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Darf man in einer Doppelhaushälfte in der nachts die Waschmaschine anschalten?

gefragt von annika71 am 12.01.2008 um 10:59 Uhr

Habe heute Nacht nach einer Brechattacke meiner Kleinen die Waschmaschine angeschaltet und in der Früh von meinem Nachbarn eine Rüge bekommen (wußte offen gestanden auch nicht, dass man das nach drüben hört!)! Darf ich nachts gar nicht nicht waschen (muss ja normalerweise nicht sein), aber in Ausnahmefällen müßte das doch mal erlaubt sein, oder?


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Reply


Brynhild
beantwortet von Brynhild am 12. Januar 2008 12:22
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Wenn es nochmal nötig sein sollte und du nicht wieder Streit mit den Nachbarn haben willst (ob erlaubt oder nicht sei jetzt mal dahin gestellt) dann stelle die Maschine so ein, dass sie am Ende des Waschvorgangs nicht schleudert. Mache das dann am Morgen bevor du die Wäsche rausnimmst. Außerdem bekommst du in jedem Baumarkt Unterlegmatten für die Maschine, welche die rüttelnden Geräusche abdämpft. Der Frieden mit den Nachbarn könnte schon diese 15 Euro wert sein.


Mathias Münch
beantwortet von Mathias Münch am 12. Januar 2008 11:08
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Es ist eine Frage der subjektiven Wahrnehmung durch den Nachbarn. In der Berliner Lärmschutzverordnung steht z.B.: "Von 22.00 bis 6.00 Uhr ist es verboten, Lärm zu verursachen, durch den andere Personen in ihrer Nachtruhe gestört werden können." So ähnlich dürfte es in anderen Lärmschutzverordnungen auch geregelt sein. Wenn der Nachbar nicht schlafen kann, weil nebenan die Maschine schleudert, dann ist das untersagt.


marialuisa
beantwortet von marialuisa am 12. Januar 2008 11:50
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...ich würde die Sachlage meinem Nachbarn erklären. Und wie ist es denn umgekehrt. Dann müsstest du ja die Waschmaschine der Nachbarn auch hören, oder? Es gibt da auch eine Vorrichtung, auf welche sich Waschmaschinen stellen lassen um die Geräusche zu minimieren. Ist sicher besser, als Unfrieden in der Nachbarschaft. Und eine Flasche Wein als Zeichen ist sicher besser, als Rechthabenwollen. Nachbarschaftsfriede ist unbezahlbar. Ich bin schon oft über "meinen Schatten" gesprungen. Und du nimmst vielem den Wind aus den Segeln.......


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 12. Januar 2008 11:02
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Ich kann mir nicht so richtig vorstellen, dass das im eigenen Haus verboten sein soll, zumal in das Nachbarhaus sicher kein übermäßiger Lärm dringt. Lass' sie doch einmal laufen und geh' zum Nachbarn. Dann kannst Du Dich davon überzeugen, ob es wirklich störend ist. Eventuell hilft es schon, sie ein wenig von der Wand abzurücken.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 12. Januar 2008 11:45
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wenn sich der nachbar in der nacht dadurch belästigt und gestört fühlt, ist es doch keine frage des "dürfens ".

eher wohl einfach eine frage des anstands.




Kommentar von Simple_avatar7small50happy am 12. Januar 2008 11:53

wenn das eine regelmäßige Vorgehensweise ist, dann ja. Aber wenn so ein Notfall vorliegt, wie eine Brechattacke mit den begleitenden Gerüchen, ist man doch sicher nicht "unanständig" wenn man sich davon schnellstmöglich befreien will

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 12. Januar 2008 13:22

@50happy: die wäsche kann man auch erst einmal einweichen und dann mam morgen in die waschmaschine stecken.


anonym
beantwortet von Gabi41 am 12. Januar 2008 11:01
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Darfst du bestimmt! Ist nur die Frage wie wichtig dir ein friedlicher nAchbar ist:-)


Super Cruiser
beantwortet von Super Cruiser am 12. Januar 2008 11:07
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Nein, darfst du nicht. Wenn du deine Nachbarn mit dem Lärm belästigst, dann spielt es keine Rolle ob du in einer Doppelhaushälfte oder in einer Mietwohnung lebst. Allerdings müssen deine Nachbarn bis 22:00Uhr abends den "Lärm" hinnehmen.

Kommentar von F938c93da3eeabf30a6679828dede59csmallamerica am 12. Januar 2008 11:20

Sogar Mieter dürfen das.

Eine Waschmaschine darf auch mal nach 22 Uhr laufen. Denn sie sollte aus versicherungstechnischen Gründen nur in Anwesenheit der Benutzer betrieben werden, und da bleibt Berufstätigen manchmal eben nur die Nacht zum Waschen. Nach 22 Uhr darf auch die Wasserspülung laufen, außerdem dürfen Mieter auch noch nach den Tagesthemen baden oder duschen.

http://www.hr-online.de/website/rubriken/ratgeber/index.jsp?rubrik=3576&key=standarddocument1055828

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallSuper Cruiser am 12. Januar 2008 11:24

Letztendlich entscheidet der Geräuschpegel. Eine Wasserspülung kann man nicht mit einer schleudernden Waschmaschine vergleichen.


america
beantwortet von america am 12. Januar 2008 11:14
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Auch die Zulässigkeit von durch Haushaltsmaschinen verursachten Lärm ist mit Blick auf das aus dem Mietvertrag fließende Rücksichtnahmegebot zu beurteilen. Auch die Üblichkeit der Geräusche in der jeweiligen Umgebung ist zu berücksichtigen.

In erster Linie sind die allgemeinen Ruhezeiten einzuhalten, die normalerweise von 13 bis 15 Uhr und 22 bis 7 Uhr andauern.

Soweit wegen der Arbeitszeiten des Mieters allerdings keine andere Möglichkeit zum Waschen besteht, darf die Waschmaschine auch einmal nach 22 Uhr betrieben werden.

Quelle: gesehen bei

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 5. April 2008 08:26
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Ein Tipp: Stell die Maschine auf "Trittschall-Matten" aus dem Baumarkt, die dort als Unterlage für Laminat verkauft werden. Die Matten sind recht günstig zu bekommen und nicht sehr hoch, so dass du ggf. deine ebene Fläche oberhalb der Wasch-Maschine behälst.




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