also ich mein böller und so zeug, keine raketen!! und ich mein natürlich wenns nicht silvester ist :D
Nur an Sylvester unterm Jahr musst du dir eine Gehnemigung einholen.

Nein! Dafür benötigt man eine Ausnahmegenehmigung!
Die Auskunft "solange sich keine beschwert...." sollte einem zu denken geben.
Selbstverständlich ist das nicht erlaubt, solange sich jedoch keiner beschwert, wird auch nichts gemacht - wo kein Kläger, da kein Richter.
Jedoch wenn sich einer beschwert, dann wird was gemacht und dann heißt es Bußgeld zahlen.
Für so eine saublöde Antwort eines Ordnungsamtes bzw. dessen Angestellten/Beamten gehört denen eine Fachaufsichtsbeschwerde reingedrückt.
Klare Linie, entweder es gibt keine Vorschrift oder jedoch eine, welche das verbietet.
Auch ich würde das einfach machen und es riskieren, nach 6 Raketen ist man fertig und gut ist.
Was mich hier aufregt ist die blöde Auskunft eines Ordnungsamtes, denn ich würde selbstverständlich ein Bußgeld dabei riskieren und dass sollten die einem auch klar und unmissverständlich sagen, wenn man sie frägt, verdammt nochmal.
kommt drauf an, wie gross dein grundstück ist. wenn es seeeehr gross ist, hört es ja keiner! verboten ist es trotzdem.
im land brandenburg haben wir die frage mal einem ordnungsamt gestellt.
antwort.
ja, zu geburtstagen oder dergleichen schon, im kleinen privaten rahmen, solange sich keiner beschwert ist alles gut. def. nicht nach 24 uhr.
hängt also von der toleranz der nachbarn ab. wenn sie zum geburtstag mit eingeladen sind werden die wohl nichts dagegen haben
is es dann in bayern genau so? und nein, wir feiern kein geburtstag xD wir wollten eine softgunschlacht machen, dass darf man ja, solang der eigentümer erlaubt oder?

Nein ,das ist nur ab Verkaufsdatum 30.12 bis 1.1 erlaubt!
nein, darf man nicht,auch wenns ein privatgrundstück ist.man darf nur knallkörper am silvesterabend,ab 18.00-1.00 abfeuern...-)

Es gibt auch sowas wie Ruhestörung als Klagegrund.

nein, nur mit genehmigung und dann auch nur durch einen pyrotechniker
nein die unterliegen dem Sprengstoffgesetz. Du darfst die nur Silvester und Neujahr zünden oder du brauchst eine Ausnahmegenehmigung.