Jetzt am Wochenende war eine Party und ein Freund von uns hat im Auto geschlafen. Es stand auf einen Parkplatz und er ist auch nicht aufgefallen. Habe mich nur gefragt, ob man das eigentlich darf - oder nicht?

Ohne die Frage juristisch und straßenrechtlich wasserdicht zu beantworten, bin ich der Meinung, dass dies durchaus erlaubt ist, solange die STVO eingehalten wird. Es ist allemal besser und vernünftiger, als betrunken oder müde Auto zu fahren. Das machen doch auch die Trucker auf den Rastplätzen so.

Grundsätzlich ist alles erlaubt was nicht verboten ist. In diesem Sinne eine gute Nachtruhe.
"Wenn es nicht in Richtung Campen geht", denn sonst wäre es illegales Campen. Camping ist nur auf Campingplätzen erlaubt. Also den Gaskocher im Kofferraum lassen, nur die öffentlichen Toiletten benutzen und beim Umziehen darauf achten, dass sich niemand belästigt fühlt. Dann wird jeder Polizist mit dem Argument "besser, als betrunken oder müde Auto zu fahren" klarkommen.

Soweit es mir bekannt ist, is es erlaubt. Worauf man achten sollte, dass man nach der party keine radio mehr im auto hört wenn man dazu den schlüssel reinstecken muss. Besoffen im Auto, Schlüssel im Zündschloß kann voll daneben gehen wenn man erwischt wirt. Auch wenn man keine absicht hat los zu fahren kann es und wird es auch manschmal so ausgelegt
Erlaubt ist es schon nur wer macht das heute noch.
Wenn es nicht zur gewohnheit wird und in richtung "campen" geht, ist das überhaupt kein problem - warum auch?
mokinys am 19. Juni 2007 14:40 Warum sollte es deiner Meinung nach selbst dann ein Problem sein? Sicher wird man nicht seinen Hauptwohnsitz auf Parkplatz-Nr.205 in Buxtehude, Stellplatz 73 anmelden können ;-)

Warum soll das verboten sein ? Mit einem Neuwagen kannst Du doch auch maximal 3 Jahre auf einem Parklatz parken , aber dann ist schluß , denn dann muß das Auto wieder zum TÜV :-)

Hier ist Vorsicht angebracht. Also man darf im Auto schlafen wenn das natürlich verkehrsgerecht abgestellt wurde. Aber Achtung wer Betrunken seinen Rausch ausschläft. Ein Schlüssel im Zündschloss "um mal eben die Heizung hochzufahren" kann unter Umständen den Führerschein kosten. Keinesfalls darf der Motor laufen, sonst ist die Polizei ganz schnell böse.
das dachte ich mir auch, leider ist nur nicht klar ob man es nun darf oder nicht... aber danke für die antworten