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darf man in einem geschäft.....

gefragt von hudeldudel am 16.06.2009 um 20:57 Uhr

ein getränk öffnen, leertrinken und dann an der kasse bezahlen, oder ist das dann schon diebstahl?


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KalalaKa636
beantwortet von KalalaKa636 am 16. Juni 2009 20:58
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Ja, das darfst Du.

Du darfst ja auch eine Tüte aufmachen, was draus essen und erst nachher an der Kasse bezahlen.

Der Rechtsanwalt Ralf Höcker hat zu solchen Themen sogar schon mehrere Bücher geschrieben, schau mal bei google.

Kommentar von kampione91 am 16. Juni 2009 21:04

Einerseits darf man es, andererseits könnte man theoeretisch wegen Diebstahl angezeigt werden. Auch das hat der Herr Höcker im TV schon gesagt. In der Praxis macht das natürlich kein Laden.

Kommentar von kampione91 am 16. Juni 2009 21:58

wieso wurden alle Kommentare gelöscht?


fnmama
beantwortet von fnmama am 16. Juni 2009 20:59
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mach ich auch manchmal so-wenn mein kind durst hat-ich bezahle sie ja-also kein diebstahl

Kommentar von rebew am 16. Juni 2009 21:00

DH!Ich auch;)


Filburt
beantwortet von Filburt am 16. Juni 2009 20:58
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streng genommen eigentlich nicht; denn in dem Moment gehört es dir noch nicht ...


anonym
beantwortet von kampione91 am 16. Juni 2009 20:59
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theoretisch nicht, denn das Getränk gehört dir noch nicht, bis du bezahlt hast. Praktisch wohl schon.


quetzalcoatl
beantwortet von quetzalcoatl am 16. Juni 2009 21:03
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"Die Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Supermarkts" - schau, ob dieser Satz, den wir alle kennen, auf den Sachen draufsteht oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Geschäfts. Wenn ja, darfst Du es nicht.


Sexysweety08
beantwortet von Sexysweety08 am 16. Juni 2009 20:58
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wenn du es bezahlst nicht


anonym
beantwortet von doris11 am 16. Juni 2009 20:58
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naja,....wenn du bezahlst nicht,...


anonym
beantwortet von Norlicht am 16. Juni 2009 20:58
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Das kann man machen. Zumindest habe ich noch nie erlebt, dass es da Ärger gab.


auchmama
beantwortet von auchmama am 16. Juni 2009 20:59
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Haben wir im letzten Sommer bei 35° Grad auch getan. Wenn Du es bezahlst, sagt keiner was. Ist besser als den Notarzt rufen wegen Kreislaufkollabs durch Flüssigkeitsmangel...;-)


shivamoonxx
beantwortet von shivamoonxx am 16. Juni 2009 21:00
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Ich arbeite auch in nem Supermarkt.Dort machen die Leute das öfters,wird aber nicht gerne gesehen.Wenn Mütter das mit ihren Kindern machen finde ich das nicht so schlimm,aber man kann ja nie wissen,ob derjenige das nicht irgendwo wieder ins regal pfeffert.


Volker13
beantwortet von Volker13 am 16. Juni 2009 20:58
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wenn Du es bezahlst nicht!

Kommentar von 748046766c746ccc3aef9a3a437056d2smallSlizer am 16. Juni 2009 21:00

aba wenn mans nicht bezahlt is es erlaubt oder was^^

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 16. Juni 2009 21:03

Ist Dir schwindelig?

Kommentar von Bdcd7c27155d230f1bc3c8b557e84e82smallNicolasL am 29. Juni 2009 14:25

das "nicht" war wolh darauf bezogen, ob es sich da schon um diebstahl handelt.. nicht auf 'darf man das'?


loona87
beantwortet von loona87 am 16. Juni 2009 20:58
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glaub schon das man das darf, mache ich auch öfters und keiner beschwert sich


anonym
beantwortet von alexvotw am 16. Juni 2009 20:59
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ja du darfst.


Draschomat
beantwortet von Draschomat am 16. Juni 2009 21:01
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Das darf man.

