gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Vielen Dank an die gutefrage.net-Community für 1 Million hilfreiche Antworten - auch im Namen aller Fragesteller und Ratsuchenden. Weiter so!

Darf man in Fliesen bohren?

gefragt von kemmi09kemmi09 am 16.06.2008 um 12:30 Uhr

Wir haben einen neuen Spiegelschrank fürs Badezimmer gekauft. Nun müssten wir aber in die Fliesen bohren, um den aufzuhängen. darf man da sso einfach oder muss ich die Hausverwaltung fragen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

heimwerken (1148)
Mietrecht (854)
Fliesen (165)
ähnliche Fragen

Reply


Indy72
beantwortet von Indy72 am 16. Juni 2008 12:32
2x
Thumb_up

Du drafst die Fliesen zwar anbohren, aber beim Auszug musst Du damit rechnen, dass Du den schaden beheben musst.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950small Moonlight am 16. Juni 2008 12:33

Richtig, du darfst Löcher reinbohren, mußt aber eventuell beim Auszug die Fliesen wieder schießen oder ersetzen.


anonym
beantwortet von Auskunft am 16. Juni 2008 12:32
2x
Thumb_up

Da darfst Du in Eigenregie machen:

"Man darf auch in die Fliesen bohren, wenn Löcher in den Fugen nicht passen würden. Der Vermieter kann nicht verlangen, dass man nach Mietende die angebohrten Kacheln auswechselt - auch nicht, wenn es im Mietvertrag steht."

(http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-merkblaetter/merk37_merkblatt-mi...)

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950small Moonlight am 16. Juni 2008 12:39

Danke für diese Auskunft - damit ist ja alles geklärt :-)


Tippse
beantwortet von Tippse am 16. Juni 2008 12:32
0x
Thumb_up

Das würde ich mit der Hausverwaltung vorher besprechen. Wenn die Fliese bricht, werden sie auf jeden Fall einen Austausch verlangen, ausserdem werde sie - wenn Ihr auszieht, Fliesen ohne Löcher verlangen!


heligirl
beantwortet von heligirl am 16. Juni 2008 12:33
0x
Thumb_up

Man sollte versuchen, die Fugen zu treffen. Ich glaube aber, dass man es im Rahmen (also nicht 15 Löcher , sondern eben nur die zwei, die man benötigt) machen darf. Gerade im Bad ist es ja notwendig, einen Spiegel aufzuhängen. Tipp: Macht einen Streifen Tesa-Krepp auf die Kachel und bohrt darein. Dann ist die Gefahr des Abrutschens gesenkt.


Miguelgonzerres Paolopestossolos
beantwortet von Miguelgonzerres Paolopestossolos am 16. Juni 2008 12:33
0x
Thumb_up

bei 8mm:
4 mm bohren und 8 mm nachbohren...

Dann mit 9 mm weiten ( nur die Fliese )





fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 16. Juni 2008 12:34
0x
Thumb_up

können schon...allerdings kann die Fliese springen und du könntest bei Auszug Probleme bekommen. Justier ihn eben so das du in die Fugen bohrst!


albatros
beantwortet von albatros am 17. Juni 2008 10:28
0x
Thumb_up

hallo kemmi09, die frage ist grundsätzlich mit "ja" zu beantworten. das anbringen von einrichtungen im bad gehört zum vertragsmäßigen gebrauch der mietsache, incl. des bohrens von löchern in fliesen. dazu bedarf es keiner genehmigung. selbst wenn dabei eine fliese schaden nimmt, sind ersatzforderungen des vermieters rechtlich nicht durchsetzbar. es gibt da eine reihe von urteilen. die einen sagen bis 14 löcher sind erlaubt, ander bis 32. der spiegelschrank braucht wohl nur 2, also alles im grünen bereich. bitte mal über google "bohren in fliesen" eingeben, da gibt es massenhaft info's zur thematik.


anonym
beantwortet von sandrulitza am 18. Juli 2008 17:44
0x
Thumb_up

du darfst einfach so in die fliesen bohren auch nach dem auszug kannst du diese löcher lassen man darf so viele löcher bohren wie normal sind das heisst für regale schränke usw.. man sollte nicht übertreiben und man muss auch niemanden um erlaubnis fragen


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Ist Gipsputz als Untergrund für Fliesen im Bad problematisch?

    bohren in Fließe

    Preisfeststellung: 4 qm Fliesen im Duschraum erneuern



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.