Sender am 21.11.2007 um 2:29 Uhr
...oder ist das regional unterschiedlich oder von der möglichen Nachbereitung abhängig.
Wenn der Biomüll auch grob geschreddert wird, sollte das doch eigentlich kein Problem sein?
Wie ist das?

Holz behandelt oder unbehandelt darf nur in den Sperrmüll oder im Wertstoffhof abgegeben werden.
Unbehandelt als Asche - ja!
Zu Streu geschreddert - ja!

Nein. Selbst unbehandeltes Holz (Bretter usw.) gehört zum Sperrgut. In die Bio-Tonne dürfen nur kompostierbare Abfälle. Jede Kommune hat jedoch ihre eigene Abfallwirtschaftssatzung. Auskunft erteilt Deine Abfallberatung (Rathaus oder beauftragtes Entsorgungsunternehmen).
Beispiel Stadt und Kreis Aachen: In die Biotonne gehören Küchenabfälle wie Reste von Speisen, Eierschalen, Kaffee- und Teesatz, Brot- und Kuchenreste, Knochen-, Fleisch- und Fischabfälle. Obst- und Gemüseabfälle bspw. Kartoffel-, Frucht-, Nuss- und Zwiebelschalen, Fallobst, Gemüseputzreste. Gartenabfälle wie "Unkraut", verwelkte Blumen, Laub, Staudenrückschnitt, Rasen-, Baum- und Strauchschnitt. Sonstiges bspw. Blumenerde, Topfpflanzen (ohne Topf), Sägemehl und Sägespäne von unbehandeltem Holz, Haare, Holzwolle, Zellstoffküchentücher.
Frag einfach schnell bei der Gemeindeverwaltung. Wenn ueberhaupt moeglich, dann muessen sie sauber sein. Keine Farbe, Lack oder Zementrueckstaende.
nein sollte man nicht tun da die meisten Bretter chemisch behandelt sind
Für Bretter ist die Biotonne nicht gedacht, zumal die meistens chemisch behandelt wurden.