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Darf man in einer Mietwohnung sonntags Staub saugen?

gefragt von DonChaos am 20.05.2007 um 21:51 Uhr

In der 'Hausordnung' steht, man habe sonntags sowie werktags in der sogenannten Mittagspause und ab zwanzig Uhr alles zu unterlassen, was Lärm verursacht. Gehören da Staubsaugen und die Waschmaschine dazu? Habe mir das heute verkniffen, obwohl ich endlich mal Zeit dazu gehabt hätte.

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Recht x 35.083 Haushalt x 17.309 Staubsaugen x 35 Lärm in Mietwohnungen x 1

Niklaus
beantwortet von Niklaus am 20. Mai 2007 21:55
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Zum Mietgebrauch gehört auch, dass man staubsaugen und duschen darf wann man will.


RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 20. Mai 2007 22:29
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Lt. Mieterverein darf man auch Sonntags staubsaugen.

Man sollte eben nach Möglichkeit die Fenster und Türen geschlossen halten, damit so wenig Lärm davon nach draussen geht. Wahrscheinlich geht man davon aus, dass viele Menschen wochentags arbeiten müssen und erst am Wochenende bzw nur Sonntags zeit für Ihren Haushalt haben. Und so laut sind die heutigen Staubsauger auch nicht mehr... :-)


Postman
beantwortet von Postman am 21. Mai 2007 13:54
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Ich wasche grundsätzlich meine Wäsche und schalte die Spülmaschine nach 22 Uhr ein.Denn da habe ich den Nachtstromtarif und der ist bedeutend billiger als tagsüber. Warum sollte man diesen nicht ausnutzen?

Kommentar von 649301eb130914b4a8b5d88fbe2634a2smallSilmoo am 9. Dezember 2007 21:29

wenn sich niemand gestört fühlt, warum nicht.


anonym
beantwortet von lux23 am 20. Mai 2007 22:02
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Duschen ist sicher ok, um auf das Posting von E.N. ein zu gehen. Das war aber nicht die Frage.

Staubsaugen u. Waschmaschine sind m.E. anders zu bewerten. Ich wünsche mir, von derartigen Geräuschen möglichst verschont zu bleiben, also verursache ich solche Angelegenheiten auch nicht an Feiertagen oder zur Mittagsruhe. Das ist, finde ich, ein ein Weg der Rücksicht gegenüber seinen Mitmenschen.


sonne55
beantwortet von sonne55 am 20. Mai 2007 21:56
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wenns nicht zur gewohnheit wird, sondern in ausnahmefällen - etwa, weil etwas zerbrochen ist - staubgesaugt wird, kann es keine probleme geben. wäsche waschen kann glaube ich niemand verbieten. das bewohnen einer wohnung verursacht eben gewisse wohn-geräusche. nur zwischen 22 uhr und 6 uhr ist nachtruhe einzuhalten.


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