Ist die Frage nach einer augenblicklichen oder zukünftigen Schwangerschft in Ordnung?

Wenn durch die Art der Arbeit Gefahr für Mutter und/oder Kind besteht, dann ist die Frage zulässig und muss ehrlich beantwortet werden.
Ansonsten kannst Du bei der Frage lügen, da sie nicht zulässig ist.
es gibt berufsgruppen, da ist diese frage zulässig.

Fragen können die schon, antworten mußt Du nicht! Sag´ doch: "Das geht sie doch nichts an!" Lieber auf resolute und direkte Art eine Arbeit finden, als sich etwas in die Tasche lügen...
bitmap am 28. Mai 2008 23:43 Zitat: "Das geht sie doch nichts an!"
Und wenn frenchy die Arbeit gerne möchte?
raubkatze am 28. Mai 2008 23:53 Ich riskiere es dennoch! Wer auf solche Fragen naiv und ehrlich antwortet, ist für Managerjobs und andere interessante Tätigkeiten eh schon durch! Das geht wirklich niemanden etwas an!
bitmap am 29. Mai 2008 00:05 Na mit "Das geht sie doch nichts an!" kann man den Job eh vergessen.
Mag ja sein, dass du zu den begehrten AN gehörst, die sich das leisten können, aber manche brauchen die Arbeit vielleicht auch einfach ...

Gefragt werden darfst du, aber laut Entscheidung des Arbeitsgerichts musst du nicht sagen, dass du schwanger bist!

Da kannst du antworten, was du willst. Selbst, wenn du schon einen Kugelbauch hättest, könntest du da mit nein antworten. Denn diese Frage ist sittenwidrig und darf in einem Vorstellungsgespräch kein Thema sein.
LG
Wieselchen
wie bereits gesagt, gilt grundsätzlich das NEIN
aber es gibt berufsgruppen, wo die Frage sehrwohl zulässig ist, weil du das Leib und Leben deines Kindeswohls gefährden kannst. So z.B. in der Röntgenologie. Meine Tante hatte in der Schwangerschaft als Ärztin in der Röntgenologie AiP (Arzt im Praktikum) gemacht und das Kind bekam als Spontanmutation Trisomie. Ist vielleicht nicht von dir gewollt, oder?
Allgemein gefragt und allgemein beantwortet: Nein !! Auf eine so gestellte Frage darfst Du, sogar vom Gesetzgeber gedeckt, lügen. Die kann und ohne Folgen wahrheitsgemäss immer mit "Nein" beantwortet werden.