Bekannte von mir haben in einem Kleingartenverein ein Häuschen. Die dürfen dort aber nicht übernachten. Ist das rechtmäßig?
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wer sagt das denn? Natürlich darf man im Schrebergarten übernachten. Nur fest wohnen darf man da in der Regel nicht.
sie soll mal in die satzung des gartenvereins schauen, es gibt wohl noch solche, die das übernachten in den lauben untersagen.

Laut Bundeskleingartengesetz ist das Wohnen im Kleingarten nicht erlaubt, aber das (gelegentliche) Übernachten auch nicht verboten.

Ich denke auch das übernachten niemand verbieten kann, das Wohnen ist natürlich schon verboten. Ich denke auch wenn man Gegrillt, was getrunken hat, spricht nichts vernünftiges dagegen dort zu nächtigen.