Mich würde interessieren, wie lange man aus versicherungsrechtlicher Sicht fahren darf. Zu DDR-Zeiten gab es da eine Begrenzung. Existiert so etwas heute auch noch?
Gibt es glaube ich nicht. Das mußt Du selber für Dich entscheiden. Wenn Du Dich nicht mehr hundertprozentig fühlst, dann laß es. Denn wenn es auch erlaubt sein mag - oder nicht verboten - dan kann es Dir im Ernstfall(Unfall...) uch zum Nachteil gereicht werden, daß DU in dem Zustand mit den vielleicht auftretenden Problemen gefahren bist. Siehe auch Heuschnupfen - Patienten, die jetzt auch Konsewuenzen befürchten müssen, wenn sie wegen der Allergie einen Unfall bauen - beim Niesen zum Beisp.
Hallo, wollte nur sagen, dass ich ein Mann bin und die Frage aus rechtlicher Sicht beantwortet haben möchte, ich bin ethisch absolut dagegen in diesem Zustand eine Frau hinters SDteuer zu setzen.

hab da was gefunden: http://www.med1.de/Forum/Gynaekologie/Schwangerschaft/167625/1/
Man darf,....aber muss das sein ?? Keine Freunde/ Verwandte ? Würde der angelegte Gurt nicht schon bei kleineren Missgeschicken ( ich will nicht gleich Unfall schreiben ) Schaden anrichten...vom Airbag ganz zu schweigen ?