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Darf man in einer großen Wohnanlage Prostitution ausüben?

gefragt von quizgirl am 15.04.2008 um 11:23 Uhr

Meine Tante regt sich tierisch auf, weil sie den Verdacht hat, dass auf ihrer Etage Prostitution ausgeübt wird. Sie hat jedoch keinen Beweis dafür und ich sagte ihr auch, dass sie da vermutlich eh nicht viel machen kann. Sie ist aber anderer Ansicht und meint, das sei verboten. Wie ist es denn tatsächlich?

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Recht x 35.077 Arbeit x 14.454 Mietrecht x 3.878 Wohnanlage x 9 Prostitution in Wohnanlage x 1

anonym
beantwortet von Maveric am 15. April 2008 11:33
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In einem ähnlichen Fall kam das sogar vor Gericht. Der Laden wurde geschlossen, weil es den Ruf der ganzen Anlage schädigen würde, und dann geht es ja auch um den Wert der Wohnungen. Nehme mal an, dass man das schon verallgemeinern kann.


bitmap
beantwortet von bitmap am 15. April 2008 11:25
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Gewerbliche Nutzung ginge in ner Mietwohnung auf jeden Fall nicht. Zumindest nicht ohne Zustimmung des Vermieters.


knorpelkoenig86
beantwortet von knorpelkoenig86 am 15. April 2008 11:25
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so weit ich weiss ist es verboten da du ein gewerbe anmelden musst und es auch eine gewerbefläche sein muss


Haaza
beantwortet von Haaza am 15. April 2008 12:06
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Ja verboten ist es in einer "normalen" Etagenwohnung ein Bordell aufzumachen... Wenn derjenige aber schlau genug ist ( ohne dass ich das hier unterstütze oder gut finden muss..) dann kann der Empfang von "Besuch" natürlich keinem in seiner Wohnung verboten werden.... Deine Tante hat es also schwer zu beweisen, dass der "Empfang " von Personen in der Wohnung gewerbliche zwecken dient... natürlich wünsche ich ihr trotzdem viel Erfolg...

liebe Grüsse, Haaza

Kommentar von Moltobene am 15. April 2008 12:20

man kann sich ja mal die Anzahl der Personen,die Zeit,die Aufenthaltsdauer,usw. aufschreiben und dann mit der Verwaltung reden.

Kommentar von 1ab19a024026a84c366dd04ffa6db2c9smallHaaza am 15. April 2008 12:25

ja klar... was ich zum Ausdruck bringen wollte ist halt das Problem des Beweises der "Prostitution..."

wünsche quizgirl ja auch, das Ihre Frage zu ihren Gunsten beantwortet wird...


anonym
beantwortet von Mietnormade am 15. April 2008 11:37
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Was sagt der Flächennutzungsplan?

  • Gewerbegebiet Ja

  • Wohngebiet Nein

  • Mischgebiet eventuell


Bonoboking
beantwortet von Bonoboking am 15. April 2008 11:31
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Kannst ja mal deinen Mann oder deinen Freund hinschicken dann weist du es:)


Kabark
beantwortet von Kabark am 15. April 2008 11:30
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Verboten weil a) Gewerbe und b) in den allermeisten Fällen Sperrbezirk.


Tippse
beantwortet von Tippse am 15. April 2008 11:30
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In meinem Mietvertrag steht sogar extra drinnen, das Prostitution verboten ist!

Kommentar von Simple_avatar9smallknorpelkoenig86 am 15. April 2008 11:33

hab grad am nachgesehen in meinen auch. das ist ja hammer :)


bafti14
beantwortet von bafti14 am 15. April 2008 11:30
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Verdacht genügt nicht.Direkte Frage ergibt Richtige Antwort.Bei Geweblicher Nutzung einer Wohnung gibt es andere Mietpreise,außerdem muß es der Vermieter genemigen.


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