In der 'Hausordnung' steht, man habe sonntags sowie werktags in der sogenannten Mittagspause und ab zwanzig Uhr alles zu unterlassen, was Lärm verursacht. Gehören da Staubsaugen und die Waschmaschine dazu? Habe mir das heute verkniffen, obwohl ich endlich mal Zeit dazu gehabt hätte.

Zum Mietgebrauch gehört auch, dass man staubsaugen und duschen darf wann man will.

Lt. Mieterverein darf man auch Sonntags staubsaugen.
Man sollte eben nach Möglichkeit die Fenster und Türen geschlossen halten, damit so wenig Lärm davon nach draussen geht. Wahrscheinlich geht man davon aus, dass viele Menschen wochentags arbeiten müssen und erst am Wochenende bzw nur Sonntags zeit für Ihren Haushalt haben. Und so laut sind die heutigen Staubsauger auch nicht mehr... :-)

Ich wasche grundsätzlich meine Wäsche und schalte die Spülmaschine nach 22 Uhr ein.Denn da habe ich den Nachtstromtarif und der ist bedeutend billiger als tagsüber. Warum sollte man diesen nicht ausnutzen?
Silmoo am 9. Dezember 2007 21:29 wenn sich niemand gestört fühlt, warum nicht.

wenns nicht zur gewohnheit wird, sondern in ausnahmefällen - etwa, weil etwas zerbrochen ist - staubgesaugt wird, kann es keine probleme geben. wäsche waschen kann glaube ich niemand verbieten. das bewohnen einer wohnung verursacht eben gewisse wohn-geräusche. nur zwischen 22 uhr und 6 uhr ist nachtruhe einzuhalten.
Duschen ist sicher ok, um auf das Posting von E.N. ein zu gehen. Das war aber nicht die Frage.
Staubsaugen u. Waschmaschine sind m.E. anders zu bewerten. Ich wünsche mir, von derartigen Geräuschen möglichst verschont zu bleiben, also verursache ich solche Angelegenheiten auch nicht an Feiertagen oder zur Mittagsruhe. Das ist, finde ich, ein ein Weg der Rücksicht gegenüber seinen Mitmenschen.