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Es besteht generell kein Verbot in Deutschland eine Skylaterne steigen zu lassen, jedoch können von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Auffassungen zur Genehmigung bestehen.
Generell gilt eine besondere Beachtung beim steigen lassen der Skylaternen in der Nähe eines Flughafens: In der Nähe von Flugplätzen und im kontrollierten Luftraum (jedenfalls in einem Umkreis von 1,5 km sowie einem größeren Radius bei regionalen (15-20 km) und internationalen Flughäfen (50 km) dürfen die Skylaternen nicht steigen. Im Falle von Massenaufstiegen (mehr als 50 Skylaternen) benötigen Sie eine Genehmigung des DFS (Deutsche Flugsicherung GmbH). Bei Unsicherheit über den Startplatz informieren Sie sich daher bitte vor dem Start darüber ob sich ein Flugplatz oder Flughafen in der Nähe befindet und der Aufstieg der Skylaterne an dem gewünschten Ort erlaubt ist.
Unter Telefon +49 (0) 61 03 / 7 07 13 13 ereichen Sie Herrn Andreas Miltner, der Ihnen in dieser Angelegenheit Auskunft geben kann.
Quelle: http://www.lichtwerk-fulda.de/FAQ/FAQ_Skylaternen.htm#46

Wenn Du diese neuen Heißluftballons meinst steht es doch auf der Verpackung wann und wo Du es darfst.
weitere Infos zu Skylaternen gibt´s auf http://www.skylaternen.tv