
Soweit mir bekannt ist,nicht. Nur ein "mobiles" Bassin darf aufgestellt werden.
Ein Schwimmteich ist nach dem Bundeskleingartengesetz nicht erlaubt! (Butz1510: Was glaubst Du, in wievielProzent der Kleingärten gegrillt wird, was übrigens auch nicht verboten ist !

das gibt ärger mit den nachbarn...
aber nicht wegen der gläser...

Nach dem Kleingartengesetz sollst Du in einem Kleingarten Obst, Gemüse und Blumen anbauen, aber ihn nicht zu Freizeitzwecken nutzen.
krauthexe am 11. März 2008 10:16 Ein Kleingarten ist schon auch zu Freizeitzwecken da...
butz1510 am 11. März 2008 10:16
butz1510 am 11. März 2008 10:17 Ich dachte mir schon, als ich es geschrieben hatte, dass der Einwand kommen muss. Ich meinte damit aber z.B. Grillen, Spielen, Schwimmteich anlegen etc.