Hat man als Arbeitnehmer das Recht jederzeit Einsicht in seine Personalakte zu erhalten? Muss man das vorher anmelden?

Ja, hast Du.
Ich denke, dass es von der Logistik abhängt ob Du das vorher anmelden mußt.

Nach vorheriger Anmeldung kannst du jederzeit Einsicht nehmen und gegebenenfalls auch jemanden vom Betriebsrat mitnehmen.

Ja, das Recht hast Du, aber natürlich vorher anmelden. Allerdings nehme ich an Du hast einen trifftigen Grund dafür. Falls das so ist nimm noch jemanden vom Betriebsrat mit, auch das ist Dein Recht.
Ohne Grund, nur so um mal zu sehen was da steht, würde ich es lieber lassen, Du gilts sonst schnell als Querulant.

Hi,
ja du darfst ganz sicher Einsicht in Deine Personalakte haben, zwar nicht so das Du jede Woche in die Personalbteilung gehst und möchtest dort hinein sehen, aber wenn Du z.B. alle 6 Monate reinsehen möchtest ist das kein Problem.
Manchmal ist es sehr von Vorteil wenn man ein Betriebsratsmitglied hinzuzieht, das als kleiner Tipp.
Eine recht gute Internetseite als weiteren Tipp kann ich dir empfehlen: http://www.arbeitsrecht.de
Viele Grüße //dog

in der Personalabteilung beantragen, die einsicht darf dir nicht verweigert werden und achte darauf, dass deine akte durchnumeriert ist !!
Ja das recht hast du,genau so wie es lenzing42 beschrieben hat denn man sollte bei sowas immer ein Zeugen dabei haben damit hinterher keiner von der Geschäfsleitung sagen kann das was doch da oder das ist nicht da

NACHTRAG: Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich das Recht in die über ihn geführten Personalakten Einsicht zu nehmen.(§83 BetrVG) Das einsichtsrecht des Arbeitnehmers besteht bezüglich aller Aufzeichnungen einschließlich Karteikarten, die sich mit der Person und dem Inhalt der Entwicklung seines Arbeitsverhältnisses befassen. Sofern Nebenakten geführt werden, hat der Arbeitnehmer auch hier das Recht der Einsicht.
Sofern Personalakten in Datenbanken gespeichert sind, hat dwer Arbeitnehmer Anspruch auf Ausdruck aller über ihn gespeicherten perosnenbezogenen Daten, und zwar in für den Arbeitnehmer verständlicher Form!
Unerheblich ist, ob die schriftlichen oder in Datenbanken gespeicherten Personalakten vom Vorgesetzten, von der Perosnalabteilung des Unternehmens / Konzerns oder von Fremdfirmen gespeichert werden. Elektronisch gespeicherte Daten sind grundsätzlich auszudrucken, wenn die Wiedergabe der Daten auf einem Bildschirm für diese Zwecke nicht ausreicht. Verschlüsseltet Angaben sind dem Arbeitnehmer zu erläutern und Mikrofilme sind lesbar zu machen.
Das Recht auf Einsicht in die Personalakte kann grundsätzlich nur vom Arbeitnehmer selbst ausgeübt werden, jedoch kann die einsicht auch mit einer Vollmacht ein beauftragter Rechtsanwalt vornehmen, oder ein Mitglied des zuständigen Betriebstrats.
Ich hoffe das hilft dir weiter.
Viele Grüße,
//dog