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Darf man in der Wohnung und auf dem Balkon nackt sein?

gefragt von monadennismonadennis am 25.08.2007 um 11:32 Uhr

Darf man nackt in seiner eigenen Wohnung und auf dem Balkon rumlaufen? Die Wohnung und der Balkon sind im Parterre.


Reply


░critter░­
beantwortet von ░critter░­ am 25. August 2007 11:35
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Solange Dich niemand von außen dabei beobachten kann, kannst Du doch machen, was Du willst. Nur, wenn man Dich von außerhalb sieht, ist es doch wohl unter "öffentliches Ärgernis" einzustufen, auch wenn Du superhübsch bist.

Kommentar von Simple_avatar1smallthebrain am 25. August 2007 11:57

stimmt. dh.

wobei ich gehört hab, das man auch nackt auto fahren darf. nur aussteigen darf man nicht.

Kommentar von Simple_avatar10smalldreadkopp am 25. August 2007 12:20

lol

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4small ░critter░­ am 25. August 2007 12:31

Sag Bescheid, wenns soweit ist! ;-))


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 25. August 2007 11:37
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Ja, solange du kein "öffentliches Ärgernis" erregst. Schon wenn jemand Hilfsmittel braucht, um dich zu sehen (Trittleiter, Fernglas) wäre das ein Eingriff in deine Privatsphäre und du hättest eine rechtliche Handhabe gegen ihn.

Kommentar von E9406ad6e4016d4a01261581dafa7a7fsmallmonadennis am 25. August 2007 11:42

naja, wie gesagt, liegt die Wohnung im Parterre, man könnte einfach rein sehen, aber es sind doch die eigenen 4 Wände, da kann man doch keinen Ärger für bekommen!?

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4small ░critter░­ am 25. August 2007 11:45

Ich wohne auch Parterre und mache in meiner Wohnung, was ich will. Natürlich sorge ich dafür, dass niemand reinschauen oder wegen geöffneter Türen durchschauen kann.

Kommentar von E9406ad6e4016d4a01261581dafa7a7fsmallmonadennis am 25. August 2007 11:51

aber warum müssen wir denn dafür sorgen, das andere nicht bei uns hinsehen? Unser Vermieter hat sich auch schon deswegen bei uns beschwert. Wir machen doch nix unanständiges!?

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 25. August 2007 11:45

@Knowledge: Einfach mit der rechtlichen Handhabe wird`s nicht, da es in Deutschland keinen Straftatbestand des "Spannens" gibt.

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 25. August 2007 12:10

Das weiß ich. Aber die Kriterien für "Erregung öffentlichen Ärgernisses" sind im Gegenzug ebenfalls recht vage. Prinzipiell gilt: Wo kein Kläger ist, gibts keinen Richter; und mich würde es selbst dann nicht stören, wenn alle nackt rumliefen...ggg. Wenn es sie glücklich macht...

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 25. August 2007 12:13

Einverstanden. ;-)

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4small ░critter░­ am 25. August 2007 12:33

In unserem Kulturkreis ist halt das Nacktherumlaufen vor aller Augen nicht üblich - abgesehen vom Nacktbadestrand.


elkera
beantwortet von elkera am 25. August 2007 11:39
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Wie bitte schön willst du denn sonst duschen oder baden? Zumindest im Bad, sollte es ja möglich sein.

.

Ansonsten hat es critter sehr schön beschrieben. Falls jemand reinschauen kann, kauf dir Gardinen und dann hast du kein Problem mehr. Und auf den Balkon wäre ich schon vorsichtiger. Es sein denn, es hat wirklich niemand einen Einblick.


UlfDunkel
beantwortet von UlfDunkel am 25. August 2007 13:17
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My Home Is My Castle,

Sun And Wind May Go Through,

But Not The Lord.


In Deinen eigenen vier Wänden, zu denen m.E. auch der Balkon zählt, kannst Du tun und lassen, was Du willst. Wär' ja noch schöner, wenn nicht ... :-S

Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 28. November 2007 15:39

genauso ist es,in deinen 4 wänden(incl.balkon) kannst du tun und lassen was du willst,ob einsehbar oder nicht ist dabei völlig irrelevant.es spielt auch keine rolle dabei ob du zur strasse raus wohnst oder zur hinterhofseite.du darfst sogar nackt die tür öffnen wenn es klingelt.das ist alles ganz und gar deine sache.wie perplex dein gegenüber dann ist wenn du nackt an der wohnungstür vor ihm stehst...keine ahnung, und wenn der hausmeister das verbieten will...lach ihn aus


anonym
beantwortet von julimond74 am 25. August 2007 11:35
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Natürlich, warum denn nicht?





dreadkopp
beantwortet von dreadkopp am 25. August 2007 11:51
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kommt drauf an, ob du anderen damit einefreude machst XD

da auch der balkon zu deinen eigenen vier wänden gehört, spricht nichts dagegen

Kommentar von E9406ad6e4016d4a01261581dafa7a7fsmallmonadennis am 25. August 2007 11:57

So sehen wir das auch. Der Balkon gehört zur Wohnung und in der Wohnung darf man rumlaufen wie man will!


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 25. August 2007 13:35
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Hab mal etwas gegoogelt und folg. herausgefunden. Wenn die Wohnung nicht zur Straße hin liegt und "nur" von Nachbarn einsehbar ist, darfst du nackt in der Wohnung rumlaufen wie du magst. Die Nachbarn zählen da nicht zur allgemeinen Öffentlichkeit. Genauso beim Balkon. Anders sieht es aus, wenn sie zur Straße hin liegt und jeder reinschauen kann. Dann kann es verboten werden. (Gardine hilft)Der Balkon darf nicht von einem Spielplatz einsehbar sein.


PollyDoll
beantwortet von PollyDoll am 25. August 2007 14:17
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Wohnung, Balkon, Garten.. du darfst dich frei - und wenn du willst, auch nackt - bewegen!

Das kann dir keiner verbieten ;o))


anonym
beantwortet von kbra01 am 25. August 2007 14:13
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Einmal wurde ich in einer der vorher von mir bewohnten Wohnungen durch ein lautes Gezeter und Gemeckere einer im Erdgeschoß wohnenden Hausbewohnerin gestört. Ich ging der Sache nach und ... mir fiel fast die Brille vom Kopf... Dort lag tatsächlich eine andere Erdgeschoßnachbarin "oben ohne" zum Sonnenbaden auf ihrem Balkon. Das hat die Nachbarin doch in ihrem sittlich moralischen Empfinden gestört. Honny soi qui maly pence (entschuldigt mein schlechtes Französisch)- Wie gesagt- wo kein Kläger- da kein Richter. Wo aber ein Kläger - da wohl auch ein Richter. Der Hausmeister hat es - dezent vorgehend - verboten dann.


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