Darf man in einer WG gemeinsame Räumlichkeiten abschließen?

3 Antworten

Sie muß die Miete bezahlen, dafür ist sie verantwortlich nicht das Amt. Es ist verständlich das sie unter Druck gesetzt werden soll aber nicht zulässig das ihr der Zutritt zu (anteilig) gemieteten Räumen verwehrt wird. Schäden durch Tür eintreten muß sie bezahlen. Die Kaution muß sie auch bezahlen, wenn nicht direkt an den Vermieter dann an das Amt.

also ich weiß das meine antwort nicht grade das beste ist und was in der direkten Situation zutun ist weiß ich auch nicht. ABER ich würde an ihrer Stelle versuchen so schnell wie möglich versuchen da auszuziehen. ICH WEIß sowas sagt sich immer so leicht und es ist bestimmt unheimlich kompliziert aber ich würde mal beim amt die Situation schildern ect weil wenn die Situation jetzt schon so angespannt ist wird das nicht besser und ein Krieg innerhalb der WG (und dann auchnoch 2v1) kann nur schief gehen. FAKT ist aber das dürfen sie nicht! Und ja die Polizei wird da was richten können aber das wird die Situation (das die mitbewohnerinnen nur hass bekommen) nicht verbessern

Sie zieht ja in ca. einem Monat aus und bis dahin braucht sie ja einen Kühlschrank/ Herd und eine Dusche 🙈
Man muss sich die gemeinsame Zeit ja nicht unbedingt noch schwerer machen, als sie ohnehin schon ist..

@janina130596

also wenn sie da wirklich nurnoch 1 monat ist würde ich aufjedenfall zumindest mal bei der Polizei nachfragen was man da machen kann. weil ihr ihre Grundrechte zunehmen geht GARNICHT. egal wenn da sonst noch was vorgefallen ist von seiten deiner freundin oder die andern einfach sch+++e sind. Sie wird wohl in ihrer eigenen wohnung (wenn sie offiziel noch da wohnt IST es nunmal auch ihre) duschen dürfen und sich was zu essen machen dürfen

Von Beschädigungen würde ich absehen. Da lieber mal die Police rufen.