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Darf man in einem Einstellungsgespräch nach einer Schwangerschaft gefragt werden?

gefragt von frenchy am 28.05.2008 um 23:35 Uhr

Ist die Frage nach einer augenblicklichen oder zukünftigen Schwangerschft in Ordnung?

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Recht x 35.318 Arbeit x 14.579 Schwangerschaft x 4.124 Vorstellungsgespräch x 483 Einstellungsgespräch x 13

schurke
beantwortet von schurke am 28. Mai 2008 23:39
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Wenn durch die Art der Arbeit Gefahr für Mutter und/oder Kind besteht, dann ist die Frage zulässig und muss ehrlich beantwortet werden.

Ansonsten kannst Du bei der Frage lügen, da sie nicht zulässig ist.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 28. Mai 2008 23:44
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es gibt berufsgruppen, da ist diese frage zulässig.


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 28. Mai 2008 23:37
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Fragen können die schon, antworten mußt Du nicht! Sag´ doch: "Das geht sie doch nichts an!" Lieber auf resolute und direkte Art eine Arbeit finden, als sich etwas in die Tasche lügen...

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 28. Mai 2008 23:43

Zitat: "Das geht sie doch nichts an!"

Und wenn frenchy die Arbeit gerne möchte?

Kommentar von 1a7719370b030074d1e4671d0e54bd94smallraubkatze am 28. Mai 2008 23:53

Ich riskiere es dennoch! Wer auf solche Fragen naiv und ehrlich antwortet, ist für Managerjobs und andere interessante Tätigkeiten eh schon durch! Das geht wirklich niemanden etwas an!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 29. Mai 2008 00:05

Na mit "Das geht sie doch nichts an!" kann man den Job eh vergessen.

Mag ja sein, dass du zu den begehrten AN gehörst, die sich das leisten können, aber manche brauchen die Arbeit vielleicht auch einfach ...


Kaffeesatz
beantwortet von Kaffeesatz am 28. Mai 2008 23:42
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Gefragt werden darfst du, aber laut Entscheidung des Arbeitsgerichts musst du nicht sagen, dass du schwanger bist!


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 28. Mai 2008 23:39
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Da kannst du antworten, was du willst. Selbst, wenn du schon einen Kugelbauch hättest, könntest du da mit nein antworten. Denn diese Frage ist sittenwidrig und darf in einem Vorstellungsgespräch kein Thema sein.

LG

Wieselchen


Qetan
beantwortet von Qetan am 28. Mai 2008 23:35
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Die Frage ist unzulässig.


fraggle16
beantwortet von fraggle16 am 30. Mai 2008 10:27
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wie bereits gesagt, gilt grundsätzlich das NEIN

aber es gibt berufsgruppen, wo die Frage sehrwohl zulässig ist, weil du das Leib und Leben deines Kindeswohls gefährden kannst. So z.B. in der Röntgenologie. Meine Tante hatte in der Schwangerschaft als Ärztin in der Röntgenologie AiP (Arzt im Praktikum) gemacht und das Kind bekam als Spontanmutation Trisomie. Ist vielleicht nicht von dir gewollt, oder?


anonym
beantwortet von opderberg am 29. Mai 2008 00:10
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Allgemein gefragt und allgemein beantwortet: Nein !! Auf eine so gestellte Frage darfst Du, sogar vom Gesetzgeber gedeckt, lügen. Die kann und ohne Folgen wahrheitsgemäss immer mit "Nein" beantwortet werden.


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