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Darf man in Steuerklasse 3 wechseln um mehr Elterngeld zu erhalten?

gefragt von jennifer8 am 11.12.2007 um 11:38 Uhr

Beim elterngeld zählt ja das Nettoeinkommen des Vorjahres. Darf ich die Steuerklasse wechseln nur um später mehr Elterngeld zu erhalten?


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Reply


anonym
beantwortet von Bluce am 11. Dezember 2007 11:40
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Wüsste nicht, wieso das nicht funktionieren sollte, sofern ihr verheiratet seit. Der Partner rutscht dann aber automatisch in die Steuerklasse 5.

Sollte ich falsch liegen, bitte korrigieren. :)

MfG!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. Dezember 2007 14:10

Indy72
beantwortet von Indy72 am 11. Dezember 2007 11:44
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Rückwirkend kann man die Steuerklasse nicht ändern. Wenn du verheiratet bis, kannst Du die Kombinationen 3/5, 5/3 oder 4/4 beliebig oft ändern.

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 11. Dezember 2007 12:37

Falsch. Wenn jetzt noch die Steuerklassen in die Steuerkarte eingetragen werden gelten sie rückwirkend für das ganze Jahr, man zahlt also evtl. im Dezember keine Lohnsteuer oder holt sich die Steuern über die Einkommensteuererklärung zurück.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 11. Dezember 2007 14:50

Du hast das gut präzisiert. Ich minte, es ginge nicht ein Steuerjahr zurück! Spätestens mit der Steuererklärung müßte es sich ausgeglichen haben.


kleineroteHexe
beantwortet von kleineroteHexe am 12. Dezember 2007 11:25
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Falsch! Die Steuerklasse kann nicht rückwirkend geändert werden, erst ab dem Tag der Änderung wird diese gültig. Siehe http://www.juraforum.de/gesetze/EStG/39/ Absatz (5)

Fürs Elterngeld wird der Wechsel von 5 auf 3 als Mißbrauch angesehen, auf 4/4 ist aber kein Problem.

Kommentar von B98c3525d064354d70d63442d9fcbb6dsmallantola61 am 13. Dezember 2007 21:32

...soviel ich weiß, kommt es auf den Zeitpunkt des Wechsels an, - er muß halt weit genug (1 Jahr??) vor dem Geburtstermin liegen - um dann nicht als Mißbrauch mehr zu gelten. Viel Erfolg!

P.S. ist ja eh mal wieder die reine Ungerechtigkeit das Elterngeld!! - um dem Theater mit der Steuerklasse vorzubeugen hätte man es z.B. gleich vom Bruttogehalt berechnen können... Aber die die Steuergesetze entwerfen, haben ihr Hirn anscheinend meistens zu Hause vergessen, falls überhaupt vorhanden! :-((( ZORN!!!




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