Kommentar von C0262a824ba615ade1665c9a7dde9961smallauchmama am 16. Juni 2009 21:02

Frau auch...;-)

Kommentar von A01eb098ec1b3ae542973cd9059b847esmallDraschomat am 16. Juni 2009 21:07

Und das arme Kind? ;-)

Kommentar von Bdcd7c27155d230f1bc3c8b557e84e82smallNicolasL am 29. Juni 2009 14:25

das nicht.. aber eltern haften für ihre kinder^^


Nils97
beantwortet von Nils97 am 16. Juni 2009 20:58
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also wenn du trinkst und dann bezahlst ist es kein diebstahl


anonym
beantwortet von pumi001 am 16. Juni 2009 20:59
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rechtlich darfst du das. wird aber nicht gern gesehen


anonym
beantwortet von Vagant am 16. Juni 2009 20:59
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Soviel ich weiß muß die Verpackung zu jeder Zeit dem Verkäufer sichtbar sein, ob voll oder leer ist egal.


anonym
beantwortet von HinzelderNova am 16. Juni 2009 20:59
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Ich nehm öffter mal einen Schluck raus, wenn ich an der Kasse lange anstehen muss. Wird aber nicht gern gesehen und ob das verboten ist weiß ich leider nicht.


DivaViolett
beantwortet von DivaViolett am 16. Juni 2009 20:59
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ich mach das auch ab und zu ;D


ibicks
beantwortet von ibicks am 16. Juni 2009 21:00
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normalerweise darf man in geschäften überhaupt nicht essen und trinken


anonym
beantwortet von benjiman am 16. Juni 2009 21:00
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Streng genommen ist das schon Diebstahl, aber das würde dir wohl kein Geschäft zur Last legen (solange du an Kasse zahlst)


enterprice
beantwortet von enterprice am 16. Juni 2009 21:04
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Solange Du dabei ehrlich bleibst macht Dir keiner Vorwürfe.Hatte schon oft solchen Durst das ich es nicht aushielt und zu einer Wasserflasche griff.Habe nie Vorwürfe bekommen weil ich sie ja anständig bezahlt habe.Und wie oft essen Kinder schon im Geschäft ein Eis?Was denen erlaubt ist wird man uns auch nicht verbieten.


Dajana0120
beantwortet von Dajana0120 am 16. Juni 2009 21:18
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Vielleicht wrd lemand jetzt beleidigt, ich sehe aber das konsumieren von Proviant im Supermarkt als schlechte Erziehung! Das Thema ist nicht Diebstahl oder nicht, sondern gute und schlechte Manieren!! Ich esse und trinke nichts, und lasse auch meine Kinder das nicht machen. Es gibt Plaetze zum Essen und trinken aber im Supermarkt kauft man ein!! Im Moebelgeschaeft schlafen wird dann auch 'ne Runde????


ameise99
beantwortet von ameise99 am 16. Juni 2009 21:16
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das Aufreißen von Verpackungen und kosten ist erlaubt. Da gibt es gar keine Probleme. Du bist dann aber zum Kauf (bezahlen) verpflichtet.


Raller
beantwortet von Raller am 16. Juni 2009 23:27
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Nur wenn du es bezahlst, machst du dich nicht strafbar.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 17. Juni 2009 11:04
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Ich habe es auch schon mal gemacht, vorher aber eine Verkäuferin informiert. Leider gibt es Kunden, die die leere Verpackung dann in ein Regal stellen und nicht bezahlen.


anonym
beantwortet von June0815 am 5. Juli 2009 16:05
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diebstahl wird erst dann so genannt wenn du mit einer waare aus dem geschäft bist also an der kasse vorbei bist und nicht bezahlt hast. wenn das nicht der fall ist nennt man das einkaufen gehen. also viel spaß beim nächsten mal und gut durst


anonym
beantwortet von Schlumpi79 am 19. November 2009 10:31
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Ich habe sowas schon mal bei Lidl an der Kasse erlebt: Da hatte eine Frau ihrem Kind etwas zu trinken gegeben, weil es großen Durst hatte. Dann wollte sie die leere Flasche an der Kasse bezahlen und die Kassiererin machte ihr klar, dass kleine Flaschen nicht einzeln verkauft werden und dass das, was sie gemacht hat, eigentlich eine Straftat ist! Dann wurden aber nur rund 80 Cent von ihr verlangt, die hat sie auch bezahlt und dann war das Problem aus der Welt geschafft!

LG

Ricardo!


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