ein getränk öffnen, leertrinken und dann an der kasse bezahlen, oder ist das dann schon diebstahl?

Ja, das darfst Du.
Du darfst ja auch eine Tüte aufmachen, was draus essen und erst nachher an der Kasse bezahlen.
Der Rechtsanwalt Ralf Höcker hat zu solchen Themen sogar schon mehrere Bücher geschrieben, schau mal bei google.

mach ich auch manchmal so-wenn mein kind durst hat-ich bezahle sie ja-also kein diebstahl
DH!Ich auch;)

streng genommen eigentlich nicht; denn in dem Moment gehört es dir noch nicht ...
theoretisch nicht, denn das Getränk gehört dir noch nicht, bis du bezahlt hast. Praktisch wohl schon.

"Die Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Supermarkts" - schau, ob dieser Satz, den wir alle kennen, auf den Sachen draufsteht oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Geschäfts. Wenn ja, darfst Du es nicht.
Das kann man machen. Zumindest habe ich noch nie erlebt, dass es da Ärger gab.

Haben wir im letzten Sommer bei 35° Grad auch getan. Wenn Du es bezahlst, sagt keiner was. Ist besser als den Notarzt rufen wegen Kreislaufkollabs durch Flüssigkeitsmangel...;-)

Ich arbeite auch in nem Supermarkt.Dort machen die Leute das öfters,wird aber nicht gerne gesehen.Wenn Mütter das mit ihren Kindern machen finde ich das nicht so schlimm,aber man kann ja nie wissen,ob derjenige das nicht irgendwo wieder ins regal pfeffert.

wenn Du es bezahlst nicht!
Slizer am 16. Juni 2009 21:00 aba wenn mans nicht bezahlt is es erlaubt oder was^^

glaub schon das man das darf, mache ich auch öfters und keiner beschwert sich

Das darf man.
auchmama am 16. Juni 2009 21:02 Frau auch...;-)
Draschomat am 16. Juni 2009 21:07 Und das arme Kind? ;-)
NicolasL am 29. Juni 2009 14:25 das nicht.. aber eltern haften für ihre kinder^^

also wenn du trinkst und dann bezahlst ist es kein diebstahl
rechtlich darfst du das. wird aber nicht gern gesehen
Soviel ich weiß muß die Verpackung zu jeder Zeit dem Verkäufer sichtbar sein, ob voll oder leer ist egal.
Ich nehm öffter mal einen Schluck raus, wenn ich an der Kasse lange anstehen muss. Wird aber nicht gern gesehen und ob das verboten ist weiß ich leider nicht.
normalerweise darf man in geschäften überhaupt nicht essen und trinken
Streng genommen ist das schon Diebstahl, aber das würde dir wohl kein Geschäft zur Last legen (solange du an Kasse zahlst)
Solange Du dabei ehrlich bleibst macht Dir keiner Vorwürfe.Hatte schon oft solchen Durst das ich es nicht aushielt und zu einer Wasserflasche griff.Habe nie Vorwürfe bekommen weil ich sie ja anständig bezahlt habe.Und wie oft essen Kinder schon im Geschäft ein Eis?Was denen erlaubt ist wird man uns auch nicht verbieten.

Vielleicht wrd lemand jetzt beleidigt, ich sehe aber das konsumieren von Proviant im Supermarkt als schlechte Erziehung! Das Thema ist nicht Diebstahl oder nicht, sondern gute und schlechte Manieren!! Ich esse und trinke nichts, und lasse auch meine Kinder das nicht machen. Es gibt Plaetze zum Essen und trinken aber im Supermarkt kauft man ein!! Im Moebelgeschaeft schlafen wird dann auch 'ne Runde????

das Aufreißen von Verpackungen und kosten ist erlaubt. Da gibt es gar keine Probleme. Du bist dann aber zum Kauf (bezahlen) verpflichtet.

Nur wenn du es bezahlst, machst du dich nicht strafbar.

Ich habe es auch schon mal gemacht, vorher aber eine Verkäuferin informiert. Leider gibt es Kunden, die die leere Verpackung dann in ein Regal stellen und nicht bezahlen.
diebstahl wird erst dann so genannt wenn du mit einer waare aus dem geschäft bist also an der kasse vorbei bist und nicht bezahlt hast. wenn das nicht der fall ist nennt man das einkaufen gehen. also viel spaß beim nächsten mal und gut durst
Ich habe sowas schon mal bei Lidl an der Kasse erlebt: Da hatte eine Frau ihrem Kind etwas zu trinken gegeben, weil es großen Durst hatte. Dann wollte sie die leere Flasche an der Kasse bezahlen und die Kassiererin machte ihr klar, dass kleine Flaschen nicht einzeln verkauft werden und dass das, was sie gemacht hat, eigentlich eine Straftat ist! Dann wurden aber nur rund 80 Cent von ihr verlangt, die hat sie auch bezahlt und dann war das Problem aus der Welt geschafft!
LG
Ricardo!
Einerseits darf man es, andererseits könnte man theoeretisch wegen Diebstahl angezeigt werden. Auch das hat der Herr Höcker im TV schon gesagt. In der Praxis macht das natürlich kein Laden.
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