 Jahren von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, daß die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können.


Shira
beantwortet von Shira am 23. April 2008 17:39
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Es war schon zu meiner Kinderzeit verboten, aus Sicherheitsgründen!


Pingukiki
beantwortet von Pingukiki am 23. April 2008 17:40
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Der Gepäckträger ist für Gepäck, nicht für Mitfahrer vorgesehen. Es ist einfach zu gefährlich, Fahrräder sind für das Gewicht bzw. für den Schwerpunkt nicht ausgelegt! Für 2 Radler gibts schließlich Tandem!


mitra54
beantwortet von mitra54 am 23. April 2008 17:40
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Das ist verboten.





maxxit
beantwortet von maxxit am 23. April 2008 17:44
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Das ist korrekt. 1. heisst es "Gepäckträger" und nicht "Notsitz" 2. beeinträchtigt es das Fahrverhalten des Rades und ist somit eine Gefährdung für Dich und andere Verkehrsteilnehmer 3. Ist das ein nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch, da das Fahrrad nur für eine Person zugelassen ist 4. Ist das Rad nicht für diese Belastung gebaut.

Ausnahme: Tandem,= 2 Sitze

Wenn Du einen Kombi hast, darfst Du ja auch nicht einfach jemanden im Laderaum mitnehmen. Nur weil etwas geht, heisst das nicht das man es darf.


Nibelheim
beantwortet von Nibelheim am 23. April 2008 17:48
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Der von dir so genannte "Unsinn" steht in der Straßenverkehrsordnung § 21 Pkt.3 und hat diesen Wortlaut: "(3) Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder unter 7 Jahren von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, daß die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können."

Die Polizei hat in deinem Falle völlig richtig gehandelt.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 23. April 2008 17:44
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Es ist verboten! Das kannst Du der Polizei glauben. Du darfst nur Kinder in einem Kindersitz bis zu einem gewissen Alter mitnehmen.


steffiHobbylos
beantwortet von steffiHobbylos am 23. April 2008 17:44
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Ich würde das transportieren von Personen auf dem Gepäckträger lieber sein lassen. 1.Weil es deinem Rad nur schadet 2. erhöht sich die Unfallgefahr 3. Kann dich das unter Umständen auch deinen Führerschein kosten! Auch wenn Du noch keinen hast...!


connyXxX
beantwortet von connyXxX am 23. April 2008 17:45
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das ist von jedem fall verboten ist ja auch gefährlich


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 23. April 2008 17:46
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Selbstverständlich ist es verboten. Die Straßenverkehrsordnung gilt - ganz zufällig - auch für Radfahrer.


Brigitta
beantwortet von Brigitta am 23. April 2008 17:47
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Das ist verboten!!!


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 23. April 2008 19:23
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Was Du als Unsinn bezeichnest, ist schon seit Bestehen der STVO Gesetz !




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